Die Abgrenzung
Wo Beschaffung aufhört und Entwicklung anfängt.
Ein großer Teil der Arbeit in diesem Feld ist Beschaffung, Integration und Ertüchtigung vorhandener Systeme. Das ist anspruchsvolle Ingenieurarbeit, folgt aber bekannten Lösungswegen. Dass ein Projekt sicherheitsrelevant oder vertraulich ist, begründet keine technische Unsicherheit.
Förderfähig wird es dort, wo ein Verhalten erst in der Erprobung geklärt werden konnte. Eine Sensorik, deren Erkennungsleistung unter Störung offen war. Eine Autonomiefunktion, deren Zuverlässigkeit ohne Satellitennavigation nicht absehbar war. Eine Kommunikationsstrecke, deren Verfügbarkeit unter Störsituationen technisch ungeklärt war.
Eine Zahl ist auch hier der Prüfstein: Erkennungsrate, Reichweite, Verfügbarkeit, Latenz, Fehlerquote unter definierten Bedingungen. Wer den Zielwert benennt und zeigt, dass er mit verfügbarer Technik nicht erreichbar war, hat die Grundlage für einen belastbaren Antrag.
Auch hier gilt: bewusst abgrenzen. Beschaffung, Integration, Zulassung, Qualifikation nach Normen, Serienfertigung und Instandhaltung gehören zum Programm, sind aber nicht der förderfähige Kern. Ein Antrag, der die Erprobungsphase klar herausarbeitet, ist prüffähiger als einer, der das gesamte Programm einreicht.
Die drei Kriterien in Defense-Projekten
Neuheit
Kein verfügbares System, kein qualifiziertes Verfahren erfüllt die Anforderung. Der Stand der Technik ist mit Kennwert oder Vergleichssystem benannt.
Technische Unsicherheit
Ob Erkennungsleistung, Verfügbarkeit oder Robustheit erreichbar sind, steht vor der Erprobung nicht fest. Vertraulichkeit und Programmdruck zählen nicht.
Systematik
Hypothese, Erprobung, Messung, Iteration – nachvollziehbar in Erprobungsberichten, Messreihen und Entwicklungsständen.
Achtzehn Tätigkeiten
Was in Defense-Projekten wie eingeordnet wird.
Die folgende Einordnung beschreibt typische Fälle. Maßgeblich ist immer das konkrete Vorhaben.
Tätigkeit
Befund
Worauf es ankommt
Nachweis
Entwicklung eines Sensor- oder Detektionsverfahrens mit vorab unsicherer Erkennungsleistung unter Störung
Förderfähig
Verfügbare Systeme müssen nachweislich an der Anforderung gescheitert sein
Erprobungsberichte, Messreihen, verworfene Ansätze
Entwicklung einer Autonomie- oder Navigationsfunktion ohne Verfügbarkeit von Satellitennavigation
Förderfähig
Zuverlässigkeit unter realen Bedingungen muss offen gewesen sein
Feldtestdaten, Fehleranalysen
Entwicklung eines störfesten Kommunikations- oder Übertragungsverfahrens
Förderfähig
Verfügbarkeit unter Störsituationen muss technisch ungeklärt gewesen sein
Messprotokolle, Störversuche
Entwicklung eines Verfahrens zur Sensordatenfusion für unstrukturierte Lagebilder
Förderfähig
Erkennungsgüte unter realen Bedingungen muss offen gewesen sein
Testdatensätze, Erkennungsraten
Entwicklung eines Werkstoff-, Schutz- oder Härtungskonzepts mit unsicherem Verhalten unter Belastung
Förderfähig
Das Verhalten unter Last, Schock oder Umwelteinfluss muss offen gewesen sein
Materialprüfungen, Schockversuche, Schadensanalysen
Erprobungsreihe oder Demonstrator, die nach Auswertung verworfen wurden
Förderfähig
Scheitern schadet nicht – entscheidend sind Systematik und Dokumentation
Versuchsplan, Ergebnis, Abbruchentscheidung
Entwicklung einer Missions- oder Einsatzsoftware
Einzelfall
Nur wenn Echtzeit- oder Zuverlässigkeitsverhalten technisch ungelöst waren
Messschriebe, Testprotokolle
Ertüchtigung eines bestehenden Systems für neue Einsatzbedingungen
Einzelfall
Nur wenn das Verhalten unter diesen Bedingungen nachweislich ungeklärt war
Erprobungsdaten, Abweichungsanalysen
Entwicklung von Verfahren zur Cyber-Resilienz eingebetteter Systeme
Einzelfall
Kritisch bei Anwendung bekannter Verfahren, relevant bei ungelöster Bedrohungslage
Bedrohungsmodell, Prüfberichte
Entwicklung eines Prüf- oder Erprobungsverfahrens für eine neue Anforderung
Einzelfall
Nur wenn kein qualifiziertes Verfahren existiert und die Methodik selbst entwickelt wurde
Methodenbeschreibung, Vergleichsmessungen
Miniaturisierung oder Reichweitensteigerung bestehender Systeme
Einzelfall
Nur wenn der Zielwert mit bekannter Technik nicht erreichbar war
Ausgangs- und Zielwerte, Erprobungsdaten
Beschaffung, Integration und Inbetriebnahme verfügbarer Systeme
Nicht förderfähig
Integration ist kein Forschungsvorhaben
—
Anpassung eines Systems an eine Nutzervorgabe im Rahmen bekannter Lösungswege
Nicht förderfähig
Auftragsarbeit ohne eigene technische Fragestellung
—
Qualifikation und Zulassung nach militärischen Normen
Nicht förderfähig
Regulatorische Pflicht, keine technische Unsicherheit
—
Erstellung von Dokumentation, Nachweisführung und Zertifizierungsunterlagen
Nicht förderfähig
Nachweisarbeit, kein Erkenntnisgewinn
—
Serienfertigung, Abnahmeprüfung und Auslieferung
Nicht förderfähig
Umsetzung einer abgeschlossenen Entwicklung
—
Instandhaltung, Obsoleszenzmanagement und Ersatzteilkonstruktion
Nicht förderfähig
Wiederholung bekannter Lösungen
—
Betrieb, Wartung, Nutzerschulung und technischer Support
Nicht förderfähig
Laufender Betrieb im Rahmen bekannter Lösungswege
—
Dieselbe Tätigkeit kann in einem Vorhaben förderfähig und in einem anderen Routine sein. Entscheidend ist nicht, was gemacht wurde, sondern ob zu Beginn offen war, ob es funktioniert.
Häufige Ablehnungsgründe
Woran Defense-Anträge typischerweise scheitern.
Programmarbeit statt Entwicklungsvorhaben
Der Antrag folgt dem Beschaffungsprogramm, nicht der technischen Frage. Sobald Integration, Qualifikation und Auslieferung enthalten sind, liest die BSFZ eine Systemleistung.
Vertraulichkeit als Begründung
Dass ein Vorhaben sicherheitsrelevant ist, begründet keine technische Unsicherheit. Die Antragsunterlagen müssen die Fragestellung dennoch nachvollziehbar darstellen.
Keine messbare Zielgröße
Ohne Kennwert für Erkennungsrate, Verfügbarkeit oder Robustheit unter definierten Bedingungen lässt sich Unsicherheit nicht belegen.
Erprobungsstunden nicht getrennt erfasst
Entwicklung, Qualifikation und Serienbetreuung laufen im selben Programm. Gleichmäßige Anteile über Monate hinweg sind ein bekanntes Prüfmuster.
Dokumentation
Die Erprobung ist der Nachweis.
In Defense-Projekten wird umfassend erprobt und dokumentiert – nur meist für Qualifikation und Abnahme, nicht für die Forschungszulage. Erprobungsberichte, Messreihen, Entwicklungsstände, Störversuche und Feldtestdaten enthalten trotzdem fast alles, was BSFZ und Finanzamt brauchen.
Was fehlt, ist die Verbindung zur Fragestellung. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welches Verhalten unsicher war, welcher Zielwert galt, was die Erprobung ergeben hat und warum ein Ansatz verworfen wurde. Verworfene Stände sind dabei oft aussagekräftiger als der qualifizierte.
Für rückwirkende Jahre gilt: Rekonstruktion ist möglich, aber sie braucht Anker in vorhandenen Artefakten und eine dokumentierte Methodik. Wo Entwicklungs- und Qualifikationsstunden nie getrennt erfasst wurden, wird die Argumentation schnell dünn.
Was wir typischerweise auswerten
Erprobungsberichte und Feldtestdaten
Entwicklungsstände und Änderungsverläufe
Messreihen und Störversuche
Rollen, Stundensätze und Personalstammdaten
Rechenbeispiel
Was ein Defense-Entwicklungsteam typischerweise erreicht.
Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Der FuE-Anteil ergibt sich aus der konkreten Abgrenzung und der Zeiterfassung, nicht aus einer Pauschale. 42 % ist kein gesetzlicher Satz, sondern der rechnerische Effektivwert aus 35 % Fördersatz und dem Gemeinkostenzuschlag.
Branchenlogik allein reicht nicht.
GrantonomyOS
Die Einordnung ist der Anfang. Belastbar wird ein Antrag erst, wenn Projektstruktur, Stunden, Kosten und Dokumentation über Jahre zusammenpassen — und einer Prüfung standhalten.
Vorprüfung
Vorprüfung der Vorhaben gegen die drei Kriterien, bevor Aufwand entsteht.
Antrags-Copilot
Projektbeschreibungen für die BSFZ, aus euren technischen Artefakten hergeleitet.
Zeiterfassung
Stunden und Rollen nach GoBD-Grundsätzen, monatlich festgeschrieben.
Audit-Ready AI
Simulierte Prüfung vor der Einreichung: wo die Argumentation noch nicht trägt.
FAQ
Fragen zur Forschungszulage
bei Defense-Tech.
Ist die Entwicklung eines Verteidigungssystems förderfähig?
Das Programm als Ganzes nicht. Förderfähig kann der Teil sein, in dem ein Verfahren, ein Werkstoff oder eine Funktion erst entwickelt und erprobt werden musste, weil das Ergebnis vorab offen war.