Forschungszulage nach Branche
Das FZulG nennt keine förderfähigen Branchen und schließt keine aus. Entschieden wird über Neuheit, technische Unsicherheit und systematisches Vorgehen – in jedem Fach nach denselben Kriterien, nur an anderen Tätigkeiten.
Das Wichtigste in Kürze
Das FZulG enthält keine Branchenliste und keinen Branchenausschluss.
Geprüft werden Neuheit, technische Unsicherheit und Systematik.
Die Grenze verläuft innerhalb eines Vorhabens, nicht zwischen Fächern.
Was sich unterscheidet, ist nicht die Förderfähigkeit, sondern der Nachweis.
Die drei Kriterien
Geprüft wird überall dasselbe.
Ein Sondermaschinenbauer und ein SaaS-Unternehmen werden nach denselben drei Merkmalen beurteilt. Unterschiedlich sind nur die Tätigkeiten, an denen die Bescheinigungsstelle sie misst.
Kriterium 1
Neuheit
Keine am Markt verfügbare Lösung erfüllt die Anforderung. Der Stand der Technik ist benannt, und es ist gesagt, an welcher technischen Eigenschaft er scheitert.
Nicht gemeint ist: Neuheit am Markt, ein neues Produkt oder eine neue Kundengruppe.
Kriterium 2
Technische Unsicherheit
Ob das technische Ziel erreichbar ist, steht vor dem Versuch nicht fest. Der Erfolg war zu Beginn nicht sicher vorhersehbar. Die Wirtschaftlichkeit wird hier nicht bewertet.
Nicht gemeint ist: Termindruck, knappes Budget oder fehlendes Personal. Das sind Projektrisiken.
Kriterium 3
Systematisches Vorgehen
Hypothese, Versuch, Messung, Iteration. Dieses Vorgehen sollte datiert und belegt werden. Die Projekte sollten also in einen strukturierten Entwicklungsprozess gegeben werden können.
Nicht gemeint ist: Agile Iteration allein. Entscheidend ist der dokumentierte Erkenntnisgewinn.
Fünfzehn Branchen
Wo die Grenze in Branchen verläuft.
Je Branche haben wir die typischen Tätigkeiten durchgegangen und eingeordnet.
SOFTWARE & DIGITAL
Software & SaaS
Skalierungsarchitekturen, Mandantenfähigkeit, Datenmodelle unter realer Last. Kritisch: Standardfeatures und Konfiguration.
KI & Machine Learning
Modellentwicklung, Retrieval, Evaluationslogik, Robustheit. Kritisch: die reine Nutzung einer LLM-API.
Fintech & Finance
Risiko- und Scoring-Modelle, Transaktionsverarbeitung, Betrugserkennung in Echtzeit. Kritisch: reine Regulatorik-Umsetzung.
Legal Tech
Dokumentenverständnis, Extraktionsgenauigkeit, Klassifikation juristischer Sprache. Kritisch: das juristische Produkt selbst.
E-Commerce
Empfehlungs- und Preislogik, Bestandsprognose, Suchrelevanz. Kritisch: Handel und Shop-Betrieb als solche.
Logistik & Supply Chain
Tourenoptimierung, Bedarfsprognose, Lagerautomatisierung. Kritisch: Einführung bekannter Standardsysteme.
INDUSTRIE & HARDWARE
Maschinenbau
Konstruktion ohne gesicherten Funktionsnachweis, Antriebs- und Fertigungsverfahren, Versuchsträger. Kritisch: Kundenanpassung bekannter Baureihen.
Automobil & Zulieferer
Antriebe, Batteriesysteme, Fahrfunktionen, Struktur- und Leichtbau. Kritisch: reine Serienanpassung nach Kundenlastenheft.
Automatisierung & Robotik
Steuerungslogik, Sensorfusion, Bahnplanung, Echtzeitverhalten. Kritisch: Integration bekannter Komponenten.
DEEP TECH & REGULIERTE MÄRKTE
Health & MedTech
Wirkprinzip, Software als Medizinprodukt, Werkstoffe und Messverfahren. Kritisch: die Zulassungsdokumentation allein.
Energie & Cleantech
Wirkungsgrad, Speicherchemie, Leistungselektronik, Netzregelung. Kritisch: der Rollout bewährter Technik.
Defense-Tech
Sensorik, Autonomie, Kommunikation und Härtung unter Störbedingungen. Kritisch: reine Beschaffung und Integration.
Lebensmittel & Getränke
Rezeptur- und Verfahrensentwicklung, Haltbarkeit, Anlagentechnik. Kritisch: Rezepturvarianten ohne technische Frage.
Die Übersicht
Was in welcher Branche geprüft wird.
Branche
Typischer FuE-Kern
Typische Abgrenzung
Nachweisart
Software & SaaS
Skalierung, Multi-Tenancy, Datenarchitektur
Standardfeatures, UI-Redesign
Versionsverläufe, Benchmarks
KI & Machine Learning
Modelle, Retrieval, Evaluation, Robustheit
Reine API-Nutzung
Experiment Logs, Metriken
Scoring, Echtzeitverarbeitung, Betrugserkennung
Regulatorische Umsetzung
Modellvalidierung, Backtests
Optimierung, Prognose, Lagerautomatisierung
Einführung von Standardsystemen
Simulationsläufe, Messreihen
Maschinenbau
Konstruktion, Verfahren, Versuchsträger
Anpassung bekannter Baureihen
Berechnungs- und Prüfberichte
Antriebe, Batterie, Fahrfunktionen, Leichtbau
Serienanpassung nach Lastenheft
Prüfstandsdaten, Musterstände
Steuerung, Sensorfusion, Echtzeitverhalten
Integration bekannter Komponenten
Messprotokolle, Regelgüte
Health & MedTech
Wirkprinzip, Werkstoffe, Software als Produkt
Zulassungsdokumentation
Versuchsprotokolle, Studien
Wirkungsgrad, Speicher, Netzregelung
Rollout bewährter Technik
Feldmessungen, Prüfberichte
Rezeptur, Verfahren, Haltbarkeit
Varianten ohne technische Frage
Chargen- und Laborprotokolle
Die Einordnung beschreibt typische Fälle und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist immer das konkrete Vorhaben.
Dieselbe Tätigkeit kann in einem Vorhaben förderfähig und in einem anderen Routine sein. Entscheidend ist nicht, was gemacht wurde, sondern ob zu Beginn offen war, ob es funktioniert.
Der Unterschied liegt im Nachweis
Dieselbe Prüfung, andere Belege.
Die Bescheinigungsstelle prüft in jedem Fach dieselben drei Merkmale. Was sich unterscheidet, ist die Art des Nachweises. Damit die Frage, welche Artefakte im Unternehmen überhaupt taugen, um technische Unsicherheit zu belegen.
In der Softwareentwicklung liegt der Beweis fast immer in Systemen, die ohnehin laufen: Versionsverläufe, Architekturentscheidungen, Benchmarks, Testprotokolle, Experiment Logs. Das Problem ist selten fehlende Dokumentation, sondern fehlende Übersetzung in eine FuE-Struktur.
In Maschinenbau und Hardware liegt er in Berechnungsberichten, Prüfprotokollen, Musterständen und Versuchsreihen. Hier ist die Dokumentation meist belastbar, aber selten auf die Kriterien des FZulG hin formuliert.
Der Nachweis muss zeitnah entstanden sein. Rückwirkende Rekonstruktion ist möglich, braucht aber Anker in vorhandenen Artefakten und eine nachvollziehbare Methodik.
Belege, die im Haus ohnehin entstehen
Software
Commits und Versionsstände, Architekturentscheidungen, Tickets, Pull Requests, Benchmarks, Experiment Logs.
Maschinenbau & Hardware
Konstruktionsstände, Berechnungsberichte, Prüf- und Messprotokolle, Versuchsreihen, Musterdokumentation.
Verfahren & Labor
Chargenprotokolle, Laborjournale, Analysenwerte, Versuchspläne mit Hypothese und Ergebnis.
Übergreifend
Zeiterfassung nach GoBD-Grundsätzen, Rollen und Stundensätze, Abgrenzung zu Routine und Auftragsforschung.
Förderhöhe 2026
Der Fördersatz ist in jeder Branche gleich.
Was sich zwischen Branchen unterscheidet, ist nicht der Satz, sondern der Anteil der Tätigkeiten, der überhaupt in die Bemessungsgrundlage fällt.
Fördersatz
25 % der Bemessungsgrundlage
Fördersatz KMU
35 % bei erfüllter KMU-Definition
Gemeinkosten ab 2026
pauschaler Aufschlag von 20 %
Effektiver Satz KMU
rechnerisch bis zu 42 %
Höchstbetrag
12 Mio. € Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr
Auftragsforschung
70 % des Entgelts ab 27.03.2024
So kommt der effektive Satz zustande
35 % Fördersatz für KMU,
angewendet auf die um den Gemeinkostenzuschlag von 20 % erhöhte Bemessungsgrundlage.
Rechnerisch ergibt das 42 % der förderfähigen Personalkosten.
42 % ist kein gesetzlicher Satz, sondern ein errechneter Effektivwert. Er setzt KMU-Status und einen Projektbeginn ab 2026 voraus. Im Verbund gilt der Höchstbetrag für die gesamte Gruppe.
Der Unterschied im Vorgehen
Branchenlogik allein reicht nicht.
GrantonomyOS
Die Einordnung ist der Anfang. Belastbar wird ein Antrag erst, wenn Projektstruktur, Stunden, Kosten und Dokumentation über Jahre zusammenpassen — und einer Prüfung standhalten.
Vorprüfung
Vorprüfung der Vorhaben gegen die drei Kriterien, bevor Aufwand entsteht.
Antrags-Copilot
Projektbeschreibungen für die BSFZ, aus euren technischen Artefakten hergeleitet.
Zeiterfassung
Stunden und Rollen nach GoBD-Grundsätzen, monatlich festgeschrieben.
Audit-Ready AI
Simulierte Prüfung vor der Einreichung: wo die Argumentation noch nicht trägt.
FAQ
Fragen zur Branchenzuordnung.
Welche Branchen können die Forschungszulage nutzen?
Grundsätzlich jede. Das FZulG enthält keine Branchenliste. Anspruchsberechtigt ist jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, das Forschung und Entwicklung im Sinne des § 2 FZulG betreibt — unabhängig von Größe, Rechtsform und Fach.