Der Forschungszulage Guide - 2026



Forschungszulage 2026: Der komplette Guide für Startups & Mittelstand
Wenn du Software entwickelst, KI/ML baust, Hardware/Elektronik entwickelst oder generell echte F&E machst, lässt du sehr wahrscheinlich Geld liegen. Die Forschungszulage ist keine klassische “Fördermittel-Antragslotterie”, sondern ein steuerlicher Anspruch – und genau deshalb für viele Unternehmen so spannend.
In diesem Guide bekommst du eine klare, praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Was ist förderfähig (und was nicht)?
Welche Kosten zählen wirklich?
Wie läuft das Verfahren über BSFZ und später über’s Finanzamt/ELSTER?
Was ändert sich ab 2026?
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung (F&E). Das Verfahren ist zweistufig:
F&E-Bescheinigung für das Projekt bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)
Danach die Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt (i.d.R. elektronisch, z. B. via ELSTER)
Wichtig: Die BSFZ prüft inhaltlich, ob es sich um F&E handelt – nicht, wie hoch deine Kosten sind. Das ist später Thema beim Finanzamt.
Für wen ist das relevant?
Kurz: für sehr viele.
Startups (auch “noch nicht profitabel”)
Mittelstand
Konzerne
Produktunternehmen, Deeptech, Industrie, Health, E-Commerce, Manufacturing – sobald echte technische Entwicklung drin ist.
Welche Projekte sind förderfähig?
Die BSFZ orientiert sich an F&E im Sinne des Gesetzes/Frascati-Logik. In der Praxis heißt das: Dein Projekt sollte neues Wissen oder eine neue technische Lösung erzeugen – und echte technische Ungewissheiten lösen (nicht nur “wir implementieren Tool X”).
Beispiele, die häufig NICHT förderfähig sind (typische Stolperfallen):
Marketing-/Vertriebstätigkeiten, Website-Anpassungen, Customer Support
reine Markteinführung/Markterprobung, Sales-Material, Schulungsunterlagen
rein administratives Projektmanagement
Zertifizierungs-/Normierungs-/Zulassungstätigkeiten, wenn es nur darum geht, Daten für das Verfahren zu erzeugen
Das heißt nicht, dass dein Gesamtprojekt “unförderfähig” ist – oft muss man nur sauber trennen: Was ist echte Entwicklung? Was ist “drumherum”?
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Die Förderung ist pro Jahr gedeckelt über die Bemessungsgrundlage (förderfähige Aufwendungen). Seit dem Wachstumschancengesetz wurde die Bemessungsgrundlage u. a. auf 10 Mio. EUR erhöht; KMU können unter bestimmten Bedingungen 35% statt 25% geltend machen (maximal dann 3,5 Mio. EUR).
Ab 1.1.2026 steigen wichtige Werte erneut:
Bemessungsgrundlage: 12 Mio. EUR (statt 10 Mio.)
Maximal daraus:
25% → bis zu 3,0 Mio. EUR p.a.
35% für KMU → bis zu 4,2 Mio. EUR p.a.
Welche Kosten sind förderfähig?
In der Praxis sind das häufig die großen Blöcke:
1) Personalkosten (meist der stärkste Hebel)
Löhne/Gehälter von Mitarbeitenden, die an den F&E-Tätigkeiten arbeiten, sind typischerweise der Kern der Bemessungsgrundlage.
2) Eigenleistungen / Eigenarbeit (z. B. Gründer:innen)
Hier gibt es pauschale Stundensätze – ab 2026 steigt der Satz auf 100 EUR/Stunde (bisher 70 EUR/Stunde).
3) Auftragsforschung / Externe Dienstleister
Für Auftragsforschung werden 70% der entstandenen Aufwendungen angesetzt (statt früher 60%).
4) Gemein- und Betriebskosten (neu / erweitert)
Für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen, kommt eine Pauschale von 20% auf bestimmte Aufwendungen dazu (gemein/betrieblich).
5) Abschreibungen auf bestimmte Wirtschaftsgüter (seit Erweiterung)
Für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2023 können auch Abschreibungen auf bestimmte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter ansetzbar sein – mit Bedingungen (z. B. Vorhabenstart nach 27.03.2024, Anschaffung nach 27.03.2024, >800 EUR, ausschließlich eigenbetrieblich im Vorhaben genutzt).
Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Forschungszulage
Schritt 1: Projekte identifizieren & sauber schneiden
Welche Entwicklungsstränge sind echte F&E?
Was sind technische Ungewissheiten?
Was ist “Routine/Implementierung/Operations”?
Schritt 2: Dokumentation aufsetzen (leichtgewichtig, aber belastbar)
Du willst am Ende nachvollziehbar zeigen:
Ziel/Wissenslücke
Neuartigkeit (warum ist das nicht Standard?)
technisches Risiko/Ungewissheit
planmäßiges Vorgehen (Arbeitspakete, Iterationen, Tests)
Schritt 3: BSFZ-Bescheinigung beantragen
Das BSFZ-Verfahren läuft digital über das BSFZ-Portal – ihr authentifiziert euch mit einem ELSTER-Zertifikat.
Der Antrag kann vor, während oder nach Durchführung gestellt werden.
Schritt 4: Kosten ermitteln & Jahreslogik beachten
Für mehrjährige Projekte gilt: Du beantragst die Zulage jährlich (pro Wirtschaftsjahr).
Schritt 5: Antrag beim Finanzamt (ELSTER)
Nach dem Wirtschaftsjahr wird die Forschungszulage beim Finanzamt beantragt; sie wird auf die Steuer angerechnet – und ein Überschuss wird erstattet.
Forschungszulage 2026: Der komplette Guide für Startups & Mittelstand
Wenn du Software entwickelst, KI/ML baust, Hardware/Elektronik entwickelst oder generell echte F&E machst, lässt du sehr wahrscheinlich Geld liegen. Die Forschungszulage ist keine klassische “Fördermittel-Antragslotterie”, sondern ein steuerlicher Anspruch – und genau deshalb für viele Unternehmen so spannend.
In diesem Guide bekommst du eine klare, praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Was ist förderfähig (und was nicht)?
Welche Kosten zählen wirklich?
Wie läuft das Verfahren über BSFZ und später über’s Finanzamt/ELSTER?
Was ändert sich ab 2026?
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung (F&E). Das Verfahren ist zweistufig:
F&E-Bescheinigung für das Projekt bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)
Danach die Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt (i.d.R. elektronisch, z. B. via ELSTER)
Wichtig: Die BSFZ prüft inhaltlich, ob es sich um F&E handelt – nicht, wie hoch deine Kosten sind. Das ist später Thema beim Finanzamt.
Für wen ist das relevant?
Kurz: für sehr viele.
Startups (auch “noch nicht profitabel”)
Mittelstand
Konzerne
Produktunternehmen, Deeptech, Industrie, Health, E-Commerce, Manufacturing – sobald echte technische Entwicklung drin ist.
Welche Projekte sind förderfähig?
Die BSFZ orientiert sich an F&E im Sinne des Gesetzes/Frascati-Logik. In der Praxis heißt das: Dein Projekt sollte neues Wissen oder eine neue technische Lösung erzeugen – und echte technische Ungewissheiten lösen (nicht nur “wir implementieren Tool X”).
Beispiele, die häufig NICHT förderfähig sind (typische Stolperfallen):
Marketing-/Vertriebstätigkeiten, Website-Anpassungen, Customer Support
reine Markteinführung/Markterprobung, Sales-Material, Schulungsunterlagen
rein administratives Projektmanagement
Zertifizierungs-/Normierungs-/Zulassungstätigkeiten, wenn es nur darum geht, Daten für das Verfahren zu erzeugen
Das heißt nicht, dass dein Gesamtprojekt “unförderfähig” ist – oft muss man nur sauber trennen: Was ist echte Entwicklung? Was ist “drumherum”?
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Die Förderung ist pro Jahr gedeckelt über die Bemessungsgrundlage (förderfähige Aufwendungen). Seit dem Wachstumschancengesetz wurde die Bemessungsgrundlage u. a. auf 10 Mio. EUR erhöht; KMU können unter bestimmten Bedingungen 35% statt 25% geltend machen (maximal dann 3,5 Mio. EUR).
Ab 1.1.2026 steigen wichtige Werte erneut:
Bemessungsgrundlage: 12 Mio. EUR (statt 10 Mio.)
Maximal daraus:
25% → bis zu 3,0 Mio. EUR p.a.
35% für KMU → bis zu 4,2 Mio. EUR p.a.
Welche Kosten sind förderfähig?
In der Praxis sind das häufig die großen Blöcke:
1) Personalkosten (meist der stärkste Hebel)
Löhne/Gehälter von Mitarbeitenden, die an den F&E-Tätigkeiten arbeiten, sind typischerweise der Kern der Bemessungsgrundlage.
2) Eigenleistungen / Eigenarbeit (z. B. Gründer:innen)
Hier gibt es pauschale Stundensätze – ab 2026 steigt der Satz auf 100 EUR/Stunde (bisher 70 EUR/Stunde).
3) Auftragsforschung / Externe Dienstleister
Für Auftragsforschung werden 70% der entstandenen Aufwendungen angesetzt (statt früher 60%).
4) Gemein- und Betriebskosten (neu / erweitert)
Für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen, kommt eine Pauschale von 20% auf bestimmte Aufwendungen dazu (gemein/betrieblich).
5) Abschreibungen auf bestimmte Wirtschaftsgüter (seit Erweiterung)
Für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2023 können auch Abschreibungen auf bestimmte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter ansetzbar sein – mit Bedingungen (z. B. Vorhabenstart nach 27.03.2024, Anschaffung nach 27.03.2024, >800 EUR, ausschließlich eigenbetrieblich im Vorhaben genutzt).
Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Forschungszulage
Schritt 1: Projekte identifizieren & sauber schneiden
Welche Entwicklungsstränge sind echte F&E?
Was sind technische Ungewissheiten?
Was ist “Routine/Implementierung/Operations”?
Schritt 2: Dokumentation aufsetzen (leichtgewichtig, aber belastbar)
Du willst am Ende nachvollziehbar zeigen:
Ziel/Wissenslücke
Neuartigkeit (warum ist das nicht Standard?)
technisches Risiko/Ungewissheit
planmäßiges Vorgehen (Arbeitspakete, Iterationen, Tests)
Schritt 3: BSFZ-Bescheinigung beantragen
Das BSFZ-Verfahren läuft digital über das BSFZ-Portal – ihr authentifiziert euch mit einem ELSTER-Zertifikat.
Der Antrag kann vor, während oder nach Durchführung gestellt werden.
Schritt 4: Kosten ermitteln & Jahreslogik beachten
Für mehrjährige Projekte gilt: Du beantragst die Zulage jährlich (pro Wirtschaftsjahr).
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Written by

Marvin Vocke
Founder
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Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?
Ist ihr Projekt Förderfähig?
✔️ Ist Ihr Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?
✔️ Handelt es sich bei Ihrem abgeschlossenen, laufenden oder geplanten Projekt um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?
✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?
✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?
✔️ Wurde Ihr Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

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✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?
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