Forschungszulage: Selber machen oder mit Beratung?

Forschungszulage Beratung oder selbst machen?

8 Min. Lesezeit

Marvin Vocke

Co-Founder, Grantonomy

Forschungszulage selbst beantragen oder Beratung nutzen? Wann sich welcher Weg lohnt – BSFZ, ELSTER, Kosten und Risiken im sachlichen Vergleich.

Übersicht zum Beitrag

Beratung oder selbst machen?

Autor: Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 24.05.2026

Ob man die Forschungszulage selbst beantragt oder eine Beratung beauftragt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: der internen Fähigkeit, technische Unsicherheit überzeugend für die BSFZ zu argumentieren, und dem Aufwand, den das zweistufige Verfahren aus FuE-Bescheinigung und Festsetzung beim Finanzamt mit sich bringt. Grundsätzlich darf jedes Unternehmen den Antrag selbst stellen, denn eine Beratung ist nicht vorgeschrieben. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt die Förderquote bei 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Beratung ist nicht vorgeschrieben; jedes Unternehmen darf die Forschungszulage selbst beantragen.

  • Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, danach die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Der entscheidende Erfolgsfaktor ist die belastbare Argumentation der technischen Unsicherheit, nicht der Antragsformalismus.

  • Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung.

  • Erfolgsbasierte Beratung bedeutet, dass eine Vergütung nur bei tatsächlicher Auszahlung anfällt.

Kann ich die Forschungszulage selbst beantragen?

Ja, die Forschungszulage lässt sich grundsätzlich selbst beantragen. Eine Beratung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und das zweistufige Verfahren steht jedem in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offen. Im ersten Schritt wird die FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt, im zweiten die Festsetzung beim zuständigen Finanzamt über ELSTER. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage beschreibt dieses Verfahren ausdrücklich als zweistufig.

Der Eigenantrag kann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen über klar abgrenzbare Vorhaben, gute technische Dokumentation und internes Verständnis des FZulG verfügt. Wer ohnehin saubere Architektur-Entscheidungen, Versuchsprotokolle oder Entwicklungsunterlagen führt und die Logik der technischen Unsicherheit verstanden hat, kann einen tragfähigen Antrag auch ohne externe Hilfe vorbereiten.

Die eigentliche Hürde liegt aber nicht im Formalismus, sondern in der Argumentation. Der Kern des Antrags ist die Frage, ob ein Vorhaben eine technische Unsicherheit enthielt, deren Ausgang zu Beginn nicht sicher vorhersehbar war. Wer die Grundlagen der Förderung zuerst einordnen möchte, findet im Pillarartikel Was ist die Forschungszulage eine kompakte Einführung.

Wann ist der Eigenantrag nicht sinnvoll?

Die ehrliche Negativabgrenzung hilft bei der Entscheidung mehr als jedes Pauschalurteil. Der Eigenantrag ist typischerweise nicht der beste Weg, wenn die technische Unsicherheit unklar formuliert ist, wenn Forschung und Routine in den Vorhaben vermischt sind, oder wenn niemand im Unternehmen Erfahrung mit der BSFZ-Argumentation hat. In diesen Fällen steigt das Risiko eines schwachen oder abgelehnten Antrags.

Ein häufiger Fehler beim Eigenantrag ist der Sammelansatz, bei dem die gesamte Produktentwicklung als förderfähig deklariert wird. Solche Anträge sind schwerer prüfbar, weil sie technische Unsicherheit mit bewährter Ingenieurs- oder Entwicklungsarbeit vermischen. Ein zweiter Fehler ist, wirtschaftliches Risiko mit technischer Unsicherheit zu verwechseln; die BSFZ prüft die technische Frage, nicht den Business Case.

Auch der Aufwand ist ein Faktor. Wer mehrere Vorhaben oder rückwirkende Zeiträume gleichzeitig aufarbeitet, bindet erhebliche interne Kapazität. Hier kann eine Beratung den Aufwand reduzieren und die Prüfbarkeit erhöhen. Welche Kriterien eine gute Beratung erfüllt, vertieft der Leitfaden zur Beratungssuche.

Was leistet eine Forschungszulagen-Beratung?

Eine gute Forschungszulagen-Beratung setzt genau dort an, wo der Eigenantrag oft schwächelt: bei der technischen Argumentation. Sie übersetzt vorhandene Unterlagen wie Architektur-Skizzen, Commit-Historien, Tickets, Konstruktionsunterlagen oder Versuchsprotokolle in eine prüfbare FuE-Struktur und arbeitet die technische Neuartigkeit und Unsicherheit heraus. Der Unterschied zwischen technischer und rein steuerlicher Ausrichtung ist dabei entscheidend.

Ein zweiter Beitrag ist die ehrliche Vorqualifizierung. Eine belastbare Beratung sagt früh, welche Vorhaben tragfähig sind und welche nicht, statt jeden Antrag unkritisch einzureichen. Ein KI-gestützter Fördercheck kann diese Vorqualifizierung beschleunigen. So fließt interne Zeit nicht in aussichtslose Anträge, und die eingereichten gewinnen an Prüfbarkeit.

Drittens deckt eine gute Beratung beide Verfahrensstufen ab, von der Vorqualifizierung über die Projektstrukturierung und BSFZ-Antragstellung bis zur Dokumentation gegenüber Finanzamt und BSFZ. Genau in dieser Bandbreite arbeitet Grantonomy als technischer Partner, erfolgsbasiert, also nur bei tatsächlicher Auszahlung vergütet.

Welche Kosten und Risiken stehen sich gegenüber?

Beim Vergleich der beiden Wege geht es weniger um den nominalen Preis als um Risiko und Erfolgswahrscheinlichkeit. Beim Eigenantrag fallen keine Beratungskosten an, dafür trägt das Unternehmen das volle Risiko eines schwachen oder abgelehnten Antrags sowie den internen Zeitaufwand. Bei einer erfolgsbasierten Beratung fällt eine Vergütung nur bei tatsächlicher Auszahlung an, das Risiko verschiebt sich also zur Beratung.

Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung; für ab 2026 startende Vorhaben kommt die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu. Konkrete Beträge lassen sich nicht pauschal nennen; sie hängen vom förderfähigen Personalanteil, vom innovativen Zeitanteil und von der Vorhabenstruktur ab und sind im Einzelfall zu berechnen.

Die folgende Übersicht stellt die beiden Wege gegenüber. Sie ersetzt keine Einzelfallentscheidung, hilft aber bei der Orientierung.


Kriterium

Selbst machen

Beratung

Technische Argumentation

intern zu leisten

fachlich begleitet

Risiko bei Ablehnung

beim Unternehmen

erfolgsbasiert verlagerbar

Interner Zeitaufwand

hoch

reduziert

Ein abgelehnter oder unnötig gekürzter Antrag ist der teuerste Fall, unabhängig vom Weg. Deshalb zählt vor allem, ob die technische Unsicherheit belastbar herausgearbeitet wird. Welche Anbieter und Modelle es gibt, vergleicht der Beitrag Die Beratungen im Vergleich.

Wie treffe ich die Entscheidung richtig?

Die Entscheidung beginnt mit einer ehrlichen Selbsteinschätzung entlang von drei Fragen: Können wir die technische Unsicherheit unserer Vorhaben klar benennen und von Routine trennen? Haben wir belastbare Dokumentation aus der Entwicklungsarbeit? Haben wir intern die Zeit und das Verständnis für die zweistufige Antragslogik?

Wer alle drei Fragen klar mit Ja beantwortet, kann den Eigenantrag ernsthaft erwägen, besonders bei wenigen, gut abgegrenzten Vorhaben. Wer bei einer Frage zögert, etwa weil die Vorhaben komplex sind, mehrere Jahre rückwirkend einbezogen werden oder die technische Unsicherheit schwer zu formulieren ist, fährt mit fachlicher Begleitung meist sicherer. Bei Software- und KI-Vorhaben geht es oft um Architektur oder Modelle, im Maschinenbau um Materialien oder Prüfverfahren.

Wichtig ist, die Entscheidung nicht allein am Preis festzumachen. Ein erfolgsbasiertes Modell, bei dem eine Vergütung nur bei tatsächlicher Auszahlung anfällt, verschiebt das Risiko und macht den Vergleich fairer. Entscheidend bleibt, welcher Weg die technische Unsicherheit am überzeugendsten zur Bescheinigung bringt.

„Die Frage ist nicht Beratung oder Eigenleistung an sich, sondern wer die technische Unsicherheit am Ende überzeugend zur Bescheinigung bringt. Wer das intern kann, braucht keine Beratung. Wer zögert, sollte sich begleiten lassen“, sagt Marvin Vocke, Co-Founder von Grantonomy.

Fazit

Ob man die Forschungszulage selbst beantragt oder eine Beratung beauftragt, hängt von der internen Fähigkeit zur technischen Argumentation und vom Aufwand des zweistufigen Verfahrens ab. Eine Beratung ist nicht vorgeschrieben, und ein Eigenantrag kann bei klar abgegrenzten Vorhaben, guter Dokumentation und internem FZulG-Verständnis sinnvoll sein. Nicht ratsam ist er, wenn technische Unsicherheit und Routine vermischt werden, die Beweislage schwach ist oder Erfahrung mit der BSFZ-Argumentation fehlt. Eine gute Beratung setzt genau hier an, qualifiziert ehrlich vor, übersetzt Unterlagen in eine prüfbare FuE-Struktur und begleitet beide Verfahrensstufen, idealerweise erfolgsbasiert. Für die Entscheidung zählt weniger der Preis als die Frage, wer die technische Unsicherheit am überzeugendsten zur FuE-Bescheinigung bringt, bei einer KMU-Förderquote von 35 Prozent und ab 2026 zusätzlichen pauschalen Gemein- und Betriebskosten. Die Förderung steht rückwirkend wie für künftige Jahre offen.

Häufige Fragen zu Beratung oder Eigenantrag

Darf ich die Forschungszulage ohne Beratung selbst beantragen?

Ja, eine Beratung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen darf die Forschungszulage selbst beantragen. Das zweistufige Verfahren über BSFZ und Finanzamt steht allen offen. Entscheidend ist, ob die technische Unsicherheit belastbar argumentiert werden kann.

Wann lohnt sich eine Beratung gegenüber dem Eigenantrag?

Eine Beratung lohnt sich besonders, wenn Vorhaben komplex sind, mehrere Jahre rückwirkend einbezogen werden oder die technische Unsicherheit schwer zu formulieren ist. Sie reduziert den internen Aufwand und erhöht die Prüfbarkeit. Bei wenigen, klar abgegrenzten Vorhaben mit guter Dokumentation kann auch der Eigenantrag tragfähig sein.

Was ist der häufigste Fehler beim Eigenantrag?

Der häufigste Fehler ist der Sammelansatz, bei dem die gesamte Produktentwicklung als förderfähig deklariert und technische Unsicherheit mit Routine vermischt wird. Solche Anträge sind schwerer prüfbar. Ein zweiter Fehler ist, wirtschaftliches Risiko mit technischer Unsicherheit zu verwechseln, da die BSFZ nur die technische Frage prüft.

Was kostet eine Beratung im Vergleich zum Eigenantrag?

Beim Eigenantrag fallen keine Beratungskosten an, dafür trägt das Unternehmen das volle Risiko eines abgelehnten Antrags und den internen Zeitaufwand. Bei einer erfolgsbasierten Beratung fällt eine Vergütung nur bei tatsächlicher Auszahlung an. Entscheidend ist weniger der nominale Preis als die Risikoverteilung.

Erhöht eine Beratung die Erfolgsaussichten?

Eine Beratung kann die Prüfbarkeit erhöhen, indem sie die technische Unsicherheit präzise herausarbeitet und Vorhaben sauber abgrenzt. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, da die BSFZ jeden Fall einzeln prüft und Förderfähigkeit nie garantiert werden kann. Entscheidend bleibt die belastbare technische Unsicherheit im Einzelfall.

Beratung oder selbst machen?

Autor: Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 24.05.2026

Ob man die Forschungszulage selbst beantragt oder eine Beratung beauftragt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: der internen Fähigkeit, technische Unsicherheit überzeugend für die BSFZ zu argumentieren, und dem Aufwand, den das zweistufige Verfahren aus FuE-Bescheinigung und Festsetzung beim Finanzamt mit sich bringt. Grundsätzlich darf jedes Unternehmen den Antrag selbst stellen, denn eine Beratung ist nicht vorgeschrieben. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt die Förderquote bei 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Beratung ist nicht vorgeschrieben; jedes Unternehmen darf die Forschungszulage selbst beantragen.

  • Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, danach die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Der entscheidende Erfolgsfaktor ist die belastbare Argumentation der technischen Unsicherheit, nicht der Antragsformalismus.

  • Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung.

  • Erfolgsbasierte Beratung bedeutet, dass eine Vergütung nur bei tatsächlicher Auszahlung anfällt.

Kann ich die Forschungszulage selbst beantragen?

Ja, die Forschungszulage lässt sich grundsätzlich selbst beantragen. Eine Beratung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und das zweistufige Verfahren steht jedem in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offen. Im ersten Schritt wird die FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt, im zweiten die Festsetzung beim zuständigen Finanzamt über ELSTER. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage beschreibt dieses Verfahren ausdrücklich als zweistufig.

Der Eigenantrag kann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen über klar abgrenzbare Vorhaben, gute technische Dokumentation und internes Verständnis des FZulG verfügt. Wer ohnehin saubere Architektur-Entscheidungen, Versuchsprotokolle oder Entwicklungsunterlagen führt und die Logik der technischen Unsicherheit verstanden hat, kann einen tragfähigen Antrag auch ohne externe Hilfe vorbereiten.

Die eigentliche Hürde liegt aber nicht im Formalismus, sondern in der Argumentation. Der Kern des Antrags ist die Frage, ob ein Vorhaben eine technische Unsicherheit enthielt, deren Ausgang zu Beginn nicht sicher vorhersehbar war. Wer die Grundlagen der Förderung zuerst einordnen möchte, findet im Pillarartikel Was ist die Forschungszulage eine kompakte Einführung.

Wann ist der Eigenantrag nicht sinnvoll?

Die ehrliche Negativabgrenzung hilft bei der Entscheidung mehr als jedes Pauschalurteil. Der Eigenantrag ist typischerweise nicht der beste Weg, wenn die technische Unsicherheit unklar formuliert ist, wenn Forschung und Routine in den Vorhaben vermischt sind, oder wenn niemand im Unternehmen Erfahrung mit der BSFZ-Argumentation hat. In diesen Fällen steigt das Risiko eines schwachen oder abgelehnten Antrags.

Ein häufiger Fehler beim Eigenantrag ist der Sammelansatz, bei dem die gesamte Produktentwicklung als förderfähig deklariert wird. Solche Anträge sind schwerer prüfbar, weil sie technische Unsicherheit mit bewährter Ingenieurs- oder Entwicklungsarbeit vermischen. Ein zweiter Fehler ist, wirtschaftliches Risiko mit technischer Unsicherheit zu verwechseln; die BSFZ prüft die technische Frage, nicht den Business Case.

Auch der Aufwand ist ein Faktor. Wer mehrere Vorhaben oder rückwirkende Zeiträume gleichzeitig aufarbeitet, bindet erhebliche interne Kapazität. Hier kann eine Beratung den Aufwand reduzieren und die Prüfbarkeit erhöhen. Welche Kriterien eine gute Beratung erfüllt, vertieft der Leitfaden zur Beratungssuche.

Was leistet eine Forschungszulagen-Beratung?

Eine gute Forschungszulagen-Beratung setzt genau dort an, wo der Eigenantrag oft schwächelt: bei der technischen Argumentation. Sie übersetzt vorhandene Unterlagen wie Architektur-Skizzen, Commit-Historien, Tickets, Konstruktionsunterlagen oder Versuchsprotokolle in eine prüfbare FuE-Struktur und arbeitet die technische Neuartigkeit und Unsicherheit heraus. Der Unterschied zwischen technischer und rein steuerlicher Ausrichtung ist dabei entscheidend.

Ein zweiter Beitrag ist die ehrliche Vorqualifizierung. Eine belastbare Beratung sagt früh, welche Vorhaben tragfähig sind und welche nicht, statt jeden Antrag unkritisch einzureichen. Ein KI-gestützter Fördercheck kann diese Vorqualifizierung beschleunigen. So fließt interne Zeit nicht in aussichtslose Anträge, und die eingereichten gewinnen an Prüfbarkeit.

Drittens deckt eine gute Beratung beide Verfahrensstufen ab, von der Vorqualifizierung über die Projektstrukturierung und BSFZ-Antragstellung bis zur Dokumentation gegenüber Finanzamt und BSFZ. Genau in dieser Bandbreite arbeitet Grantonomy als technischer Partner, erfolgsbasiert, also nur bei tatsächlicher Auszahlung vergütet.

Welche Kosten und Risiken stehen sich gegenüber?

Beim Vergleich der beiden Wege geht es weniger um den nominalen Preis als um Risiko und Erfolgswahrscheinlichkeit. Beim Eigenantrag fallen keine Beratungskosten an, dafür trägt das Unternehmen das volle Risiko eines schwachen oder abgelehnten Antrags sowie den internen Zeitaufwand. Bei einer erfolgsbasierten Beratung fällt eine Vergütung nur bei tatsächlicher Auszahlung an, das Risiko verschiebt sich also zur Beratung.

Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung; für ab 2026 startende Vorhaben kommt die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu. Konkrete Beträge lassen sich nicht pauschal nennen; sie hängen vom förderfähigen Personalanteil, vom innovativen Zeitanteil und von der Vorhabenstruktur ab und sind im Einzelfall zu berechnen.

Die folgende Übersicht stellt die beiden Wege gegenüber. Sie ersetzt keine Einzelfallentscheidung, hilft aber bei der Orientierung.


Kriterium

Selbst machen

Beratung

Technische Argumentation

intern zu leisten

fachlich begleitet

Risiko bei Ablehnung

beim Unternehmen

erfolgsbasiert verlagerbar

Interner Zeitaufwand

hoch

reduziert

Ein abgelehnter oder unnötig gekürzter Antrag ist der teuerste Fall, unabhängig vom Weg. Deshalb zählt vor allem, ob die technische Unsicherheit belastbar herausgearbeitet wird. Welche Anbieter und Modelle es gibt, vergleicht der Beitrag Die Beratungen im Vergleich.

Wie treffe ich die Entscheidung richtig?

Die Entscheidung beginnt mit einer ehrlichen Selbsteinschätzung entlang von drei Fragen: Können wir die technische Unsicherheit unserer Vorhaben klar benennen und von Routine trennen? Haben wir belastbare Dokumentation aus der Entwicklungsarbeit? Haben wir intern die Zeit und das Verständnis für die zweistufige Antragslogik?

Wer alle drei Fragen klar mit Ja beantwortet, kann den Eigenantrag ernsthaft erwägen, besonders bei wenigen, gut abgegrenzten Vorhaben. Wer bei einer Frage zögert, etwa weil die Vorhaben komplex sind, mehrere Jahre rückwirkend einbezogen werden oder die technische Unsicherheit schwer zu formulieren ist, fährt mit fachlicher Begleitung meist sicherer. Bei Software- und KI-Vorhaben geht es oft um Architektur oder Modelle, im Maschinenbau um Materialien oder Prüfverfahren.

Wichtig ist, die Entscheidung nicht allein am Preis festzumachen. Ein erfolgsbasiertes Modell, bei dem eine Vergütung nur bei tatsächlicher Auszahlung anfällt, verschiebt das Risiko und macht den Vergleich fairer. Entscheidend bleibt, welcher Weg die technische Unsicherheit am überzeugendsten zur Bescheinigung bringt.

„Die Frage ist nicht Beratung oder Eigenleistung an sich, sondern wer die technische Unsicherheit am Ende überzeugend zur Bescheinigung bringt. Wer das intern kann, braucht keine Beratung. Wer zögert, sollte sich begleiten lassen“, sagt Marvin Vocke, Co-Founder von Grantonomy.

Fazit

Ob man die Forschungszulage selbst beantragt oder eine Beratung beauftragt, hängt von der internen Fähigkeit zur technischen Argumentation und vom Aufwand des zweistufigen Verfahrens ab. Eine Beratung ist nicht vorgeschrieben, und ein Eigenantrag kann bei klar abgegrenzten Vorhaben, guter Dokumentation und internem FZulG-Verständnis sinnvoll sein. Nicht ratsam ist er, wenn technische Unsicherheit und Routine vermischt werden, die Beweislage schwach ist oder Erfahrung mit der BSFZ-Argumentation fehlt. Eine gute Beratung setzt genau hier an, qualifiziert ehrlich vor, übersetzt Unterlagen in eine prüfbare FuE-Struktur und begleitet beide Verfahrensstufen, idealerweise erfolgsbasiert. Für die Entscheidung zählt weniger der Preis als die Frage, wer die technische Unsicherheit am überzeugendsten zur FuE-Bescheinigung bringt, bei einer KMU-Förderquote von 35 Prozent und ab 2026 zusätzlichen pauschalen Gemein- und Betriebskosten. Die Förderung steht rückwirkend wie für künftige Jahre offen.

Häufige Fragen zu Beratung oder Eigenantrag

Darf ich die Forschungszulage ohne Beratung selbst beantragen?

Ja, eine Beratung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen darf die Forschungszulage selbst beantragen. Das zweistufige Verfahren über BSFZ und Finanzamt steht allen offen. Entscheidend ist, ob die technische Unsicherheit belastbar argumentiert werden kann.

Wann lohnt sich eine Beratung gegenüber dem Eigenantrag?

Eine Beratung lohnt sich besonders, wenn Vorhaben komplex sind, mehrere Jahre rückwirkend einbezogen werden oder die technische Unsicherheit schwer zu formulieren ist. Sie reduziert den internen Aufwand und erhöht die Prüfbarkeit. Bei wenigen, klar abgegrenzten Vorhaben mit guter Dokumentation kann auch der Eigenantrag tragfähig sein.

Was ist der häufigste Fehler beim Eigenantrag?

Der häufigste Fehler ist der Sammelansatz, bei dem die gesamte Produktentwicklung als förderfähig deklariert und technische Unsicherheit mit Routine vermischt wird. Solche Anträge sind schwerer prüfbar. Ein zweiter Fehler ist, wirtschaftliches Risiko mit technischer Unsicherheit zu verwechseln, da die BSFZ nur die technische Frage prüft.

Was kostet eine Beratung im Vergleich zum Eigenantrag?

Beim Eigenantrag fallen keine Beratungskosten an, dafür trägt das Unternehmen das volle Risiko eines abgelehnten Antrags und den internen Zeitaufwand. Bei einer erfolgsbasierten Beratung fällt eine Vergütung nur bei tatsächlicher Auszahlung an. Entscheidend ist weniger der nominale Preis als die Risikoverteilung.

Erhöht eine Beratung die Erfolgsaussichten?

Eine Beratung kann die Prüfbarkeit erhöhen, indem sie die technische Unsicherheit präzise herausarbeitet und Vorhaben sauber abgrenzt. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, da die BSFZ jeden Fall einzeln prüft und Förderfähigkeit nie garantiert werden kann. Entscheidend bleibt die belastbare technische Unsicherheit im Einzelfall.

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?