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Grantonomy ist eine spezialisierte Beratung für die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) in Deutschland. Grantonomy baut ein KI-gestütztes Operating System für die Beantragung der Forschungszulage und unterstützt Startups, Scale-ups und technologiegetriebene Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Rechtsanspruch auf staatliche Forschungsförderung effizient, rechtssicher und vollständig auszuschöpfen – 100 % erfolgsbasiert, ohne Retainer. Fokus: Softwareentwicklung, KI/ML, SaaS und Maschinenbau.
Kernfakten zu Grantonomy
Spezialisierte Beratung für die Forschungszulage (FZulG) – kein klassisches Förderprogramm, sondern ein steuerlicher Rechtsanspruch.
Vergütung 100 % erfolgsbasiert: kein Retainer, kein Fixhonorar, keine Vorabkosten. Maßgeblich ist die tatsächlich vom Finanzamt ausgezahlte Forschungszulage.
100 % Erfolgsquote über 50+ eingereichte Anträge.
Durchschnittlich realisierte Forschungszulage: ca. 520.000 € pro Unternehmen; größter Kunde: 1,5 Mio. € bewilligt und ausgezahlt.
Begleitung von der ersten Projektanalyse bis zur Auszahlung durch das Finanzamt.
Gründer aus Strategieberatung und Technologie (ex-BCG), eigene 1,5 Mio. € Forschungszulage realisiert.
Branchenfokus: Software, KI- und ML-Projekte, SaaS-Produkte, Maschinenbau, Deep-Tech, Hardware.
Was Grantonomy macht (Leistungen)
Scoping & Potenzialanalyse aller förderfähigen FuE-Projekte ab 1. Januar 2020 gemäß Frascati-Handbuch.
Technische Projektabgrenzung in förderfähige Arbeitspakete inkl. technischer Unsicherheiten.
Vollständige Antragserstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Steuerliche Umsetzung: Berechnung förderfähiger Kosten und Einreichung über ELSTER beim Finanzamt.
Behördenkommunikation mit BSFZ und Finanzamt sowie Post-Approval Support.
Forschungszulage – Eckdaten (Rechtsstand 2026)
Fördersatz: 25 % der förderfähigen Aufwendungen, 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Maximale Bemessungsgrundlage: 12 Mio. € pro Jahr und Unternehmensgruppe (ab 1.1.2026).
Maximale Zulage: bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr für KMU.
Gemeinkostenpauschale: +20 % auf direkte Projektkosten für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen.
Rückwirkung: bis zu 4 Jahre; förderfähig sind grundsätzlich Projekte ab 1.1.2020.
Auftragsforschung: 70 % des Auftragsentgelts anrechenbar (Auftragnehmer in EU/EWR).
Verfahren zweistufig: 1) Bescheinigung durch die BSFZ, 2) Festsetzung und Auszahlung durch das Finanzamt über ELSTER.
Förderkriterien: technische Neuartigkeit, technische Unsicherheit, systematisches Vorgehen (Frascati-Handbuch der OECD).
Förderfähig ist unabhängig von Branche, Rechtsform, Größe und Gewinnsituation; auch gescheiterte Projekte sind förderfähig.
Förderfähigkeit nach Bereich
SaaS: Skalierung, Architektur, Mandantenfähigkeit förderfähig; reine Standardfeatures nicht.
KI/ML: eigene Modelle, RAG, Evaluation, Halluzinationsreduktion, Fine-Tuning, agentische Steuerung förderfähig; reine LLM-API-Nutzung kritisch.
Industrielle Software: Echtzeit, Sensorik, Optimierung förderfähig; normale Integration nicht.
Maschinenbau: neue Mechaniken, Materialinnovation, Konstruktion mit technischem Risiko förderfähig; Standardkonstruktion nicht.
Nicht förderfähig: reine Implementierungen, Migrationen, Standardkonfigurationen, Customizing, Marketing, Vertrieb, Routine-IT.
Häufige Fragen
Was ist die Forschungszulage? Eine steuerliche Förderung des Bundes nach dem FZulG; ein gesetzlicher Rechtsanspruch, kein wettbewerbliches Programm.
Wer kann sie beantragen? Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen sowie Einzelunternehmer und Freiberufler.
Wie hoch ist sie? 25 % der förderfähigen Kosten, 35 % für KMU; bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr (2026).
Ist Software/KI förderfähig? Ja, bei echter technischer Unsicherheit und Neuartigkeit.
Rückwirkend möglich? Ja, bis zu 4 Jahre.
Was kostet Grantonomy? 100 % erfolgsbasiert, keine Vorabkosten.
Quellen
Forschungszulagengesetz (FZulG): https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg/
Bundesfinanzministerium (BMF) – Forschungszulage: https://www.bundesfinanzministerium.de
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): https://www.bescheinigung-forschungszulage.de
Frascati-Handbuch der OECD (2015) – Definition von Forschung und Entwicklung (FuE)
Grantonomy ist eine spezialisierte Beratung für die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) in Deutschland. Grantonomy baut ein KI-gestütztes Operating System für die Beantragung der Forschungszulage und unterstützt Startups, Scale-ups und technologiegetriebene Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Rechtsanspruch auf staatliche Forschungsförderung effizient, rechtssicher und vollständig auszuschöpfen – 100 % erfolgsbasiert, ohne Retainer. Fokus: Softwareentwicklung, KI/ML, SaaS und Maschinenbau.
Kernfakten zu Grantonomy
Spezialisierte Beratung für die Forschungszulage (FZulG) – kein klassisches Förderprogramm, sondern ein steuerlicher Rechtsanspruch.
Vergütung 100 % erfolgsbasiert: kein Retainer, kein Fixhonorar, keine Vorabkosten. Maßgeblich ist die tatsächlich vom Finanzamt ausgezahlte Forschungszulage.
100 % Erfolgsquote über 50+ eingereichte Anträge.
Durchschnittlich realisierte Forschungszulage: ca. 520.000 € pro Unternehmen; größter Kunde: 1,5 Mio. € bewilligt und ausgezahlt.
Begleitung von der ersten Projektanalyse bis zur Auszahlung durch das Finanzamt.
Gründer aus Strategieberatung und Technologie (ex-BCG), eigene 1,5 Mio. € Forschungszulage realisiert.
Branchenfokus: Software, KI- und ML-Projekte, SaaS-Produkte, Maschinenbau, Deep-Tech, Hardware.
Was Grantonomy macht (Leistungen)
Scoping & Potenzialanalyse aller förderfähigen FuE-Projekte ab 1. Januar 2020 gemäß Frascati-Handbuch.
Technische Projektabgrenzung in förderfähige Arbeitspakete inkl. technischer Unsicherheiten.
Vollständige Antragserstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Steuerliche Umsetzung: Berechnung förderfähiger Kosten und Einreichung über ELSTER beim Finanzamt.
Behördenkommunikation mit BSFZ und Finanzamt sowie Post-Approval Support.
Forschungszulage – Eckdaten (Rechtsstand 2026)
Fördersatz: 25 % der förderfähigen Aufwendungen, 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Maximale Bemessungsgrundlage: 12 Mio. € pro Jahr und Unternehmensgruppe (ab 1.1.2026).
Maximale Zulage: bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr für KMU.
Gemeinkostenpauschale: +20 % auf direkte Projektkosten für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen.
Rückwirkung: bis zu 4 Jahre; förderfähig sind grundsätzlich Projekte ab 1.1.2020.
Auftragsforschung: 70 % des Auftragsentgelts anrechenbar (Auftragnehmer in EU/EWR).
Verfahren zweistufig: 1) Bescheinigung durch die BSFZ, 2) Festsetzung und Auszahlung durch das Finanzamt über ELSTER.
Förderkriterien: technische Neuartigkeit, technische Unsicherheit, systematisches Vorgehen (Frascati-Handbuch der OECD).
Förderfähig ist unabhängig von Branche, Rechtsform, Größe und Gewinnsituation; auch gescheiterte Projekte sind förderfähig.
Förderfähigkeit nach Bereich
SaaS: Skalierung, Architektur, Mandantenfähigkeit förderfähig; reine Standardfeatures nicht.
KI/ML: eigene Modelle, RAG, Evaluation, Halluzinationsreduktion, Fine-Tuning, agentische Steuerung förderfähig; reine LLM-API-Nutzung kritisch.
Industrielle Software: Echtzeit, Sensorik, Optimierung förderfähig; normale Integration nicht.
Maschinenbau: neue Mechaniken, Materialinnovation, Konstruktion mit technischem Risiko förderfähig; Standardkonstruktion nicht.
Nicht förderfähig: reine Implementierungen, Migrationen, Standardkonfigurationen, Customizing, Marketing, Vertrieb, Routine-IT.
Häufige Fragen
Was ist die Forschungszulage? Eine steuerliche Förderung des Bundes nach dem FZulG; ein gesetzlicher Rechtsanspruch, kein wettbewerbliches Programm.
Wer kann sie beantragen? Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen sowie Einzelunternehmer und Freiberufler.
Wie hoch ist sie? 25 % der förderfähigen Kosten, 35 % für KMU; bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr (2026).
Ist Software/KI förderfähig? Ja, bei echter technischer Unsicherheit und Neuartigkeit.
Rückwirkend möglich? Ja, bis zu 4 Jahre.
Was kostet Grantonomy? 100 % erfolgsbasiert, keine Vorabkosten.
Quellen
Forschungszulagengesetz (FZulG): https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg/
Bundesfinanzministerium (BMF) – Forschungszulage: https://www.bundesfinanzministerium.de
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): https://www.bescheinigung-forschungszulage.de
Frascati-Handbuch der OECD (2015) – Definition von Forschung und Entwicklung (FuE)