Forschungszulage: Grantonomy

Forschungszulage beantragen: Praxis-Guide | Grantonomy

7 Min. Lesezeit

Marvin Vocke

Co-Founder, Grantonomy

Forschungszulage beantragen: Verfahren über BSFZ und Finanzamt (ELSTER), 35 % für KMU, effektiv bis zu 42 % ab 2026. Praxis-Guide mit allen Schritten.

Übersicht zum Beitrag

Forschungszulage beantragen

Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 19. Juni 2026

Die Forschungszulage beantragen Unternehmen in einem zweistufigen Verfahren: Zuerst stellen sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag auf eine FuE-Bescheinigung, anschließend beantragen sie die Festsetzung der Zulage beim Finanzamt über ELSTER. Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG); für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 % auf die förderfähige Bemessungsgrundlage, bei ab 2026 startenden Vorhaben effektiv bis zu 42 %. Sie lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre und für laufende sowie künftige Vorhaben nutzen. Dieser Praxis-Guide zeigt Schritt für Schritt, wer antragsberechtigt ist, welche Kosten zählen und wie der Antrag bei BSFZ und Finanzamt abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Forschungszulage ist eine gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG und steht auch Unternehmen ohne Gewinn offen.

  • Das Verfahren ist zweistufig: erst FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Die KMU-Förderquote liegt bei 35 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage; für ab 2026 startende Vorhaben effektiv bis zu 42 %.

  • Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für F&E sowie Auftragsforschung.

  • Der Antrag ist rückwirkend für mehrere Jahre und für künftige Vorhaben möglich.

Wer darf die Forschungszulage beantragen?

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Auch Unternehmen, die noch keinen Gewinn erzielen, können die Forschungszulage beantragen, weil die Förderung gewinnunabhängig ausgestaltet ist und bei fehlender Steuerschuld als Direktauszahlung wirkt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt die erhöhte Förderquote von 35 % auf die förderfähige Bemessungsgrundlage.

Entscheidend ist nicht die Branche, sondern der Charakter des Vorhabens: Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die eine echte technische Unsicherheit lösen. Ein Software-Scaleup, das eine neuartige Datenarchitektur entwickelt, ein KI-Team, das eigene Modelle trainiert, oder ein Maschinenbauer, der ein Bauteil unter ungeklärten physikalischen Bedingungen auslegt, kann jeweils anspruchsberechtigt sein. Die Grundlagen der Forschungszulage erklären wir ausführlich im Pillar-Artikel.

Wichtig ist die saubere Abgrenzung des Vorhabens. Nicht jedes Entwicklungsprojekt qualifiziert automatisch; maßgeblich ist, ob das Ergebnis zu Projektbeginn technisch ungewiss war und systematisch erarbeitet wurde. Ob ein konkretes Vorhaben die Kriterien erfüllt, muss im Einzelfall geprüft werden – die BSFZ bewertet diese Frage im ersten Verfahrensschritt verbindlich.

Welche Kosten sind beim Antrag förderfähig?

Bevor es um die förderfähigen Kosten geht, lohnt der Blick auf das, was typischerweise nicht zählt. Nicht förderfähig sind in der Regel Aufwendungen ohne direkten Bezug zur technischen Unsicherheit: reine Routineanpassungen, Marktbeobachtung, Vertrieb, Marketing sowie die bloße Pflege bestehender Produkte ohne erkennbaren Forschungs- und Entwicklungsanteil. Auch ein fertig am Markt verfügbares Produkt ohne offene technische Fragestellung begründet für sich genommen keinen Anspruch.

Förderfähig sind dagegen insbesondere die Personalkosten der an einem FuE-Vorhaben beteiligten Mitarbeitenden sowie Kosten der Auftragsforschung, wenn ein Vorhaben an externe Dienstleister vergeben wird. Die Personalkosten bilden in technologiegetriebenen Unternehmen meist den größten Block der Bemessungsgrundlage.

Auf diese Bemessungsgrundlage wenden KMU die Förderquote von 35 % an. Für ab 2026 startende Vorhaben wird zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen angesetzt. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage, und die effektive Förderung steigt auf bis zu 42 % der zugrunde liegenden Kosten (35 % × 1,20). Diese 42 % sind keine neue gesetzliche Förderquote, sondern der effektive Fördersatz bezogen auf die Basisaufwendungen; ob die Pauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen. Welche Posten konkret zählen, zeigt der Beitrag zu den förderfähigen Kosten der Forschungszulage 2026.

Wie läuft der BSFZ-Antrag konkret ab?

Der Antrag verläuft in zwei klar getrennten Stufen. In der ersten Stufe prüft die BSFZ, ob ein Vorhaben dem Grunde nach Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG ist. Das Ergebnis ist die FuE-Bescheinigung – eine inhaltliche Bestätigung, dass das Projekt förderfähig ist. Diese Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend.

In der zweiten Stufe folgt die finanzielle Festsetzung beim Finanzamt. Erst hier werden die konkreten förderfähigen Kosten geltend gemacht und die Höhe der Zulage berechnet. Die folgende Übersicht fasst beide Stufen zusammen:


Antragsschritt

Zuständige Stelle

Ergebnis

FuE-Bescheinigung

BSFZ

Vorhaben ist förderfähig

Festsetzung

Finanzamt über ELSTER

Höhe der Zulage wird berechnet

Auszahlung

Finanzamt

Anrechnung oder Direktauszahlung

Praktisch heißt das: Ohne positive Bescheinigung der BSFZ gibt es keine Festsetzung. Den ersten Schritt – die fachliche und technische Abgrenzung des Vorhabens – sollten Unternehmen deshalb besonders sorgfältig vorbereiten. Die einzelnen Prüfmaßstäbe fasst der Beitrag zu den BSFZ-Kriterien zusammen. Weiterführende Informationen zum Verfahren stellt auch die BSFZ selbst bereit.

Wie erfolgt die Festsetzung über ELSTER?

Nach der positiven FuE-Bescheinigung der BSFZ erfolgt die Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt. Der Antrag auf Festsetzung wird elektronisch über ELSTER eingereicht; dort werden die förderfähigen Kosten des jeweiligen Wirtschaftsjahres erklärt. Das Finanzamt setzt die Zulage fest und rechnet sie auf die festgesetzte Steuer an.

Übersteigt die Forschungszulage die Steuerschuld oder besteht keine Steuerschuld, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt. Genau das macht die Förderung für junge, noch nicht profitable Unternehmen attraktiv: Sie wirkt unabhängig davon, ob bereits Gewinne anfallen. Wie lange die Auszahlung typischerweise dauert, behandelt der Beitrag zur Auszahlung der Forschungszulage.

Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre sowie für laufende und künftige Vorhaben geltend machen. Unternehmen können also Vorhaben aus der Vergangenheit nachträglich einreichen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die genaue Reichweite der Rückwirkung und die zeitlichen Anknüpfungspunkte ergeben sich aus dem FZulG und sind im Einzelfall zu prüfen.

Welche Fehler verhindern oft die Bewilligung?

Die meisten vermeidbaren Probleme entstehen nicht bei der Berechnung, sondern bei der technischen Abgrenzung. Wer ein Vorhaben zu allgemein beschreibt und die konkrete technische Unsicherheit nicht herausarbeitet, riskiert eine ablehnende oder eingeschränkte Bescheinigung. Ein zweiter häufiger Fehler ist die unscharfe Trennung zwischen förderfähiger Entwicklung und nicht förderfähiger Routinearbeit, etwa wenn reguläre Produktpflege mit echten Entwicklungsanteilen vermischt wird.

Auch bei den Personalkosten unterschätzen Unternehmen die Bedeutung einer nachvollziehbaren Zuordnung: Welche Person hat in welchem Umfang an welchem Vorhaben gearbeitet? Fehlt diese Dokumentation, lässt sich die Bemessungsgrundlage später schwer belegen. Bei Auftragsforschung wiederum kommt es darauf an, das Vertragsverhältnis korrekt einzuordnen.

Die meisten Unternehmen unterschätzen nicht die Höhe der Forschungszulage, sondern die Bedeutung der technischen Abgrenzung. Wer die technische Unsicherheit eines Vorhabens präzise dokumentiert, entscheidet damit faktisch über die Bewilligung. – Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Als technischer Partner übernimmt Grantonomy die Vorqualifizierung, die Projektstrukturierung sowie die Antragstellung und Dokumentation gegenüber BSFZ und Finanzamt – über alle bisher eingereichten Anträge mit einer Bewilligungsquote von 100 % und durchschnittlich rund 520k € Fördersumme pro Unternehmen. Der Ansatz ist vollständig erfolgsbasiert; eine Vergütung entsteht nur bei tatsächlicher Auszahlung.

Fazit

Die Forschungszulage beantragen Unternehmen in zwei Schritten: zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER. Anspruchsberechtigt sind steuerpflichtige Unternehmen jeder Größe mit echten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben; KMU erhalten 35 % auf die förderfähige Bemessungsgrundlage, bei ab 2026 startenden Vorhaben effektiv bis zu 42 %. Förderfähig sind vor allem Personalkosten und Auftragsforschung, und der Antrag ist rückwirkend für mehrere Jahre möglich. Über den Förderbetrag entscheidet am Ende weniger die Rechnung als die saubere technische Abgrenzung des Vorhabens – genau dort lohnt sich Sorgfalt am meisten.

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja. Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre geltend machen, sofern die Vorhaben die Voraussetzungen des FZulG erfüllen. Die genaue Reichweite ist im Einzelfall zu prüfen.

Wer stellt die FuE-Bescheinigung aus?

Die FuE-Bescheinigung stellt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) aus. Sie prüft im ersten Verfahrensschritt, ob ein Vorhaben dem Grunde nach Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG ist. Diese Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend.

Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?

Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 % auf die förderfähige Bemessungsgrundlage. Bei ab 2026 startenden Vorhaben kann durch die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten effektiv eine Förderung von bis zu 42 % entstehen; ob die Pauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen.

Sind Personalkosten förderfähig?

Ja. Personalkosten der an einem FuE-Vorhaben beteiligten Mitarbeitenden zählen zu den zentralen förderfähigen Kosten. In technologiegetriebenen Unternehmen bilden sie meist den größten Teil der Bemessungsgrundlage.

Muss mein Unternehmen Gewinn machen, um zu profitieren?

Nein. Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig. Übersteigt sie die Steuerschuld oder besteht keine Steuerschuld, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt.

Forschungszulage beantragen

Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 19. Juni 2026

Die Forschungszulage beantragen Unternehmen in einem zweistufigen Verfahren: Zuerst stellen sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag auf eine FuE-Bescheinigung, anschließend beantragen sie die Festsetzung der Zulage beim Finanzamt über ELSTER. Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG); für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 % auf die förderfähige Bemessungsgrundlage, bei ab 2026 startenden Vorhaben effektiv bis zu 42 %. Sie lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre und für laufende sowie künftige Vorhaben nutzen. Dieser Praxis-Guide zeigt Schritt für Schritt, wer antragsberechtigt ist, welche Kosten zählen und wie der Antrag bei BSFZ und Finanzamt abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Forschungszulage ist eine gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG und steht auch Unternehmen ohne Gewinn offen.

  • Das Verfahren ist zweistufig: erst FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Die KMU-Förderquote liegt bei 35 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage; für ab 2026 startende Vorhaben effektiv bis zu 42 %.

  • Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für F&E sowie Auftragsforschung.

  • Der Antrag ist rückwirkend für mehrere Jahre und für künftige Vorhaben möglich.

Wer darf die Forschungszulage beantragen?

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Auch Unternehmen, die noch keinen Gewinn erzielen, können die Forschungszulage beantragen, weil die Förderung gewinnunabhängig ausgestaltet ist und bei fehlender Steuerschuld als Direktauszahlung wirkt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt die erhöhte Förderquote von 35 % auf die förderfähige Bemessungsgrundlage.

Entscheidend ist nicht die Branche, sondern der Charakter des Vorhabens: Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die eine echte technische Unsicherheit lösen. Ein Software-Scaleup, das eine neuartige Datenarchitektur entwickelt, ein KI-Team, das eigene Modelle trainiert, oder ein Maschinenbauer, der ein Bauteil unter ungeklärten physikalischen Bedingungen auslegt, kann jeweils anspruchsberechtigt sein. Die Grundlagen der Forschungszulage erklären wir ausführlich im Pillar-Artikel.

Wichtig ist die saubere Abgrenzung des Vorhabens. Nicht jedes Entwicklungsprojekt qualifiziert automatisch; maßgeblich ist, ob das Ergebnis zu Projektbeginn technisch ungewiss war und systematisch erarbeitet wurde. Ob ein konkretes Vorhaben die Kriterien erfüllt, muss im Einzelfall geprüft werden – die BSFZ bewertet diese Frage im ersten Verfahrensschritt verbindlich.

Welche Kosten sind beim Antrag förderfähig?

Bevor es um die förderfähigen Kosten geht, lohnt der Blick auf das, was typischerweise nicht zählt. Nicht förderfähig sind in der Regel Aufwendungen ohne direkten Bezug zur technischen Unsicherheit: reine Routineanpassungen, Marktbeobachtung, Vertrieb, Marketing sowie die bloße Pflege bestehender Produkte ohne erkennbaren Forschungs- und Entwicklungsanteil. Auch ein fertig am Markt verfügbares Produkt ohne offene technische Fragestellung begründet für sich genommen keinen Anspruch.

Förderfähig sind dagegen insbesondere die Personalkosten der an einem FuE-Vorhaben beteiligten Mitarbeitenden sowie Kosten der Auftragsforschung, wenn ein Vorhaben an externe Dienstleister vergeben wird. Die Personalkosten bilden in technologiegetriebenen Unternehmen meist den größten Block der Bemessungsgrundlage.

Auf diese Bemessungsgrundlage wenden KMU die Förderquote von 35 % an. Für ab 2026 startende Vorhaben wird zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen angesetzt. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage, und die effektive Förderung steigt auf bis zu 42 % der zugrunde liegenden Kosten (35 % × 1,20). Diese 42 % sind keine neue gesetzliche Förderquote, sondern der effektive Fördersatz bezogen auf die Basisaufwendungen; ob die Pauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen. Welche Posten konkret zählen, zeigt der Beitrag zu den förderfähigen Kosten der Forschungszulage 2026.

Wie läuft der BSFZ-Antrag konkret ab?

Der Antrag verläuft in zwei klar getrennten Stufen. In der ersten Stufe prüft die BSFZ, ob ein Vorhaben dem Grunde nach Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG ist. Das Ergebnis ist die FuE-Bescheinigung – eine inhaltliche Bestätigung, dass das Projekt förderfähig ist. Diese Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend.

In der zweiten Stufe folgt die finanzielle Festsetzung beim Finanzamt. Erst hier werden die konkreten förderfähigen Kosten geltend gemacht und die Höhe der Zulage berechnet. Die folgende Übersicht fasst beide Stufen zusammen:


Antragsschritt

Zuständige Stelle

Ergebnis

FuE-Bescheinigung

BSFZ

Vorhaben ist förderfähig

Festsetzung

Finanzamt über ELSTER

Höhe der Zulage wird berechnet

Auszahlung

Finanzamt

Anrechnung oder Direktauszahlung

Praktisch heißt das: Ohne positive Bescheinigung der BSFZ gibt es keine Festsetzung. Den ersten Schritt – die fachliche und technische Abgrenzung des Vorhabens – sollten Unternehmen deshalb besonders sorgfältig vorbereiten. Die einzelnen Prüfmaßstäbe fasst der Beitrag zu den BSFZ-Kriterien zusammen. Weiterführende Informationen zum Verfahren stellt auch die BSFZ selbst bereit.

Wie erfolgt die Festsetzung über ELSTER?

Nach der positiven FuE-Bescheinigung der BSFZ erfolgt die Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt. Der Antrag auf Festsetzung wird elektronisch über ELSTER eingereicht; dort werden die förderfähigen Kosten des jeweiligen Wirtschaftsjahres erklärt. Das Finanzamt setzt die Zulage fest und rechnet sie auf die festgesetzte Steuer an.

Übersteigt die Forschungszulage die Steuerschuld oder besteht keine Steuerschuld, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt. Genau das macht die Förderung für junge, noch nicht profitable Unternehmen attraktiv: Sie wirkt unabhängig davon, ob bereits Gewinne anfallen. Wie lange die Auszahlung typischerweise dauert, behandelt der Beitrag zur Auszahlung der Forschungszulage.

Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre sowie für laufende und künftige Vorhaben geltend machen. Unternehmen können also Vorhaben aus der Vergangenheit nachträglich einreichen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die genaue Reichweite der Rückwirkung und die zeitlichen Anknüpfungspunkte ergeben sich aus dem FZulG und sind im Einzelfall zu prüfen.

Welche Fehler verhindern oft die Bewilligung?

Die meisten vermeidbaren Probleme entstehen nicht bei der Berechnung, sondern bei der technischen Abgrenzung. Wer ein Vorhaben zu allgemein beschreibt und die konkrete technische Unsicherheit nicht herausarbeitet, riskiert eine ablehnende oder eingeschränkte Bescheinigung. Ein zweiter häufiger Fehler ist die unscharfe Trennung zwischen förderfähiger Entwicklung und nicht förderfähiger Routinearbeit, etwa wenn reguläre Produktpflege mit echten Entwicklungsanteilen vermischt wird.

Auch bei den Personalkosten unterschätzen Unternehmen die Bedeutung einer nachvollziehbaren Zuordnung: Welche Person hat in welchem Umfang an welchem Vorhaben gearbeitet? Fehlt diese Dokumentation, lässt sich die Bemessungsgrundlage später schwer belegen. Bei Auftragsforschung wiederum kommt es darauf an, das Vertragsverhältnis korrekt einzuordnen.

Die meisten Unternehmen unterschätzen nicht die Höhe der Forschungszulage, sondern die Bedeutung der technischen Abgrenzung. Wer die technische Unsicherheit eines Vorhabens präzise dokumentiert, entscheidet damit faktisch über die Bewilligung. – Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Als technischer Partner übernimmt Grantonomy die Vorqualifizierung, die Projektstrukturierung sowie die Antragstellung und Dokumentation gegenüber BSFZ und Finanzamt – über alle bisher eingereichten Anträge mit einer Bewilligungsquote von 100 % und durchschnittlich rund 520k € Fördersumme pro Unternehmen. Der Ansatz ist vollständig erfolgsbasiert; eine Vergütung entsteht nur bei tatsächlicher Auszahlung.

Fazit

Die Forschungszulage beantragen Unternehmen in zwei Schritten: zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER. Anspruchsberechtigt sind steuerpflichtige Unternehmen jeder Größe mit echten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben; KMU erhalten 35 % auf die förderfähige Bemessungsgrundlage, bei ab 2026 startenden Vorhaben effektiv bis zu 42 %. Förderfähig sind vor allem Personalkosten und Auftragsforschung, und der Antrag ist rückwirkend für mehrere Jahre möglich. Über den Förderbetrag entscheidet am Ende weniger die Rechnung als die saubere technische Abgrenzung des Vorhabens – genau dort lohnt sich Sorgfalt am meisten.

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja. Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre geltend machen, sofern die Vorhaben die Voraussetzungen des FZulG erfüllen. Die genaue Reichweite ist im Einzelfall zu prüfen.

Wer stellt die FuE-Bescheinigung aus?

Die FuE-Bescheinigung stellt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) aus. Sie prüft im ersten Verfahrensschritt, ob ein Vorhaben dem Grunde nach Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG ist. Diese Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend.

Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?

Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 % auf die förderfähige Bemessungsgrundlage. Bei ab 2026 startenden Vorhaben kann durch die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten effektiv eine Förderung von bis zu 42 % entstehen; ob die Pauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen.

Sind Personalkosten förderfähig?

Ja. Personalkosten der an einem FuE-Vorhaben beteiligten Mitarbeitenden zählen zu den zentralen förderfähigen Kosten. In technologiegetriebenen Unternehmen bilden sie meist den größten Teil der Bemessungsgrundlage.

Muss mein Unternehmen Gewinn machen, um zu profitieren?

Nein. Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig. Übersteigt sie die Steuerschuld oder besteht keine Steuerschuld, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt.

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?