Forschungszulage

Was ist die Forschungszulage? Kompakt und einfach erklärt

7 Min. Lesezeit

Marvin Vocke

Co-Founder, Grantonomy

Forschungszulage erklärt: Definition nach FZulG, BSFZ-Verfahren, Fördersätze, förderfähige Kosten und typische Fehler bei Antragstellung.

Übersicht zum Beitrag

Was ist die Forschungszulage?

Autor: Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 26. Mai 2026

Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), mit der in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen einen Teil ihrer Personal- und Auftragsforschungskosten zurückerhalten. Sie ist ein Rechtsanspruch und wird auch dann ausgezahlt, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt die Förderquote bei 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Forschungszulage ist eine gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG und ein Rechtsanspruch, kein Wettbewerbszuschuss.

  • Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung.

  • Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, danach die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Die Förderung lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre und für künftige Jahre nutzen.

  • Für ab 2026 startende Vorhaben werden Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

Was ist die Forschungszulage genau?

Die Forschungszulage ist eine bundesweite, gewinnunabhängige Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem FZulG. Anders als klassische Zuschüsse ist sie kein projektgebundener Wettbewerb, sondern ein Rechtsanspruch: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die FuE-Bescheinigung erhält, hat Anspruch auf Festsetzung, ohne sich gegen andere Antragsteller durchsetzen zu müssen.

Der gewinnunabhängige Charakter ist der zweite zentrale Punkt. Die Forschungszulage wird auch dann ausgezahlt, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt, weil sie nicht den Gewinn mindert, sondern als eigenständige Zulage gewährt wird. Das macht sie gerade für forschungsintensive Startups und Scaleups attraktiv, deren Entwicklungskosten den Umsätzen oft vorauslaufen.

Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Entscheidend ist nicht das Unternehmen, sondern das Vorhaben. Welche Unternehmen und Projekte konkret berechtigt sind, vertieft der Beitrag Wer bekommt die Forschungszulage; dieser Pillar-Artikel ordnet zunächst die Grundlagen ein.

Welche Vorhaben sind nicht förderfähig?

Die ehrliche Negativabgrenzung erklärt die Forschungszulage schneller als jede Positivliste. Nicht förderfähig sind Vorhaben, deren technischer Erfolg von Beginn an absehbar war. Dazu zählen typischerweise reine Implementierungen, Standardkonfigurationen, Migrationen ohne technische Unsicherheit, das Zusammensetzen bekannter Komponenten, klassische Baukastenlösungen, laufende Wartung sowie reine Markt- oder Produktarbeit ohne technische Forschungsfrage.

Der Grund liegt im Kern des FZulG: Gefördert wird Forschung und Entwicklung, nicht jede betriebliche Entwicklungstätigkeit. Hier liegt auch der häufigste Grund, warum die Forschungszulage unterschätzt oder falsch beantragt wird. Manche Unternehmen beantragen gar nicht, weil sie ihre Arbeit für „normale Entwicklung" halten; andere deklarieren pauschal die gesamte Produktentwicklung als förderfähig und schwächen damit die Prüfbarkeit ihres Antrags.

Förderfähig kann ein Vorhaben dagegen werden, wenn eine technische Neuartigkeit, eine konkrete technische Unsicherheit und ein zu Beginn nicht sicher vorhersehbarer technischer Erfolg zusammenkommen. In der Praxis sind das etwa skalierbare Softwarearchitekturen, eigene KI-Evaluations- oder Halluzinationslogik oder im Maschinenbau neue Materialkombinationen, Steuerungslogiken und Prüfverfahren. Entscheidend ist immer die konkrete technische Unsicherheit, die im Einzelfall geprüft werden muss.

Wie funktioniert das Verfahren der Forschungszulage?

Das Verfahren der Forschungszulage ist zweistufig. Im ersten Schritt wird die FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt. Die BSFZ prüft ausschließlich die fachlich-technische Seite: Liegt ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Sinne des FZulG vor, worin besteht die Neuartigkeit, und welche technische Unsicherheit wurde adressiert. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage beschreibt dieses Verfahren ausdrücklich als zweistufig.

Erst nach Erhalt der Bescheinigung folgt der zweite Schritt: Die Festsetzung der Forschungszulage wird beim zuständigen Finanzamt über ELSTER geltend gemacht. Das Finanzamt prüft dann nicht mehr die Technik, sondern die Kosten, also Personalkosten, Stundenzuordnungen, Rollen, Zeiträume und mögliche Doppelförderungen. Beide Schritte greifen ineinander: Ohne FuE-Bescheinigung keine Festsetzung, ohne saubere Kostenzuordnung keine korrekte Auszahlung.

Ein Vorteil der Forschungszulage ist ihre zeitliche Flexibilität. Sie lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre sowie für laufende und künftige Entwicklungsprojekte nutzen. Genau an der Übersetzung vorhandener Projektunterlagen in eine prüfbare FuE-Struktur und an der Kommunikation mit BSFZ und Finanzamt setzt Grantonomy als technischer Partner für Vorqualifizierung, Projektstrukturierung und Antragstellung an.

Welche Kosten sind über die Forschungszulage förderfähig?

Förderfähig sind bei der Forschungszulage vor allem Personalkosten der unmittelbar im FuE-Vorhaben tätigen Mitarbeitenden sowie Auftragsforschung. Das gilt branchenübergreifend und betrifft Entwickler und Engineers ebenso wie Konstrukteure, Wissenschaftler oder technische Projektleiter, soweit ihre Tätigkeit der eigentlichen Forschungsfrage zuzurechnen ist. Vergütete Gesellschafter-Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls relevant sein, was im Einzelfall zu prüfen ist.

Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung über der reinen Personalkostenquote liegt. Konkrete Beträge lassen sich nicht pauschal nennen; sie hängen vom förderfähigen Personalanteil, vom innovativen Zeitanteil und von der Vorhabenstruktur ab und müssen typischerweise im Einzelfall berechnet werden.

Die folgende Übersicht fasst die Grundzüge der Förderung zusammen. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber bei der ersten Orientierung.


Merkmal

Regelung

Einordnung

Förderquote KMU

35 Prozent der Aufwendungen

ab 2026 plus Pauschale

Förderfähige Kosten

Personalkosten, Auftragsforschung

im Einzelfall zu prüfen

Zeitliche Nutzung

rückwirkend und zukünftig

mehrere Jahre möglich

Eine bewusst enge Abgrenzung der förderfähigen Teile wirkt zunächst konservativ, ist aber meist der stärkere Weg. Eine vertiefte Aufschlüsselung der ansetzbaren Positionen bietet der Beitrag zu den förderfähigen Kosten der Forschungszulage 2026.

Wie finde ich heraus, ob die Forschungszulage passt?

Der Einstieg gelingt nicht über die Unternehmensgröße, sondern über drei Fragen zu jedem Projekt: Liegt eine technische Neuartigkeit gegenüber dem bisherigen Stand vor? Bestehen konkrete technische Unsicherheiten? War der technische Erfolg zu Beginn nicht sicher vorhersehbar? Wer diese Fragen für ein Vorhaben klar mit Ja beantworten kann, hat in der Regel einen tragfähigen Ausgangspunkt.

In der Praxis hilft es, vom technischen Kern aus zu denken statt vom Produkt. Welche Architektur- oder Konstruktionsentscheidung war unsicher? Welche Hypothesen wurden getestet? Welche Lösungswege wurden verworfen? Bei Softwareprojekten geht es oft um Skalierung, Architektur oder KI-Modelle; im Maschinenbau um Materialien, Steuerungslogiken oder Prüfverfahren. Wie die Abgrenzung bei Software und KI konkret gelingt, vertieft der Beitrag Software richtig fördern.

Wichtig ist, technische Unsicherheiten nicht nachträglich zu erfinden, sondern aus der tatsächlichen Entwicklungsarbeit herzuleiten. Eine ehrliche, eng gefasste Abgrenzung erhöht die Prüfbarkeit und damit die Wahrscheinlichkeit einer positiven FuE-Bescheinigung.

„Die Forschungszulage ist kein Steuertrick, sondern eine technische Frage. Entscheidend ist nicht, was entwickelt wurde, sondern ob eine echte technische Unsicherheit bestand, deren Ausgang zu Beginn niemand sicher kannte“, sagt Marvin Vocke, Co-Founder von Grantonomy.

Zusammenfassung

Was ist die Forschungszulage? Eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem FZulG, die einen Teil der Personal- und Auftragsforschungskosten erstattet und als Rechtsanspruch auch bei Verlusten ausgezahlt wird. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche; entscheidend ist nicht das Unternehmen, sondern die technische Unsicherheit des Vorhabens. Routinearbeit wie Implementierungen, Migrationen oder Standardkonfigurationen ist nicht förderfähig, Vorhaben mit echter technischer Unsicherheit können es sein. Das Verfahren ist zweistufig, zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER, mit einer KMU-Förderquote von 35 Prozent und ab 2026 zusätzlichen pauschalen Gemein- und Betriebskosten. Die Förderung steht rückwirkend wie für künftige Jahre offen.

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Was ist die Forschungszulage in einem Satz?

Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem FZulG, die einen Teil der Personal- und Auftragsforschungskosten erstattet. Sie ist ein Rechtsanspruch und wird auch bei Verlusten ausgezahlt. Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung. Für ab 2026 startende Vorhaben werden zusätzlich Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt, wodurch die effektive Förderung höher liegt. Die konkrete Summe hängt von der Vorhabenstruktur ab und ist im Einzelfall zu berechnen.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Grundsätzlich kann jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen die Forschungszulage beantragen, das ein FuE-Vorhaben im Sinne des FZulG durchführt, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Maßgeblich ist nicht das Unternehmen, sondern ob das Vorhaben eine technische Unsicherheit löst. Diese Frage muss im Einzelfall geprüft werden.

Wie läuft das Verfahren der Forschungszulage ab?

Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst wird die FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt, die ausschließlich die technische Seite prüft. Nach Erhalt der Bescheinigung wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt über ELSTER festgesetzt, wobei dort die Kosten geprüft werden.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja, die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre sowie für laufende und künftige Entwicklungsprojekte nutzen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben die gesetzlichen Kriterien des FZulG erfüllen und sich die technische Unsicherheit nachvollziehbar belegen lässt. Die konkrete Rückwirkung ist im Einzelfall zu prüfen.

Was ist die Forschungszulage?

Autor: Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 26. Mai 2026

Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), mit der in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen einen Teil ihrer Personal- und Auftragsforschungskosten zurückerhalten. Sie ist ein Rechtsanspruch und wird auch dann ausgezahlt, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt die Förderquote bei 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Forschungszulage ist eine gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG und ein Rechtsanspruch, kein Wettbewerbszuschuss.

  • Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung.

  • Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, danach die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Die Förderung lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre und für künftige Jahre nutzen.

  • Für ab 2026 startende Vorhaben werden Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

Was ist die Forschungszulage genau?

Die Forschungszulage ist eine bundesweite, gewinnunabhängige Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem FZulG. Anders als klassische Zuschüsse ist sie kein projektgebundener Wettbewerb, sondern ein Rechtsanspruch: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die FuE-Bescheinigung erhält, hat Anspruch auf Festsetzung, ohne sich gegen andere Antragsteller durchsetzen zu müssen.

Der gewinnunabhängige Charakter ist der zweite zentrale Punkt. Die Forschungszulage wird auch dann ausgezahlt, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt, weil sie nicht den Gewinn mindert, sondern als eigenständige Zulage gewährt wird. Das macht sie gerade für forschungsintensive Startups und Scaleups attraktiv, deren Entwicklungskosten den Umsätzen oft vorauslaufen.

Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Entscheidend ist nicht das Unternehmen, sondern das Vorhaben. Welche Unternehmen und Projekte konkret berechtigt sind, vertieft der Beitrag Wer bekommt die Forschungszulage; dieser Pillar-Artikel ordnet zunächst die Grundlagen ein.

Welche Vorhaben sind nicht förderfähig?

Die ehrliche Negativabgrenzung erklärt die Forschungszulage schneller als jede Positivliste. Nicht förderfähig sind Vorhaben, deren technischer Erfolg von Beginn an absehbar war. Dazu zählen typischerweise reine Implementierungen, Standardkonfigurationen, Migrationen ohne technische Unsicherheit, das Zusammensetzen bekannter Komponenten, klassische Baukastenlösungen, laufende Wartung sowie reine Markt- oder Produktarbeit ohne technische Forschungsfrage.

Der Grund liegt im Kern des FZulG: Gefördert wird Forschung und Entwicklung, nicht jede betriebliche Entwicklungstätigkeit. Hier liegt auch der häufigste Grund, warum die Forschungszulage unterschätzt oder falsch beantragt wird. Manche Unternehmen beantragen gar nicht, weil sie ihre Arbeit für „normale Entwicklung" halten; andere deklarieren pauschal die gesamte Produktentwicklung als förderfähig und schwächen damit die Prüfbarkeit ihres Antrags.

Förderfähig kann ein Vorhaben dagegen werden, wenn eine technische Neuartigkeit, eine konkrete technische Unsicherheit und ein zu Beginn nicht sicher vorhersehbarer technischer Erfolg zusammenkommen. In der Praxis sind das etwa skalierbare Softwarearchitekturen, eigene KI-Evaluations- oder Halluzinationslogik oder im Maschinenbau neue Materialkombinationen, Steuerungslogiken und Prüfverfahren. Entscheidend ist immer die konkrete technische Unsicherheit, die im Einzelfall geprüft werden muss.

Wie funktioniert das Verfahren der Forschungszulage?

Das Verfahren der Forschungszulage ist zweistufig. Im ersten Schritt wird die FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt. Die BSFZ prüft ausschließlich die fachlich-technische Seite: Liegt ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Sinne des FZulG vor, worin besteht die Neuartigkeit, und welche technische Unsicherheit wurde adressiert. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage beschreibt dieses Verfahren ausdrücklich als zweistufig.

Erst nach Erhalt der Bescheinigung folgt der zweite Schritt: Die Festsetzung der Forschungszulage wird beim zuständigen Finanzamt über ELSTER geltend gemacht. Das Finanzamt prüft dann nicht mehr die Technik, sondern die Kosten, also Personalkosten, Stundenzuordnungen, Rollen, Zeiträume und mögliche Doppelförderungen. Beide Schritte greifen ineinander: Ohne FuE-Bescheinigung keine Festsetzung, ohne saubere Kostenzuordnung keine korrekte Auszahlung.

Ein Vorteil der Forschungszulage ist ihre zeitliche Flexibilität. Sie lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre sowie für laufende und künftige Entwicklungsprojekte nutzen. Genau an der Übersetzung vorhandener Projektunterlagen in eine prüfbare FuE-Struktur und an der Kommunikation mit BSFZ und Finanzamt setzt Grantonomy als technischer Partner für Vorqualifizierung, Projektstrukturierung und Antragstellung an.

Welche Kosten sind über die Forschungszulage förderfähig?

Förderfähig sind bei der Forschungszulage vor allem Personalkosten der unmittelbar im FuE-Vorhaben tätigen Mitarbeitenden sowie Auftragsforschung. Das gilt branchenübergreifend und betrifft Entwickler und Engineers ebenso wie Konstrukteure, Wissenschaftler oder technische Projektleiter, soweit ihre Tätigkeit der eigentlichen Forschungsfrage zuzurechnen ist. Vergütete Gesellschafter-Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls relevant sein, was im Einzelfall zu prüfen ist.

Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung über der reinen Personalkostenquote liegt. Konkrete Beträge lassen sich nicht pauschal nennen; sie hängen vom förderfähigen Personalanteil, vom innovativen Zeitanteil und von der Vorhabenstruktur ab und müssen typischerweise im Einzelfall berechnet werden.

Die folgende Übersicht fasst die Grundzüge der Förderung zusammen. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber bei der ersten Orientierung.


Merkmal

Regelung

Einordnung

Förderquote KMU

35 Prozent der Aufwendungen

ab 2026 plus Pauschale

Förderfähige Kosten

Personalkosten, Auftragsforschung

im Einzelfall zu prüfen

Zeitliche Nutzung

rückwirkend und zukünftig

mehrere Jahre möglich

Eine bewusst enge Abgrenzung der förderfähigen Teile wirkt zunächst konservativ, ist aber meist der stärkere Weg. Eine vertiefte Aufschlüsselung der ansetzbaren Positionen bietet der Beitrag zu den förderfähigen Kosten der Forschungszulage 2026.

Wie finde ich heraus, ob die Forschungszulage passt?

Der Einstieg gelingt nicht über die Unternehmensgröße, sondern über drei Fragen zu jedem Projekt: Liegt eine technische Neuartigkeit gegenüber dem bisherigen Stand vor? Bestehen konkrete technische Unsicherheiten? War der technische Erfolg zu Beginn nicht sicher vorhersehbar? Wer diese Fragen für ein Vorhaben klar mit Ja beantworten kann, hat in der Regel einen tragfähigen Ausgangspunkt.

In der Praxis hilft es, vom technischen Kern aus zu denken statt vom Produkt. Welche Architektur- oder Konstruktionsentscheidung war unsicher? Welche Hypothesen wurden getestet? Welche Lösungswege wurden verworfen? Bei Softwareprojekten geht es oft um Skalierung, Architektur oder KI-Modelle; im Maschinenbau um Materialien, Steuerungslogiken oder Prüfverfahren. Wie die Abgrenzung bei Software und KI konkret gelingt, vertieft der Beitrag Software richtig fördern.

Wichtig ist, technische Unsicherheiten nicht nachträglich zu erfinden, sondern aus der tatsächlichen Entwicklungsarbeit herzuleiten. Eine ehrliche, eng gefasste Abgrenzung erhöht die Prüfbarkeit und damit die Wahrscheinlichkeit einer positiven FuE-Bescheinigung.

„Die Forschungszulage ist kein Steuertrick, sondern eine technische Frage. Entscheidend ist nicht, was entwickelt wurde, sondern ob eine echte technische Unsicherheit bestand, deren Ausgang zu Beginn niemand sicher kannte“, sagt Marvin Vocke, Co-Founder von Grantonomy.

Zusammenfassung

Was ist die Forschungszulage? Eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem FZulG, die einen Teil der Personal- und Auftragsforschungskosten erstattet und als Rechtsanspruch auch bei Verlusten ausgezahlt wird. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche; entscheidend ist nicht das Unternehmen, sondern die technische Unsicherheit des Vorhabens. Routinearbeit wie Implementierungen, Migrationen oder Standardkonfigurationen ist nicht förderfähig, Vorhaben mit echter technischer Unsicherheit können es sein. Das Verfahren ist zweistufig, zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER, mit einer KMU-Förderquote von 35 Prozent und ab 2026 zusätzlichen pauschalen Gemein- und Betriebskosten. Die Förderung steht rückwirkend wie für künftige Jahre offen.

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Was ist die Forschungszulage in einem Satz?

Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem FZulG, die einen Teil der Personal- und Auftragsforschungskosten erstattet. Sie ist ein Rechtsanspruch und wird auch bei Verlusten ausgezahlt. Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung. Für ab 2026 startende Vorhaben werden zusätzlich Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt, wodurch die effektive Förderung höher liegt. Die konkrete Summe hängt von der Vorhabenstruktur ab und ist im Einzelfall zu berechnen.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Grundsätzlich kann jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen die Forschungszulage beantragen, das ein FuE-Vorhaben im Sinne des FZulG durchführt, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Maßgeblich ist nicht das Unternehmen, sondern ob das Vorhaben eine technische Unsicherheit löst. Diese Frage muss im Einzelfall geprüft werden.

Wie läuft das Verfahren der Forschungszulage ab?

Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst wird die FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt, die ausschließlich die technische Seite prüft. Nach Erhalt der Bescheinigung wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt über ELSTER festgesetzt, wobei dort die Kosten geprüft werden.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja, die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre sowie für laufende und künftige Entwicklungsprojekte nutzen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben die gesetzlichen Kriterien des FZulG erfüllen und sich die technische Unsicherheit nachvollziehbar belegen lässt. Die konkrete Rückwirkung ist im Einzelfall zu prüfen.

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?