Forschungszulage für KI-Startups
Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 9. Juni 2026
Die Forschungszulage für KI-Startups ist eine gewinnunabhängige Förderung nach dem FZulG, die Unternehmen für eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit erhalten. Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, und das Verfahren läuft zweistufig über eine FuE-Bescheinigung der BSFZ sowie die anschließende Festsetzung beim Finanzamt. Entscheidend ist dabei nicht der Einsatz von KI an sich, sondern ob das Entwicklungsergebnis zu Projektbeginn technisch unsicher war. Dieser Leitfaden zeigt, welche KI-Startups antragsberechtigt sind, welche Projekte förderfähig sind und wie der Antrag konkret abläuft.
Das Wichtigste in Kürze
Die Forschungszulage ist eine gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG; die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.
Förderfähig ist eigene Entwicklungsarbeit mit echter technischer Unsicherheit, nicht der bloße Einsatz bestehender KI-Modelle.
Das Verfahren ist zweistufig: FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.
Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung; für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine Pauschale für Gemein- und Betriebskosten hinzu.
Die Förderung ist rückwirkend für mehrere Jahre und für zukünftige Jahre nutzbar.
Welche KI-Startups sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, die eigene Forschung und Entwicklung betreiben, unabhängig von Rechtsform und Gewinnsituation. Weil die Forschungszulage nach dem FZulG gewinnunabhängig ist, profitieren gerade frühe KI-Startups, die noch keine Gewinne erzielen, aber erheblich in Entwicklung investieren. Die Förderquote von 35 Prozent gilt für kleine und mittlere Unternehmen.
Für ein KI-Startup ist diese Gewinnunabhängigkeit oft der entscheidende Punkt. Während klassische steuerliche Anreize erst greifen, wenn ein Unternehmen Gewinne ausweist, kann die Forschungszulage auch in der Verlustphase als Auszahlung wirken. Eine kompakte Einordnung der Grundlagen bietet unser Pillar-Beitrag Was ist die Forschungszulage, der als Ausgangspunkt für dieses Themencluster dient.
Viele Gründer unterschätzen die Förderung, weil sie sie für einen rein steuerlichen Posten halten oder annehmen, KI-Entwicklung sei zu generisch, um zu qualifizieren. Beides greift zu kurz: Maßgeblich ist die konkrete technische Arbeit, nicht die Branche. Speziell für die Gründungsphase lohnt deshalb zusätzlich der Leitfaden zur Forschungszulage für Startups.
Welche KI-Projekte sind förderfähig?
Nicht jedes KI-Vorhaben ist förderfähig, und die ehrliche Abgrenzung ist hier wichtiger als ein pauschales Nutzenversprechen. Typischerweise nicht förderfähig sind die reine Integration bestehender Modelle über eine API, die Standardkonfiguration verfügbarer Tools, klassische Datenaufbereitung ohne Forschungscharakter sowie reine Produktanpassungen ohne technische Unsicherheit. Wer ein fertiges Sprachmodell lediglich in ein Produkt einbindet, betreibt im förderrechtlichen Sinn meist keine Forschung und Entwicklung.
Förderfähig können dagegen Entwicklungsarbeiten sein, bei denen das technische Ergebnis zu Projektbeginn nicht sicher vorhersehbar war. Beispiele aus der Praxis sind die Frage, ob ein Modell auf kleinen, heterogenen Kundendaten ausreichende Genauigkeit erreicht, ob eine RAG-Pipeline halluzinationsarm und belastbar arbeitet oder ob sich agentische Workflows über mehrere Schritte zuverlässig orchestrieren lassen. Was technische Unsicherheit dabei genau bedeutet, erklärt unser Beitrag technische Unsicherheit einfach erklärt.
Entscheidend ist im Einzelfall die konkrete technische Unsicherheit, nicht das verwendete Framework oder die Modellgröße. Eine tiefere Einordnung speziell für ML, RAG und LLMs bietet der Beitrag Forschungszulage für KI.
Welche Kosten kann ein KI-Startup ansetzen?
Förderfähig sind nach dem FZulG insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung. Für ein KI-Startup bedeutet das vor allem: die anteiligen Gehälter der Personen, die tatsächlich an der förderfähigen Entwicklung arbeiten. Maßgeblich ist der Zeitanteil, der auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entfällt, nicht das gesamte Gehalt.
Die folgende Übersicht ordnet die Kostenarten für ein typisches KI-Startup ein:
Kostenart | Typisches Beispiel im KI-Startup | Einordnung |
|---|---|---|
Personalkosten | Gehälter von ML-Engineers und Data Scientists | Anteilig nach F&E-Zeit ansetzbar |
Auftragsforschung | extern vergebene Entwicklungsarbeit | im Einzelfall anteilig berücksichtigt |
Gemein- und Betriebskosten | Pauschale für ab 2026 startende Vorhaben | erhöht die effektive Förderung |
Ein häufiger Fehler ist die unsaubere Trennung zwischen förderfähiger Entwicklung und nicht förderfähiger Routinearbeit. Wer den F&E-Anteil einzelner Rollen nicht nachvollziehbar dokumentiert, riskiert eine niedrigere Festsetzung oder Rückfragen. Welche Aufwendungen im Detail ansetzbar sind, hängt vom konkreten Projekt ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Wie läuft der BSFZ-Antrag für KI ab?
Das Verfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt wird über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine FuE-Bescheinigung beantragt, die bestätigt, dass ein Vorhaben dem Grunde nach ein förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsprojekt ist. Im zweiten Schritt erfolgt die Festsetzung der Höhe beim Finanzamt über ELSTER, auf Basis der nachgewiesenen förderfähigen Aufwendungen.
Für KI-Startups liegt die eigentliche Herausforderung in der ersten Stufe. Die BSFZ bewertet nicht das Produkt, sondern die technische Substanz des Vorhabens. Ein Antrag überzeugt deshalb dann, wenn die technische Neuartigkeit, die konkrete technische Unsicherheit und die grobe Vorgehensweise klar beschrieben sind. Der häufigste Fehler ist, ein KI-Projekt aus der Produktperspektive zu schildern statt aus der Entwicklungsperspektive.
Grantonomy begleitet diesen Prozess als technischer Partner end-to-end, von der Vorqualifizierung über die Projektstrukturierung und die BSFZ-Antragstellung bis zur Dokumentation gegenüber Finanzamt und BSFZ. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der technischen statt der rein steuerlichen Einordnung.
Wie sichern KI-Startups die Forschungszulage?
Die Forschungszulage zu sichern bedeutet vor allem, die technische Unsicherheit eines Projekts belastbar zu belegen. Sinnvoll ist, Entwicklungsentscheidungen, offene technische Fragen und Lösungswege fortlaufend zu dokumentieren, idealerweise schon während der Entwicklung und nicht erst rückblickend zum Antragszeitpunkt. Architektur-Skizzen, Roadmaps und technische Beschreibungen sind dafür meist eine gute Grundlage.
„Bei KI-Projekten entscheidet sich die Förderfähigkeit selten am Einsatz eines Modells, sondern an der Frage, ob das Ergebnis zu Projektbeginn technisch unsicher war. Genau diese Unsicherheit sauber zu belegen, ist der Kern eines belastbaren Antrags." – Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy
Ein erfolgsbasiertes Modell senkt für Startups zusätzlich das Risiko. Grantonomy arbeitet zu 100 Prozent erfolgsbasiert, die Vergütung fällt ausschließlich bei tatsächlicher Auszahlung der Förderung an. Über alle bisher eingereichten Anträge liegt die Bewilligungsquote bei 100 Prozent, die durchschnittliche Fördersumme bei rund 520.000 Euro pro Unternehmen.
Fazit
Die Forschungszulage für KI-Startups ist gerade in der gewinnfreien Frühphase ein starker Hebel, weil sie gewinnunabhängig ist und für KMU 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen abdeckt. Förderfähig ist nicht der Einsatz von KI an sich, sondern eigene Entwicklungsarbeit mit echter technischer Unsicherheit, etwa bei ML-Genauigkeit, RAG-Belastbarkeit oder der Orchestrierung agentischer Workflows. Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung, ergänzt um eine Gemein- und Betriebskostenpauschale für ab 2026 startende Vorhaben. Der Antrag läuft zweistufig über die BSFZ-Bescheinigung und die Festsetzung beim Finanzamt; den Ausschlag gibt eine saubere, technisch fundierte Dokumentation der Unsicherheit.
Häufige Fragen zur Forschungszulage für KI-Startups
Können KI-Startups ohne Gewinn die Forschungszulage nutzen?
Ja, die Forschungszulage ist gewinnunabhängig und kann daher auch in der Verlustphase als Auszahlung wirken. Das macht sie für frühe KI-Startups besonders relevant, die stark in Entwicklung investieren, aber noch keine Gewinne erzielen. Voraussetzung bleibt eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit mit technischer Unsicherheit.
Ist die Nutzung bestehender KI-Modelle und APIs förderfähig?
Die reine Integration oder Nutzung bestehender Modelle über eine API ist typischerweise nicht förderfähig, da hier meist keine technische Unsicherheit besteht. Förderfähig kann dagegen eigene Entwicklungsarbeit sein, deren Ergebnis zu Projektbeginn technisch nicht sicher vorhersehbar war. Entscheidend ist im Einzelfall die konkrete technische Unsicherheit.
Welche Kosten sind bei KI-Projekten förderfähig?
Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für die an der Entwicklung beteiligten Personen, anteilig nach ihrer F&E-Zeit, sowie Auftragsforschung. Für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegt. Welche Aufwendungen konkret ansetzbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
Wie weit rückwirkend kann ein KI-Startup beantragen?
Die Forschungszulage kann rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre sowie für zukünftige Jahre genutzt werden. Damit lassen sich auch frühere Entwicklungsphasen einbeziehen, sofern die technische Unsicherheit belegbar ist. Der konkrete Zeitraum ist im Einzelfall zu prüfen.
Wie hoch ist die Forschungszulage für ein KI-Startup?
Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Die Höhe hängt damit vor allem von den ansetzbaren Personalkosten und der Auftragsforschung ab. Für ab 2026 startende Vorhaben erhöht die Gemein- und Betriebskostenpauschale die effektive Förderung zusätzlich.


