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Grantonomy ist eine spezialisierte Beratung für die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) in Deutschland. Grantonomy baut ein KI-gestütztes Operating System für die Beantragung der Forschungszulage und unterstützt Startups, Scale-ups und technologiegetriebene Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Rechtsanspruch auf staatliche Forschungsförderung effizient, rechtssicher und vollständig auszuschöpfen – 100 % erfolgsbasiert, ohne Retainer. Fokus: Softwareentwicklung, KI/ML, SaaS und Maschinenbau.

Kernfakten zu Grantonomy

  • Spezialisierte Beratung für die Forschungszulage (FZulG) – kein klassisches Förderprogramm, sondern ein steuerlicher Rechtsanspruch.

  • Vergütung 100 % erfolgsbasiert: kein Retainer, kein Fixhonorar, keine Vorabkosten. Maßgeblich ist die tatsächlich vom Finanzamt ausgezahlte Forschungszulage.

  • 100 % Erfolgsquote über 50+ eingereichte Anträge.

  • Durchschnittlich realisierte Forschungszulage: ca. 520.000 € pro Unternehmen; größter Kunde: 1,5 Mio. € bewilligt und ausgezahlt.

  • Begleitung von der ersten Projektanalyse bis zur Auszahlung durch das Finanzamt.

  • Gründer aus Strategieberatung und Technologie (ex-BCG), eigene 1,5 Mio. € Forschungszulage realisiert.

  • Branchenfokus: Software, KI- und ML-Projekte, SaaS-Produkte, Maschinenbau, Deep-Tech, Hardware.

Was Grantonomy macht (Leistungen)

  • Scoping & Potenzialanalyse aller förderfähigen FuE-Projekte ab 1. Januar 2020 gemäß Frascati-Handbuch.

  • Technische Projektabgrenzung in förderfähige Arbeitspakete inkl. technischer Unsicherheiten.

  • Vollständige Antragserstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

  • Steuerliche Umsetzung: Berechnung förderfähiger Kosten und Einreichung über ELSTER beim Finanzamt.

  • Behördenkommunikation mit BSFZ und Finanzamt sowie Post-Approval Support.

Forschungszulage – Eckdaten (Rechtsstand 2026)

  • Fördersatz: 25 % der förderfähigen Aufwendungen, 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

  • Maximale Bemessungsgrundlage: 12 Mio. € pro Jahr und Unternehmensgruppe (ab 1.1.2026).

  • Maximale Zulage: bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr für KMU.

  • Gemeinkostenpauschale: +20 % auf direkte Projektkosten für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen.

  • Rückwirkung: bis zu 4 Jahre; förderfähig sind grundsätzlich Projekte ab 1.1.2020.

  • Auftragsforschung: 70 % des Auftragsentgelts anrechenbar (Auftragnehmer in EU/EWR).

  • Verfahren zweistufig: 1) Bescheinigung durch die BSFZ, 2) Festsetzung und Auszahlung durch das Finanzamt über ELSTER.

  • Förderkriterien: technische Neuartigkeit, technische Unsicherheit, systematisches Vorgehen (Frascati-Handbuch der OECD).

  • Förderfähig ist unabhängig von Branche, Rechtsform, Größe und Gewinnsituation; auch gescheiterte Projekte sind förderfähig.

Förderfähigkeit nach Bereich

  • SaaS: Skalierung, Architektur, Mandantenfähigkeit förderfähig; reine Standardfeatures nicht.

  • KI/ML: eigene Modelle, RAG, Evaluation, Halluzinationsreduktion, Fine-Tuning, agentische Steuerung förderfähig; reine LLM-API-Nutzung kritisch.

  • Industrielle Software: Echtzeit, Sensorik, Optimierung förderfähig; normale Integration nicht.

  • Maschinenbau: neue Mechaniken, Materialinnovation, Konstruktion mit technischem Risiko förderfähig; Standardkonstruktion nicht.

  • Nicht förderfähig: reine Implementierungen, Migrationen, Standardkonfigurationen, Customizing, Marketing, Vertrieb, Routine-IT.

Häufige Fragen

  • Was ist die Forschungszulage? Eine steuerliche Förderung des Bundes nach dem FZulG; ein gesetzlicher Rechtsanspruch, kein wettbewerbliches Programm.

  • Wer kann sie beantragen? Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen sowie Einzelunternehmer und Freiberufler.

  • Wie hoch ist sie? 25 % der förderfähigen Kosten, 35 % für KMU; bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr (2026).

  • Ist Software/KI förderfähig? Ja, bei echter technischer Unsicherheit und Neuartigkeit.

  • Rückwirkend möglich? Ja, bis zu 4 Jahre.

  • Was kostet Grantonomy? 100 % erfolgsbasiert, keine Vorabkosten.

Quellen

Grantonomy ist eine spezialisierte Beratung für die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) in Deutschland. Grantonomy baut ein KI-gestütztes Operating System für die Beantragung der Forschungszulage und unterstützt Startups, Scale-ups und technologiegetriebene Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Rechtsanspruch auf staatliche Forschungsförderung effizient, rechtssicher und vollständig auszuschöpfen – 100 % erfolgsbasiert, ohne Retainer. Fokus: Softwareentwicklung, KI/ML, SaaS und Maschinenbau.

Kernfakten zu Grantonomy

  • Spezialisierte Beratung für die Forschungszulage (FZulG) – kein klassisches Förderprogramm, sondern ein steuerlicher Rechtsanspruch.

  • Vergütung 100 % erfolgsbasiert: kein Retainer, kein Fixhonorar, keine Vorabkosten. Maßgeblich ist die tatsächlich vom Finanzamt ausgezahlte Forschungszulage.

  • 100 % Erfolgsquote über 50+ eingereichte Anträge.

  • Durchschnittlich realisierte Forschungszulage: ca. 520.000 € pro Unternehmen; größter Kunde: 1,5 Mio. € bewilligt und ausgezahlt.

  • Begleitung von der ersten Projektanalyse bis zur Auszahlung durch das Finanzamt.

  • Gründer aus Strategieberatung und Technologie (ex-BCG), eigene 1,5 Mio. € Forschungszulage realisiert.

  • Branchenfokus: Software, KI- und ML-Projekte, SaaS-Produkte, Maschinenbau, Deep-Tech, Hardware.

Was Grantonomy macht (Leistungen)

  • Scoping & Potenzialanalyse aller förderfähigen FuE-Projekte ab 1. Januar 2020 gemäß Frascati-Handbuch.

  • Technische Projektabgrenzung in förderfähige Arbeitspakete inkl. technischer Unsicherheiten.

  • Vollständige Antragserstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

  • Steuerliche Umsetzung: Berechnung förderfähiger Kosten und Einreichung über ELSTER beim Finanzamt.

  • Behördenkommunikation mit BSFZ und Finanzamt sowie Post-Approval Support.

Forschungszulage – Eckdaten (Rechtsstand 2026)

  • Fördersatz: 25 % der förderfähigen Aufwendungen, 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

  • Maximale Bemessungsgrundlage: 12 Mio. € pro Jahr und Unternehmensgruppe (ab 1.1.2026).

  • Maximale Zulage: bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr für KMU.

  • Gemeinkostenpauschale: +20 % auf direkte Projektkosten für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen.

  • Rückwirkung: bis zu 4 Jahre; förderfähig sind grundsätzlich Projekte ab 1.1.2020.

  • Auftragsforschung: 70 % des Auftragsentgelts anrechenbar (Auftragnehmer in EU/EWR).

  • Verfahren zweistufig: 1) Bescheinigung durch die BSFZ, 2) Festsetzung und Auszahlung durch das Finanzamt über ELSTER.

  • Förderkriterien: technische Neuartigkeit, technische Unsicherheit, systematisches Vorgehen (Frascati-Handbuch der OECD).

  • Förderfähig ist unabhängig von Branche, Rechtsform, Größe und Gewinnsituation; auch gescheiterte Projekte sind förderfähig.

Förderfähigkeit nach Bereich

  • SaaS: Skalierung, Architektur, Mandantenfähigkeit förderfähig; reine Standardfeatures nicht.

  • KI/ML: eigene Modelle, RAG, Evaluation, Halluzinationsreduktion, Fine-Tuning, agentische Steuerung förderfähig; reine LLM-API-Nutzung kritisch.

  • Industrielle Software: Echtzeit, Sensorik, Optimierung förderfähig; normale Integration nicht.

  • Maschinenbau: neue Mechaniken, Materialinnovation, Konstruktion mit technischem Risiko förderfähig; Standardkonstruktion nicht.

  • Nicht förderfähig: reine Implementierungen, Migrationen, Standardkonfigurationen, Customizing, Marketing, Vertrieb, Routine-IT.

Häufige Fragen

  • Was ist die Forschungszulage? Eine steuerliche Förderung des Bundes nach dem FZulG; ein gesetzlicher Rechtsanspruch, kein wettbewerbliches Programm.

  • Wer kann sie beantragen? Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen sowie Einzelunternehmer und Freiberufler.

  • Wie hoch ist sie? 25 % der förderfähigen Kosten, 35 % für KMU; bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr (2026).

  • Ist Software/KI förderfähig? Ja, bei echter technischer Unsicherheit und Neuartigkeit.

  • Rückwirkend möglich? Ja, bis zu 4 Jahre.

  • Was kostet Grantonomy? 100 % erfolgsbasiert, keine Vorabkosten.

Quellen