Forschungszulage: Startups

Forschungszulage für Startups: Förderung sichern

8 Min. Lesezeit

Marvin Vocke

Co-Founder, Grantonomy

Forschungszulage für Startups: Wie junge Tech-Unternehmen 35% F&E-Förderung über die BSFZ sichern – gewinnunabhängig, rückwirkend, ohne Eigenkapital.

Übersicht zum Beitrag

Forschungszulage für Startups

Autor: Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 24.05.2026

Die Forschungszulage ist für Startups besonders attraktiv, weil sie eine gewinnunabhängige Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist und auch dann ausgezahlt wird, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt. Damit erreicht sie genau die jungen, forschungsintensiven Unternehmen, deren Entwicklungskosten den Umsätzen vorauslaufen. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt die Förderquote bei 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig und wird auch bei Verlusten ausgezahlt, was sie für Startups besonders relevant macht.

  • Sie ist ein Rechtsanspruch nach dem FZulG, kein Wettbewerbszuschuss; die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.

  • Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, danach die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung; die Förderung lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre nutzen.

  • Für ab 2026 startende Vorhaben werden Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

Warum ist die Forschungszulage für Startups so relevant?

Die Forschungszulage ist für Startups vor allem deshalb relevant, weil sie gewinnunabhängig ist. Sie wird nicht als Minderung eines Gewinns gewährt, sondern als eigenständige Zulage, die auch dann ausgezahlt wird, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt. Genau das trifft die Situation vieler Startups, die in frühen Phasen hohe Entwicklungskosten tragen, bevor nennenswerte Umsätze oder Gewinne entstehen.

Hinzu kommt, dass die Forschungszulage ein Rechtsanspruch ist. Anders als bei kompetitiven Förderprogrammen muss sich ein Startup nicht gegen andere Antragsteller durchsetzen: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die FuE-Bescheinigung erhält, hat Anspruch auf Festsetzung. Das macht die Förderung planbarer als viele projektgebundene Zuschüsse.

Für Startups bedeutet das eine doppelte Chance: Sie können laufende Entwicklung fördern lassen und zusätzlich zurückliegende Vorhaben rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen. Entscheidend ist auch hier nicht das Produkt, sondern die technische Frage dahinter. Wer die Grundlagen der Förderung zuerst einordnen möchte, findet im Pillarartikel Was ist die Forschungszulage eine kompakte Einführung.

Welche Startup-Projekte sind nicht förderfähig?

Die ehrliche Negativabgrenzung ist für Startups besonders wichtig, weil hier knappe Ressourcen nicht in aussichtslose Anträge fließen sollten. Nicht förderfähig sind Vorhaben, deren technischer Erfolg von Beginn an absehbar war. Dazu zählen typischerweise reine Implementierungen, Standardkonfigurationen, das Zusammensetzen bekannter Komponenten, Integrationen etablierter Bausteine, reine Produkt- und Marktarbeit, Pitch-Vorbereitung sowie laufende Wartung.

Ein häufiges Missverständnis bei Startups ist, Innovation im Geschäftsmodell mit technischer Unsicherheit im Sinne des FZulG zu verwechseln. Ein neuartiges Geschäftsmodell, ein neuer Markt oder ein schnelles Wachstum begründen für sich genommen keine Förderfähigkeit. Die BSFZ prüft die technische Unsicherheit eines Entwicklungsvorhabens, nicht das unternehmerische Risiko.

Förderfähig kann ein Vorhaben dagegen werden, wenn eine konkrete technische Unsicherheit besteht. Bei einem Software-Startup sind das etwa skalierbare oder mandantenfähige Architekturen, bei einem KI-Startup eine eigene Evaluations- oder Halluzinationslogik, bei einem Hardware- oder DeepTech-Startup neue Materialkombinationen oder Prüfverfahren. Entscheidend ist immer, dass der technische Erfolg zu Beginn nicht sicher vorhersehbar war und im Einzelfall geprüft werden muss.

Wie läuft der BSFZ-Antrag für Startups ab?

Das Verfahren ist auch für Startups zweistufig. Im ersten Schritt wird die FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt. Die BSFZ prüft ausschließlich die fachlich-technische Seite: Liegt ein FuE-Vorhaben im Sinne des FZulG vor, worin besteht die Neuartigkeit, und welche technische Unsicherheit wurde adressiert. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage beschreibt dieses Verfahren ausdrücklich als zweistufig.

Erst nach Erhalt der Bescheinigung folgt der zweite Schritt: Die Festsetzung der Forschungszulage wird beim zuständigen Finanzamt über ELSTER geltend gemacht. Das Finanzamt prüft dann nicht mehr die Technik, sondern die Kosten, also Personalkosten, Stundenzuordnungen, Rollen, Zeiträume und mögliche Doppelförderungen. Gerade für Startups, die oft auch andere Förderungen nutzen, ist die Vermeidung von Doppelförderung ein wichtiger Punkt.

Für junge Unternehmen ist der häufigste Fehler, die schlanke Dokumentation als Hindernis zu sehen. Startups arbeiten oft sehr iterativ, und genau diese Spuren, also Commit-Historien, Tickets, Architektur-Entscheidungen und Roadmaps, sind wertvolle Belege für technische Unsicherheit. Genau an der Übersetzung dieser vorhandenen Spuren in eine prüfbare FuE-Struktur setzt Grantonomy als technischer Partner für Vorqualifizierung, Projektstrukturierung und Antragstellung an.

Welche Kosten kann ein Startup ansetzen?

Förderfähig sind bei der Forschungszulage vor allem Personalkosten der unmittelbar im FuE-Vorhaben tätigen Mitarbeitenden sowie Auftragsforschung. Bei Startups betrifft das typischerweise das Entwicklungs- und Engineering-Team, soweit dessen Tätigkeit der eigentlichen Forschungsfrage zuzurechnen ist. Besonders relevant für Gründerteams: Vergütete Gesellschafter-Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls berücksichtigt werden, was im Einzelfall zu prüfen ist.

Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung über der reinen Personalkostenquote liegt. Konkrete Beträge lassen sich nicht pauschal nennen; sie hängen vom förderfähigen Personalanteil, vom innovativen Zeitanteil und von der Vorhabenstruktur ab und müssen im Einzelfall berechnet werden.

Die folgende Übersicht ordnet typische Startup-Konstellationen der Förderlogik zu. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber bei der ersten Selbsteinschätzung.


Startup-Konstellation

Förderlogik

Einordnung

Entwicklung mit technischer Unsicherheit

förderfähiger Kern

im Einzelfall zu prüfen

Startup mit Verlust

gewinnunabhängig berechtigt

Auszahlung trotz Verlust

Geschäftsmodell-Innovation ohne FuE

kein technischer Kern

nicht förderfähig

Eine eng gefasste Abgrenzung wirkt zunächst konservativ, ist aber meist der stärkere Weg, gerade wenn Ressourcen knapp sind. Wie sich die ansetzbaren Kosten im Detail zusammensetzen, vertieft der Beitrag zu den förderfähigen Kosten der Forschungszulage 2026.

Wie sichern Startups die Förderung strategisch?

Die strategische Nutzung beginnt mit der frühen Einordnung der Vorhaben. Drei Fragen helfen: Liegt eine technische Neuartigkeit gegenüber dem bisherigen Stand vor? Bestehen konkrete technische Unsicherheiten? War der technische Erfolg zu Beginn nicht sicher vorhersehbar? Wer diese Fragen früh klärt, kann die Förderung in die Liquiditätsplanung einbeziehen, statt sie nachträglich zu entdecken.

Für Startups lohnt sich besonders die Kombination aus rückwirkenden und laufenden Anträgen. Bereits abgeschlossene Entwicklungsphasen lassen sich rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen, während laufende Vorhaben parallel gefördert werden. Bei Software- und KI-Startups geht es dabei oft um Architektur, Skalierung oder Modelle; wie diese Abgrenzung konkret gelingt, vertieft der Beitrag Software richtig fördern.

Wichtig ist, die technische Unsicherheit aus der tatsächlichen Entwicklungsarbeit herzuleiten und nicht aus dem Pitch-Deck. Eine ehrliche, eng gefasste Abgrenzung erhöht die Prüfbarkeit und macht die Förderung zu einer planbaren, nicht verwässerenden Finanzierungsquelle, die im Gegensatz zu Eigenkapital keine Anteile kostet.

„Für Startups ist die Forschungszulage interessant, weil sie auch bei Verlust ausgezahlt wird und keine Anteile kostet. Entscheidend ist aber, die technische Unsicherheit aus dem Code und den Entwicklungsentscheidungen herzuleiten, nicht aus dem Geschäftsmodell“, sagt Marvin Vocke, Co-Founder von Grantonomy.

Zusammenfassung

Die Forschungszulage für Startups ist eine gewinnunabhängige, gesetzlich verankerte Förderung nach dem FZulG, die auch bei Verlusten ausgezahlt wird und damit genau die forschungsintensiven jungen Unternehmen erreicht, deren Kosten den Umsätzen vorauslaufen. Sie ist ein Rechtsanspruch mit einer KMU-Förderquote von 35 Prozent und ab 2026 zusätzlichen pauschalen Gemein- und Betriebskosten. Entscheidend ist nicht das Geschäftsmodell, sondern die technische Unsicherheit eines Entwicklungsvorhabens: Reine Produkt-, Markt- oder Geschäftsmodellarbeit ist nicht förderfähig, während skalierbare Architekturen, KI-Logiken oder neue technische Verfahren förderfähig sein können. Das Verfahren bleibt zweistufig, zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER, und steht rückwirkend wie für künftige Jahre offen. Strategisch sichern Startups die Förderung, indem sie rückwirkende und laufende Anträge kombinieren und die technische Unsicherheit aus der realen Entwicklungsarbeit herleiten.

Häufige Fragen zur Forschungszulage für Startups

Bekommt ein Startup die Forschungszulage auch ohne Gewinn?

Ja, die Forschungszulage ist gewinnunabhängig und wird auch dann ausgezahlt, wenn ein Startup Verluste schreibt. Genau das macht sie für junge, forschungsintensive Unternehmen besonders relevant. Voraussetzung ist ein förderfähiges FuE-Vorhaben und die erteilte FuE-Bescheinigung.

Ist ein innovatives Geschäftsmodell förderfähig?

Nein, ein innovatives Geschäftsmodell allein begründet keine Förderfähigkeit, da die BSFZ die technische Unsicherheit eines Entwicklungsvorhabens prüft, nicht das unternehmerische Risiko. Förderfähig kann der technische Kern dahinter sein, etwa eine skalierbare Architektur oder eine neue KI-Logik. Die Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen.

Können Gründer ihre eigene Arbeit ansetzen?

Vergütete Gesellschafter-Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden, was gerade für Gründerteams relevant ist. Maßgeblich ist, dass die Tätigkeit dem förderfähigen FuE-Vorhaben zuzurechnen ist. Die genaue Einordnung und Höhe sind im Einzelfall zu prüfen.

Können Startups die Forschungszulage rückwirkend nutzen?

Ja, Startups können zurückliegende Entwicklungsphasen rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen und parallel laufende Vorhaben fördern lassen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben die Kriterien des FZulG erfüllen und die technische Unsicherheit belegbar ist. Die konkrete Rückwirkung ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie hoch ist die Forschungszulage für Startups?

Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung. Für ab 2026 startende Vorhaben werden zusätzlich Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt, wodurch die effektive Förderung höher liegt. Die konkrete Summe ist im Einzelfall zu berechnen.

Forschungszulage für Startups

Autor: Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 24.05.2026

Die Forschungszulage ist für Startups besonders attraktiv, weil sie eine gewinnunabhängige Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist und auch dann ausgezahlt wird, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt. Damit erreicht sie genau die jungen, forschungsintensiven Unternehmen, deren Entwicklungskosten den Umsätzen vorauslaufen. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt die Förderquote bei 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen; für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig und wird auch bei Verlusten ausgezahlt, was sie für Startups besonders relevant macht.

  • Sie ist ein Rechtsanspruch nach dem FZulG, kein Wettbewerbszuschuss; die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.

  • Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, danach die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung; die Förderung lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre nutzen.

  • Für ab 2026 startende Vorhaben werden Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

Warum ist die Forschungszulage für Startups so relevant?

Die Forschungszulage ist für Startups vor allem deshalb relevant, weil sie gewinnunabhängig ist. Sie wird nicht als Minderung eines Gewinns gewährt, sondern als eigenständige Zulage, die auch dann ausgezahlt wird, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt. Genau das trifft die Situation vieler Startups, die in frühen Phasen hohe Entwicklungskosten tragen, bevor nennenswerte Umsätze oder Gewinne entstehen.

Hinzu kommt, dass die Forschungszulage ein Rechtsanspruch ist. Anders als bei kompetitiven Förderprogrammen muss sich ein Startup nicht gegen andere Antragsteller durchsetzen: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die FuE-Bescheinigung erhält, hat Anspruch auf Festsetzung. Das macht die Förderung planbarer als viele projektgebundene Zuschüsse.

Für Startups bedeutet das eine doppelte Chance: Sie können laufende Entwicklung fördern lassen und zusätzlich zurückliegende Vorhaben rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen. Entscheidend ist auch hier nicht das Produkt, sondern die technische Frage dahinter. Wer die Grundlagen der Förderung zuerst einordnen möchte, findet im Pillarartikel Was ist die Forschungszulage eine kompakte Einführung.

Welche Startup-Projekte sind nicht förderfähig?

Die ehrliche Negativabgrenzung ist für Startups besonders wichtig, weil hier knappe Ressourcen nicht in aussichtslose Anträge fließen sollten. Nicht förderfähig sind Vorhaben, deren technischer Erfolg von Beginn an absehbar war. Dazu zählen typischerweise reine Implementierungen, Standardkonfigurationen, das Zusammensetzen bekannter Komponenten, Integrationen etablierter Bausteine, reine Produkt- und Marktarbeit, Pitch-Vorbereitung sowie laufende Wartung.

Ein häufiges Missverständnis bei Startups ist, Innovation im Geschäftsmodell mit technischer Unsicherheit im Sinne des FZulG zu verwechseln. Ein neuartiges Geschäftsmodell, ein neuer Markt oder ein schnelles Wachstum begründen für sich genommen keine Förderfähigkeit. Die BSFZ prüft die technische Unsicherheit eines Entwicklungsvorhabens, nicht das unternehmerische Risiko.

Förderfähig kann ein Vorhaben dagegen werden, wenn eine konkrete technische Unsicherheit besteht. Bei einem Software-Startup sind das etwa skalierbare oder mandantenfähige Architekturen, bei einem KI-Startup eine eigene Evaluations- oder Halluzinationslogik, bei einem Hardware- oder DeepTech-Startup neue Materialkombinationen oder Prüfverfahren. Entscheidend ist immer, dass der technische Erfolg zu Beginn nicht sicher vorhersehbar war und im Einzelfall geprüft werden muss.

Wie läuft der BSFZ-Antrag für Startups ab?

Das Verfahren ist auch für Startups zweistufig. Im ersten Schritt wird die FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt. Die BSFZ prüft ausschließlich die fachlich-technische Seite: Liegt ein FuE-Vorhaben im Sinne des FZulG vor, worin besteht die Neuartigkeit, und welche technische Unsicherheit wurde adressiert. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage beschreibt dieses Verfahren ausdrücklich als zweistufig.

Erst nach Erhalt der Bescheinigung folgt der zweite Schritt: Die Festsetzung der Forschungszulage wird beim zuständigen Finanzamt über ELSTER geltend gemacht. Das Finanzamt prüft dann nicht mehr die Technik, sondern die Kosten, also Personalkosten, Stundenzuordnungen, Rollen, Zeiträume und mögliche Doppelförderungen. Gerade für Startups, die oft auch andere Förderungen nutzen, ist die Vermeidung von Doppelförderung ein wichtiger Punkt.

Für junge Unternehmen ist der häufigste Fehler, die schlanke Dokumentation als Hindernis zu sehen. Startups arbeiten oft sehr iterativ, und genau diese Spuren, also Commit-Historien, Tickets, Architektur-Entscheidungen und Roadmaps, sind wertvolle Belege für technische Unsicherheit. Genau an der Übersetzung dieser vorhandenen Spuren in eine prüfbare FuE-Struktur setzt Grantonomy als technischer Partner für Vorqualifizierung, Projektstrukturierung und Antragstellung an.

Welche Kosten kann ein Startup ansetzen?

Förderfähig sind bei der Forschungszulage vor allem Personalkosten der unmittelbar im FuE-Vorhaben tätigen Mitarbeitenden sowie Auftragsforschung. Bei Startups betrifft das typischerweise das Entwicklungs- und Engineering-Team, soweit dessen Tätigkeit der eigentlichen Forschungsfrage zuzurechnen ist. Besonders relevant für Gründerteams: Vergütete Gesellschafter-Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls berücksichtigt werden, was im Einzelfall zu prüfen ist.

Die KMU-Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung über der reinen Personalkostenquote liegt. Konkrete Beträge lassen sich nicht pauschal nennen; sie hängen vom förderfähigen Personalanteil, vom innovativen Zeitanteil und von der Vorhabenstruktur ab und müssen im Einzelfall berechnet werden.

Die folgende Übersicht ordnet typische Startup-Konstellationen der Förderlogik zu. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber bei der ersten Selbsteinschätzung.


Startup-Konstellation

Förderlogik

Einordnung

Entwicklung mit technischer Unsicherheit

förderfähiger Kern

im Einzelfall zu prüfen

Startup mit Verlust

gewinnunabhängig berechtigt

Auszahlung trotz Verlust

Geschäftsmodell-Innovation ohne FuE

kein technischer Kern

nicht förderfähig

Eine eng gefasste Abgrenzung wirkt zunächst konservativ, ist aber meist der stärkere Weg, gerade wenn Ressourcen knapp sind. Wie sich die ansetzbaren Kosten im Detail zusammensetzen, vertieft der Beitrag zu den förderfähigen Kosten der Forschungszulage 2026.

Wie sichern Startups die Förderung strategisch?

Die strategische Nutzung beginnt mit der frühen Einordnung der Vorhaben. Drei Fragen helfen: Liegt eine technische Neuartigkeit gegenüber dem bisherigen Stand vor? Bestehen konkrete technische Unsicherheiten? War der technische Erfolg zu Beginn nicht sicher vorhersehbar? Wer diese Fragen früh klärt, kann die Förderung in die Liquiditätsplanung einbeziehen, statt sie nachträglich zu entdecken.

Für Startups lohnt sich besonders die Kombination aus rückwirkenden und laufenden Anträgen. Bereits abgeschlossene Entwicklungsphasen lassen sich rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen, während laufende Vorhaben parallel gefördert werden. Bei Software- und KI-Startups geht es dabei oft um Architektur, Skalierung oder Modelle; wie diese Abgrenzung konkret gelingt, vertieft der Beitrag Software richtig fördern.

Wichtig ist, die technische Unsicherheit aus der tatsächlichen Entwicklungsarbeit herzuleiten und nicht aus dem Pitch-Deck. Eine ehrliche, eng gefasste Abgrenzung erhöht die Prüfbarkeit und macht die Förderung zu einer planbaren, nicht verwässerenden Finanzierungsquelle, die im Gegensatz zu Eigenkapital keine Anteile kostet.

„Für Startups ist die Forschungszulage interessant, weil sie auch bei Verlust ausgezahlt wird und keine Anteile kostet. Entscheidend ist aber, die technische Unsicherheit aus dem Code und den Entwicklungsentscheidungen herzuleiten, nicht aus dem Geschäftsmodell“, sagt Marvin Vocke, Co-Founder von Grantonomy.

Zusammenfassung

Die Forschungszulage für Startups ist eine gewinnunabhängige, gesetzlich verankerte Förderung nach dem FZulG, die auch bei Verlusten ausgezahlt wird und damit genau die forschungsintensiven jungen Unternehmen erreicht, deren Kosten den Umsätzen vorauslaufen. Sie ist ein Rechtsanspruch mit einer KMU-Förderquote von 35 Prozent und ab 2026 zusätzlichen pauschalen Gemein- und Betriebskosten. Entscheidend ist nicht das Geschäftsmodell, sondern die technische Unsicherheit eines Entwicklungsvorhabens: Reine Produkt-, Markt- oder Geschäftsmodellarbeit ist nicht förderfähig, während skalierbare Architekturen, KI-Logiken oder neue technische Verfahren förderfähig sein können. Das Verfahren bleibt zweistufig, zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER, und steht rückwirkend wie für künftige Jahre offen. Strategisch sichern Startups die Förderung, indem sie rückwirkende und laufende Anträge kombinieren und die technische Unsicherheit aus der realen Entwicklungsarbeit herleiten.

Häufige Fragen zur Forschungszulage für Startups

Bekommt ein Startup die Forschungszulage auch ohne Gewinn?

Ja, die Forschungszulage ist gewinnunabhängig und wird auch dann ausgezahlt, wenn ein Startup Verluste schreibt. Genau das macht sie für junge, forschungsintensive Unternehmen besonders relevant. Voraussetzung ist ein förderfähiges FuE-Vorhaben und die erteilte FuE-Bescheinigung.

Ist ein innovatives Geschäftsmodell förderfähig?

Nein, ein innovatives Geschäftsmodell allein begründet keine Förderfähigkeit, da die BSFZ die technische Unsicherheit eines Entwicklungsvorhabens prüft, nicht das unternehmerische Risiko. Förderfähig kann der technische Kern dahinter sein, etwa eine skalierbare Architektur oder eine neue KI-Logik. Die Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen.

Können Gründer ihre eigene Arbeit ansetzen?

Vergütete Gesellschafter-Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden, was gerade für Gründerteams relevant ist. Maßgeblich ist, dass die Tätigkeit dem förderfähigen FuE-Vorhaben zuzurechnen ist. Die genaue Einordnung und Höhe sind im Einzelfall zu prüfen.

Können Startups die Forschungszulage rückwirkend nutzen?

Ja, Startups können zurückliegende Entwicklungsphasen rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen und parallel laufende Vorhaben fördern lassen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben die Kriterien des FZulG erfüllen und die technische Unsicherheit belegbar ist. Die konkrete Rückwirkung ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie hoch ist die Forschungszulage für Startups?

Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung. Für ab 2026 startende Vorhaben werden zusätzlich Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt, wodurch die effektive Förderung höher liegt. Die konkrete Summe ist im Einzelfall zu berechnen.

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?