Forschungszulage: BSFZ

BSFZ-Bescheinigung: Antrag, Kriterien & Ablauf

7 Min. Lesezeit

Marvin Vocke

Co-Founder, Grantonomy

Was ist die BSFZ und wie läuft die BSFZ-Bescheinigung? FuE-Kriterien, Antrag und der Weg zum Finanzamt über ELSTER – kompakt und einfach erklärt.

Übersicht zum Beitrag

Die BSFZ einfach erklärt

Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026

Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) ist die Stelle, die in der ersten von zwei Verfahrensstufen prüft, ob ein Vorhaben als Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) gilt, und darüber die FuE-Bescheinigung ausstellt. Sie bewertet ausschließlich die inhaltliche, technische Seite eines Vorhabens – nicht die Kosten oder die Förderhöhe, die das Finanzamt festsetzt. Ohne die BSFZ-Bescheinigung lässt sich die Forschungszulage nicht beim Finanzamt geltend machen.

Maßgeblich für die Prüfung ist die technische Unsicherheit eines Vorhabens, also die Frage, ob das angestrebte Ergebnis zu Projektbeginn fachlich gesichert war. Genau diese inhaltliche Bewertung trennt förderfähige Entwicklung von Routinearbeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) prüft die inhaltlichen FuE-Kriterien eines Vorhabens.

  • Sie ist die erste von zwei Stufen: erst BSFZ-Bescheinigung, dann Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Maßgebliches Kriterium ist die technische Unsicherheit des Vorhabens, nicht die steuerliche Einordnung.

  • Die BSFZ prüft nicht die Kosten oder die Förderhöhe; das übernimmt das Finanzamt.

  • Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung; für KMU gilt eine Quote von 35 %.

Was ist die BSFZ und was prüft sie?

Die BSFZ ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und damit die zuständige Stelle für die inhaltliche Prüfung von FuE-Vorhaben im Rahmen der Forschungszulage. Sie beurteilt, ob ein Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt, und stellt darüber die FuE-Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist der inhaltliche Nachweis, auf dem die spätere Förderung beruht.

Wichtig ist die Arbeitsteilung im Verfahren: Die BSFZ prüft den FuE-Charakter des Vorhabens, das Finanzamt prüft anschließend die förderfähigen Kosten und setzt die Forschungszulage fest. Die BSFZ trifft also keine Aussage über die Höhe der Förderung – sie entscheidet darüber, ob das Vorhaben überhaupt als Forschung und Entwicklung gilt. Was die Forschungszulage als Instrument insgesamt ausmacht, ordnet der Pillar-Artikel Was ist die Forschungszulage ein.

Die offiziellen Informationen der Stelle selbst finden sich bei der BSFZ als zuständige Bescheinigungsstelle; die rechtliche Grundlage des Verfahrens steht im FZulG im Original.

Wie läuft der BSFZ-Antrag ab?

Der BSFZ-Antrag steht am Anfang des zweistufigen Verfahrens. Das Unternehmen reicht sein Vorhaben bei der BSFZ ein und beschreibt, worin die technische Unsicherheit liegt und welcher Erkenntnisgewinn angestrebt wird. Die BSFZ prüft diese inhaltliche Darstellung und stellt bei positivem Ergebnis die FuE-Bescheinigung aus.

Erst danach folgt die zweite Stufe beim Finanzamt: Auf Basis der Bescheinigung wird die Forschungszulage über ELSTER festgesetzt. Wer direkt beim Finanzamt beginnen will, missversteht das Verfahren – ohne die vorgelagerte BSFZ-Bescheinigung fehlt die inhaltliche Grundlage.

Ein häufiger Fehler liegt nicht im Formalen, sondern in der Beschreibung: Wird die technische Unsicherheit nicht klar herausgearbeitet, fällt es schwerer, den FuE-Charakter nachzuweisen. Die Qualität des Antrags entscheidet sich an der technischen Argumentation, nicht an der Menge der eingereichten Unterlagen.

Welche Kriterien legt die BSFZ an?

Das zentrale Kriterium der BSFZ ist die technische Unsicherheit eines Vorhabens. Förderfähig ist Entwicklung dann, wenn zu Projektbeginn fachlich offen war, ob und wie das angestrebte Ergebnis erreichbar ist. Eine Aufgabe, die sich mit gesichertem Stand der Technik planbar lösen lässt, erfüllt dieses Kriterium typischerweise nicht. Was technische Unsicherheit konkret bedeutet, erläutert der Beitrag technische Unsicherheit verständlich erklärt.

Neben der technischen Unsicherheit spielen weitere Merkmale eines FuE-Vorhabens eine Rolle, etwa der angestrebte Erkenntnisgewinn und das planmäßige Vorgehen. Die genaue Ausgestaltung dieser Kriterien fasst der Beitrag BSFZ-Kriterien einfach erklärt zusammen. Entscheidend bleibt im Einzelfall die konkrete technische Fragestellung, die ein Vorhaben adressiert.

„Die BSFZ bewertet die technische Substanz eines Vorhabens, nicht die steuerliche Seite. Wer klar herausarbeitet, welche Frage zu Projektbeginn fachlich offen war, trifft genau den Maßstab, den die Bescheinigungsstelle anlegt." – Mohammad Mehrani-Ardabily, Co-Founder Grantonomy

Welche Projekte erkennt die BSFZ an?

Sinnvoll ist es, zuerst zu klären, was die BSFZ typischerweise nicht als FuE anerkennt. Nicht ausreichend sind reine Anwendungen etablierter Verfahren: das Implementieren bekannter Schnittstellen, kosmetische Produktanpassungen, Standard-Customizing oder die schlichte Übernahme einer am Markt verfügbaren Lösung. Auch laufender Betrieb, Wartung und Marketing zählen nicht als Forschung und Entwicklung.

Anerkannt werden dagegen Vorhaben mit echter technischer Unsicherheit. In der Softwareentwicklung kann das ein neuartiges Architekturkonzept sein, dessen Tragfähigkeit erst erprobt werden muss; im KI-Umfeld die Entwicklung eines Modells, bei dem unklar ist, ob die gewählten Verfahren die geforderte Genauigkeit erreichen; im Maschinenbau ein Bauteil oder Prozess, der mit dem bekannten Stand der Technik nicht zuverlässig herstellbar ist. Die Abgrenzung zwischen Routine und Entwicklung ist der häufigste Streitpunkt und im Einzelfall zu prüfen. Eine systematische Einordnung liefert der Beitrag dazu, was als FuE-Projekt gilt.

Was folgt auf die BSFZ-Bescheinigung?

Mit der BSFZ-Bescheinigung ist die inhaltliche Hürde genommen, aber die Förderung noch nicht festgesetzt. In der zweiten Stufe macht das Unternehmen die Forschungszulage beim Finanzamt geltend; die Festsetzung erfolgt über ELSTER auf Basis der bescheinigten Vorhaben und der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind insbesondere Personalkosten der im Vorhaben tätigen Mitarbeitenden sowie Auftragsforschung an Dritte.


Stelle

Prüft

Ergebnis

BSFZ

FuE-Inhalt des Vorhabens

FuE-Bescheinigung

Finanzamt

förderfähige Kosten

Festsetzung über ELSTER

Unternehmen

Vorhaben dokumentieren

Antragsgrundlage

Für KMU gilt auf die förderfähige Bemessungsgrundlage eine Quote von 35 %; für ab 2026 startende Vorhaben kann eine 20-%-Pauschale für Gemein- und Betriebskosten greifen, wodurch die effektive Förderung auf bis zu 42 % der zugrunde liegenden Kosten steigt. Ob die Pauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen. Weil die Forschungszulage rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre und für künftige Vorhaben nutzbar ist, lohnt sich die BSFZ-Bescheinigung auch für bereits abgeschlossene Projekte.

Grantonomy begleitet diesen Weg als technischer Partner – von der Vorqualifizierung über die Projektstrukturierung bis zur BSFZ-Antragstellung und der Dokumentation gegenüber BSFZ und Finanzamt, erfolgsbasiert und damit ohne Vergütung, wenn keine Auszahlung erfolgt. Über alle bisher eingereichten Anträge liegt die Bewilligungsquote bei 100 %.

Fazit

Die BSFZ ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und prüft als erste von zwei Stufen, ob ein Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt. Maßgeblich ist die technische Unsicherheit; die Kosten und die Förderhöhe prüft anschließend das Finanzamt, das die Zulage über ELSTER festsetzt. Erst mit der BSFZ-Bescheinigung lässt sich die Forschungszulage geltend machen.

Wer den FuE-Charakter eines Vorhabens sauber herausarbeitet, schafft die belastbarste Grundlage für die Bescheinigung. Da rechtliche und fachliche Details im Einzelfall zu prüfen sind, ist eine fundierte technische Beschreibung des Vorhabens der entscheidende erste Schritt.

Häufige Fragen zur BSFZ

Was ist die BSFZ?

Die BSFZ ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und prüft die inhaltlichen FuE-Kriterien eines Vorhabens. Bei positivem Ergebnis stellt sie die FuE-Bescheinigung aus. Sie ist die erste von zwei Stufen im Verfahren der Forschungszulage.

Was prüft die BSFZ genau?

Die BSFZ prüft, ob ein Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt, mit der technischen Unsicherheit als zentralem Kriterium. Sie bewertet die inhaltliche, technische Seite, nicht die Kosten oder die Förderhöhe. Letztere setzt das Finanzamt fest.

Brauche ich für die Forschungszulage zwingend eine BSFZ-Bescheinigung?

Ja, die FuE-Bescheinigung der BSFZ ist Voraussetzung für die Festsetzung beim Finanzamt. Ohne sie fehlt die inhaltliche Grundlage der Förderung. Das Finanzamt prüft nicht selbst, ob ein Vorhaben Forschung und Entwicklung darstellt.

Welche Projekte erkennt die BSFZ als FuE an?

Anerkannt werden Vorhaben mit echter technischer Unsicherheit, etwa neuartige Software-Architekturen, KI-Modelle mit ungewisser Zielgenauigkeit oder Maschinenbau jenseits des gesicherten Stands der Technik. Reine Routine wie Standard-Customizing oder Wartung zählt nicht dazu. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie stelle ich den BSFZ-Antrag?

Das Vorhaben wird bei der BSFZ eingereicht und inhaltlich beschrieben, insbesondere die technische Unsicherheit und der angestrebte Erkenntnisgewinn. Die BSFZ prüft diese Darstellung und stellt bei positivem Ergebnis die FuE-Bescheinigung aus. Erst danach folgt die Festsetzung beim Finanzamt.

Die BSFZ einfach erklärt

Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026

Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) ist die Stelle, die in der ersten von zwei Verfahrensstufen prüft, ob ein Vorhaben als Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) gilt, und darüber die FuE-Bescheinigung ausstellt. Sie bewertet ausschließlich die inhaltliche, technische Seite eines Vorhabens – nicht die Kosten oder die Förderhöhe, die das Finanzamt festsetzt. Ohne die BSFZ-Bescheinigung lässt sich die Forschungszulage nicht beim Finanzamt geltend machen.

Maßgeblich für die Prüfung ist die technische Unsicherheit eines Vorhabens, also die Frage, ob das angestrebte Ergebnis zu Projektbeginn fachlich gesichert war. Genau diese inhaltliche Bewertung trennt förderfähige Entwicklung von Routinearbeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) prüft die inhaltlichen FuE-Kriterien eines Vorhabens.

  • Sie ist die erste von zwei Stufen: erst BSFZ-Bescheinigung, dann Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Maßgebliches Kriterium ist die technische Unsicherheit des Vorhabens, nicht die steuerliche Einordnung.

  • Die BSFZ prüft nicht die Kosten oder die Förderhöhe; das übernimmt das Finanzamt.

  • Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung; für KMU gilt eine Quote von 35 %.

Was ist die BSFZ und was prüft sie?

Die BSFZ ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und damit die zuständige Stelle für die inhaltliche Prüfung von FuE-Vorhaben im Rahmen der Forschungszulage. Sie beurteilt, ob ein Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt, und stellt darüber die FuE-Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist der inhaltliche Nachweis, auf dem die spätere Förderung beruht.

Wichtig ist die Arbeitsteilung im Verfahren: Die BSFZ prüft den FuE-Charakter des Vorhabens, das Finanzamt prüft anschließend die förderfähigen Kosten und setzt die Forschungszulage fest. Die BSFZ trifft also keine Aussage über die Höhe der Förderung – sie entscheidet darüber, ob das Vorhaben überhaupt als Forschung und Entwicklung gilt. Was die Forschungszulage als Instrument insgesamt ausmacht, ordnet der Pillar-Artikel Was ist die Forschungszulage ein.

Die offiziellen Informationen der Stelle selbst finden sich bei der BSFZ als zuständige Bescheinigungsstelle; die rechtliche Grundlage des Verfahrens steht im FZulG im Original.

Wie läuft der BSFZ-Antrag ab?

Der BSFZ-Antrag steht am Anfang des zweistufigen Verfahrens. Das Unternehmen reicht sein Vorhaben bei der BSFZ ein und beschreibt, worin die technische Unsicherheit liegt und welcher Erkenntnisgewinn angestrebt wird. Die BSFZ prüft diese inhaltliche Darstellung und stellt bei positivem Ergebnis die FuE-Bescheinigung aus.

Erst danach folgt die zweite Stufe beim Finanzamt: Auf Basis der Bescheinigung wird die Forschungszulage über ELSTER festgesetzt. Wer direkt beim Finanzamt beginnen will, missversteht das Verfahren – ohne die vorgelagerte BSFZ-Bescheinigung fehlt die inhaltliche Grundlage.

Ein häufiger Fehler liegt nicht im Formalen, sondern in der Beschreibung: Wird die technische Unsicherheit nicht klar herausgearbeitet, fällt es schwerer, den FuE-Charakter nachzuweisen. Die Qualität des Antrags entscheidet sich an der technischen Argumentation, nicht an der Menge der eingereichten Unterlagen.

Welche Kriterien legt die BSFZ an?

Das zentrale Kriterium der BSFZ ist die technische Unsicherheit eines Vorhabens. Förderfähig ist Entwicklung dann, wenn zu Projektbeginn fachlich offen war, ob und wie das angestrebte Ergebnis erreichbar ist. Eine Aufgabe, die sich mit gesichertem Stand der Technik planbar lösen lässt, erfüllt dieses Kriterium typischerweise nicht. Was technische Unsicherheit konkret bedeutet, erläutert der Beitrag technische Unsicherheit verständlich erklärt.

Neben der technischen Unsicherheit spielen weitere Merkmale eines FuE-Vorhabens eine Rolle, etwa der angestrebte Erkenntnisgewinn und das planmäßige Vorgehen. Die genaue Ausgestaltung dieser Kriterien fasst der Beitrag BSFZ-Kriterien einfach erklärt zusammen. Entscheidend bleibt im Einzelfall die konkrete technische Fragestellung, die ein Vorhaben adressiert.

„Die BSFZ bewertet die technische Substanz eines Vorhabens, nicht die steuerliche Seite. Wer klar herausarbeitet, welche Frage zu Projektbeginn fachlich offen war, trifft genau den Maßstab, den die Bescheinigungsstelle anlegt." – Mohammad Mehrani-Ardabily, Co-Founder Grantonomy

Welche Projekte erkennt die BSFZ an?

Sinnvoll ist es, zuerst zu klären, was die BSFZ typischerweise nicht als FuE anerkennt. Nicht ausreichend sind reine Anwendungen etablierter Verfahren: das Implementieren bekannter Schnittstellen, kosmetische Produktanpassungen, Standard-Customizing oder die schlichte Übernahme einer am Markt verfügbaren Lösung. Auch laufender Betrieb, Wartung und Marketing zählen nicht als Forschung und Entwicklung.

Anerkannt werden dagegen Vorhaben mit echter technischer Unsicherheit. In der Softwareentwicklung kann das ein neuartiges Architekturkonzept sein, dessen Tragfähigkeit erst erprobt werden muss; im KI-Umfeld die Entwicklung eines Modells, bei dem unklar ist, ob die gewählten Verfahren die geforderte Genauigkeit erreichen; im Maschinenbau ein Bauteil oder Prozess, der mit dem bekannten Stand der Technik nicht zuverlässig herstellbar ist. Die Abgrenzung zwischen Routine und Entwicklung ist der häufigste Streitpunkt und im Einzelfall zu prüfen. Eine systematische Einordnung liefert der Beitrag dazu, was als FuE-Projekt gilt.

Was folgt auf die BSFZ-Bescheinigung?

Mit der BSFZ-Bescheinigung ist die inhaltliche Hürde genommen, aber die Förderung noch nicht festgesetzt. In der zweiten Stufe macht das Unternehmen die Forschungszulage beim Finanzamt geltend; die Festsetzung erfolgt über ELSTER auf Basis der bescheinigten Vorhaben und der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind insbesondere Personalkosten der im Vorhaben tätigen Mitarbeitenden sowie Auftragsforschung an Dritte.


Stelle

Prüft

Ergebnis

BSFZ

FuE-Inhalt des Vorhabens

FuE-Bescheinigung

Finanzamt

förderfähige Kosten

Festsetzung über ELSTER

Unternehmen

Vorhaben dokumentieren

Antragsgrundlage

Für KMU gilt auf die förderfähige Bemessungsgrundlage eine Quote von 35 %; für ab 2026 startende Vorhaben kann eine 20-%-Pauschale für Gemein- und Betriebskosten greifen, wodurch die effektive Förderung auf bis zu 42 % der zugrunde liegenden Kosten steigt. Ob die Pauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen. Weil die Forschungszulage rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre und für künftige Vorhaben nutzbar ist, lohnt sich die BSFZ-Bescheinigung auch für bereits abgeschlossene Projekte.

Grantonomy begleitet diesen Weg als technischer Partner – von der Vorqualifizierung über die Projektstrukturierung bis zur BSFZ-Antragstellung und der Dokumentation gegenüber BSFZ und Finanzamt, erfolgsbasiert und damit ohne Vergütung, wenn keine Auszahlung erfolgt. Über alle bisher eingereichten Anträge liegt die Bewilligungsquote bei 100 %.

Fazit

Die BSFZ ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und prüft als erste von zwei Stufen, ob ein Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt. Maßgeblich ist die technische Unsicherheit; die Kosten und die Förderhöhe prüft anschließend das Finanzamt, das die Zulage über ELSTER festsetzt. Erst mit der BSFZ-Bescheinigung lässt sich die Forschungszulage geltend machen.

Wer den FuE-Charakter eines Vorhabens sauber herausarbeitet, schafft die belastbarste Grundlage für die Bescheinigung. Da rechtliche und fachliche Details im Einzelfall zu prüfen sind, ist eine fundierte technische Beschreibung des Vorhabens der entscheidende erste Schritt.

Häufige Fragen zur BSFZ

Was ist die BSFZ?

Die BSFZ ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und prüft die inhaltlichen FuE-Kriterien eines Vorhabens. Bei positivem Ergebnis stellt sie die FuE-Bescheinigung aus. Sie ist die erste von zwei Stufen im Verfahren der Forschungszulage.

Was prüft die BSFZ genau?

Die BSFZ prüft, ob ein Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt, mit der technischen Unsicherheit als zentralem Kriterium. Sie bewertet die inhaltliche, technische Seite, nicht die Kosten oder die Förderhöhe. Letztere setzt das Finanzamt fest.

Brauche ich für die Forschungszulage zwingend eine BSFZ-Bescheinigung?

Ja, die FuE-Bescheinigung der BSFZ ist Voraussetzung für die Festsetzung beim Finanzamt. Ohne sie fehlt die inhaltliche Grundlage der Förderung. Das Finanzamt prüft nicht selbst, ob ein Vorhaben Forschung und Entwicklung darstellt.

Welche Projekte erkennt die BSFZ als FuE an?

Anerkannt werden Vorhaben mit echter technischer Unsicherheit, etwa neuartige Software-Architekturen, KI-Modelle mit ungewisser Zielgenauigkeit oder Maschinenbau jenseits des gesicherten Stands der Technik. Reine Routine wie Standard-Customizing oder Wartung zählt nicht dazu. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie stelle ich den BSFZ-Antrag?

Das Vorhaben wird bei der BSFZ eingereicht und inhaltlich beschrieben, insbesondere die technische Unsicherheit und der angestrebte Erkenntnisgewinn. Die BSFZ prüft diese Darstellung und stellt bei positivem Ergebnis die FuE-Bescheinigung aus. Erst danach folgt die Festsetzung beim Finanzamt.

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?