Forschungszulage nach Branche

Forschungszulage für Fintech und Finance

Regulatorische Umsetzung ist keine Forschung und Entwicklung. Förderfähig ist der Teil, in dem zu Beginn offen war, ob ein Modell, ein Verfahren oder eine Architektur die geforderte Güte oder Verarbeitungsrate erreicht. Wo diese Grenze verläuft, steht auf dieser Seite.

Forschungszulage nach Branche

Forschungszulage für Fintech und Finance

Regulatorische Umsetzung ist keine Forschung und Entwicklung. Förderfähig ist der Teil, in dem zu Beginn offen war, ob ein Modell, ein Verfahren oder eine Architektur die geforderte Güte oder Verarbeitungsrate erreicht. Wo diese Grenze verläuft, steht auf dieser Seite.

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Forschungszulage für Fintech und Finance

Regulatorische Umsetzung ist keine Forschung und Entwicklung. Förderfähig ist der Teil, in dem zu Beginn offen war, ob ein Modell, ein Verfahren oder eine Architektur die geforderte Güte oder Verarbeitungsrate erreicht. Wo diese Grenze verläuft, steht auf dieser Seite.

Die Abgrenzung

Wo Regulatorik aufhört und Entwicklung anfängt.

In Finanzunternehmen bindet die Regulatorik einen großen Teil der Entwicklungskapazität. PSD2, MaRisk, DORA, KYC und Meldewesen erzeugen erheblichen Aufwand – aber sie geben den Lösungsweg vor. Eine Vorgabe umzusetzen belegt keine technische Unsicherheit, sondern das Gegenteil.

Förderfähig wird es dort, wo eine Zielgröße erst im Experiment geklärt werden konnte. Ein Scoring-Modell, dessen Trennschärfe mit verfügbaren Verfahren nicht erreichbar war. Eine Betrugserkennung, deren Falsch-Positiv-Rate bei geforderter Erkennungsquote offen war. Eine Verarbeitungsarchitektur, deren Durchsatz unter Lastspitzen nicht absehbar war.

Eine Zahl ist hier fast immer der Prüfstein. Wer Trennschärfe, Erkennungsrate, Falsch-Positiv-Quote, Latenz oder Durchsatz benennen kann und zeigt, dass der Zielwert mit etablierten Verfahren nicht erreichbar war, hat die Grundlage für einen belastbaren Antrag. Wer nur beschreibt, was das System leistet, hat sie nicht.

Auch hier gilt: bewusst abgrenzen. Anbindung von Kernbank- und Zahlungssystemen, Reporting, Datenmigration, Auditvorbereitung und Betrieb gehören zum Vorhaben, sind aber selten der förderfähige Kern. Ein Antrag, der den experimentellen Teil klar herausarbeitet, ist prüffähiger als einer, der die gesamte Plattformentwicklung einreicht.

Die drei Kriterien in Finanzprojekten

Neuheit

Kein verfügbares Produkt, kein etabliertes Verfahren erfüllt die Anforderung. Der Stand der Technik ist mit Kennwert oder Benchmark benannt.

Technische Unsicherheit

Ob Trennschärfe, Erkennungsrate oder Durchsatz erreichbar sind, steht vor dem Experiment nicht fest. Regulatorische Fristen zählen nicht.

Systematik

Hypothese, Experiment, Messung, Iteration – nachvollziehbar in Modellvalidierungen, Backtests und Lastmessungen.

Achtzehn Tätigkeiten

Was in Fintech-Projekten wie eingeordnet wird.

Die folgende Einordnung beschreibt typische Fälle. Maßgeblich ist immer das konkrete Vorhaben.

Tätigkeit

Befund

Worauf es ankommt

Nachweis

Entwicklung eines eigenen Scoring- oder Risikomodells, dessen Trennschärfe mit verfügbaren Verfahren nicht erreichbar war

Förderfähig

Etablierte Verfahren müssen nachweislich an der Zielgröße gescheitert sein

Modellvalidierung, Backtests, verworfene Ansätze

Entwicklung eines Betrugserkennungsverfahrens mit vorab unsicherer Erkennungs- und Falsch-Positiv-Quote

Förderfähig

Beide Zielgrößen müssen benannt und offen gewesen sein

Testdatensätze, Metrikverläufe, Schwellwertanalysen

Entwicklung einer Verarbeitungsarchitektur für Transaktionen unter fester Latenz- oder Durchsatzvorgabe

Förderfähig

Die Grenze muss benannt und technisch unsicher gewesen sein

Lastmessungen, Zielwert gegen Ist, Iterationsstände

Entwicklung eines Verfahrens zur Konsistenz und Ausfallsicherheit im Zahlungsverkehr

Förderfähig

Standardmuster müssen an einer konkreten Eigenschaft gescheitert sein

Fehlerinjektionstests, Konsistenzprotokolle

Entwicklung eines eigenen Verfahrens zur Identitäts- oder Dokumentenprüfung

Förderfähig

Erkennungsgüte unter realen Bedingungen muss offen gewesen sein

Testkorpora, Fehlerraten, Vergleichsmessungen

Modell- oder Architekturreihe, die nach Auswertung verworfen wurde

Förderfähig

Scheitern schadet nicht – entscheidend sind Systematik und Dokumentation

Versuchsplan, Metriken, Abbruchentscheidung

Entwicklung eines Prognose- oder Handelsalgorithmus

Einzelfall

Nur wenn eine messbare Zielgröße vorab nicht erreichbar war und systematisch erprobt wurde

Backtests, Out-of-Sample-Ergebnisse

Entwicklung eines Verfahrens für Erklärbarkeit oder Fairness von Kreditentscheidungen

Einzelfall

Kritisch bei Anwendung bekannter Bibliotheken, relevant bei neuartigen Anforderungen

Testdesign, Ergebnisse, Vergleichswerte

Entwicklung eigener Verfahren für Datenschutz und Anonymisierung

Einzelfall

Nur wenn etablierte Verfahren die Anforderung nachweislich nicht erfüllen

Verfahrensbeschreibung, Angriffs- und Qualitätstests

Entwicklung einer Blockchain- oder Distributed-Ledger-Anwendung

Einzelfall

Nur wenn Protokoll- oder Skalierungsfragen technisch ungelöst waren, nicht bei Nutzung bestehender Netze

Architekturvergleich, Durchsatzmessungen

Sicherheits- und Kryptoarchitektur für neue Anforderungen

Einzelfall

Kritisch bei Einsatz etablierter Bibliotheken, relevant bei ungelöster Bedrohungslage

Bedrohungsmodell, Prüfberichte, Entwurfsalternativen

Umsetzung regulatorischer Vorgaben wie PSD2, DORA, MaRisk oder Meldewesen

Nicht förderfähig

Vorgegebener Lösungsweg, keine technische Unsicherheit

Anbindung von Kernbanksystemen, Zahlungsdienstleistern und Marktdaten-Schnittstellen

Nicht förderfähig

Integration nach dokumentierter Spezifikation

Aufbau von Onboarding, Konto-, Depot- und Vertragsverwaltung

Nicht förderfähig

Etablierte Muster, technischer Erfolg von Beginn an absehbar

Erstellung von Reporting, Dashboards und aufsichtsrechtlichen Auswertungen

Nicht förderfähig

Auswertung vorhandener Daten ohne Erkenntnisgewinn

Parametrierung und Nachtraining bestehender Modelle ohne Verfahrensänderung

Nicht förderfähig

Wiederholung eines bekannten Ablaufs

Datenmigration, Systemablösung und Cloud-Umzug

Nicht förderfähig

Umsetzung im Rahmen bekannter Lösungswege

Betrieb, Monitoring, Support und Auditvorbereitung

Nicht förderfähig

Laufender Betrieb im Rahmen bekannter Lösungswege

Dieselbe Tätigkeit kann in einem Vorhaben förderfähig und in einem anderen Routine sein. Entscheidend ist nicht, was gemacht wurde, sondern ob zu Beginn offen war, ob es funktioniert.

Häufige Ablehnungsgründe

Woran Fintech-Anträge typischerweise scheitern.

Regulatorik als FuE eingereicht

Umsetzungsprojekte zu PSD2, DORA oder MaRisk binden große Kapazitäten, folgen aber einer Vorgabe. Die BSFZ liest daraus Pflichterfüllung, keine Forschung.

Keine messbare Zielgröße

Ohne Trennschärfe, Erkennungsrate oder Durchsatz mit Ausgangswert lässt sich technische Unsicherheit nicht belegen. Qualitative Aussagen über bessere Ergebnisse reichen nicht.

Stand der Technik nicht abgegrenzt

Es fehlt der Nachweis, dass verfügbare Verfahren oder Anbieterlösungen die Anforderung nicht erfüllen. Gerade bei Scoring und Betrugserkennung fällt das auf.

Plattformprojekt statt Entwicklungsvorhaben

Onboarding, Anbindungen, Reporting und Betrieb machen den größten Teil des Aufwands aus. Der experimentelle Teil muss getrennt ausgewiesen sein.

Dokumentation

Die Validierung ist der Nachweis.

Finanzunternehmen dokumentieren gründlich – nur meist für Aufsicht und Revision, nicht für die Forschungszulage. Modellvalidierungen, Backtests, Testdatensätze, Lastmessungen und Versionsverläufe enthalten trotzdem fast alles, was BSFZ und Finanzamt brauchen.

Was fehlt, ist die Verbindung zur Fragestellung. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welche Zielgröße unsicher war, was der Ausgangswert war, was das Experiment ergeben hat und warum ein Modell verworfen wurde. Verworfene Modelle sind dabei oft aussagekräftiger als das produktive.

Für rückwirkende Jahre gilt: Rekonstruktion ist möglich, aber sie braucht Anker in vorhandenen Artefakten und eine dokumentierte Methodik. Wo Regulatorik- und Entwicklungsstunden nie getrennt erfasst wurden, wird die Argumentation schnell dünn.

Was wir typischerweise auswerten

Modellvalidierungen und Backtests

Testdatensätze und Metrikverläufe

Lastmessungen und Architekturentscheidungen

Rollen, Stundensätze und Personalstammdaten

Regulatorische Umsetzung belegt keine technische Unsicherheit, sondern deren Abwesenheit. Interessant wird es, wenn eine Zielgröße vorab nicht erreichbar war.

Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Regulatorische Umsetzung belegt keine technische Unsicherheit, sondern deren Abwesenheit. Interessant wird es, wenn eine Zielgröße vorab nicht erreichbar war.

Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Rechenbeispiel

Was ein Fintech-Entwicklungsteam typischerweise erreicht.

Entwicklungsteam

16 Personen, davon 7 mit FuE-Anteil

Personalkosten der FuE-Personen

665.000 € im Wirtschaftsjahr

FuE-Anteil nach Abgrenzung

35 %

Bemessungsgrundlage

232.750 €

Gemeinkostenzuschlag ab 2026

20 % → 279.300 €

Forschungszulage bei 35 % (KMU)

97.755 €

Entwicklungsteam

16 Personen, davon 7 mit FuE-Anteil

Personalkosten der FuE-Personen

665.000 € im Wirtschaftsjahr

FuE-Anteil nach Abgrenzung

35 %

Bemessungsgrundlage

232.750 €

Gemeinkostenzuschlag ab 2026

20 % → 279.300 €

Forschungszulage bei 35 % (KMU)

97.755 €

Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Der FuE-Anteil ergibt sich aus der konkreten Abgrenzung und der Zeiterfassung, nicht aus einer Pauschale. 42 % ist kein gesetzlicher Satz, sondern der rechnerische Effektivwert aus 35 % Fördersatz und dem Gemeinkostenzuschlag.

Der Unterschied im Vorgehen

Der Unterschied im Vorgehen

Branchenlogik allein reicht nicht.

GrantonomyOS

Die Einordnung ist der Anfang. Belastbar wird ein Antrag erst, wenn Projektstruktur, Stunden, Kosten und Dokumentation über Jahre zusammenpassen — und einer Prüfung standhalten.

Vorprüfung

Vorprüfung der Vorhaben gegen die drei Kriterien, bevor Aufwand entsteht.

Antrags-Copilot

Projektbeschreibungen für die BSFZ, aus euren technischen Artefakten hergeleitet.

Zeiterfassung

Stunden und Rollen nach GoBD-Grundsätzen, monatlich festgeschrieben.

Audit-Ready AI

Simulierte Prüfung vor der Einreichung: wo die Argumentation noch nicht trägt.

FAQ

Fragen zur Forschungszulage
bei Fintech und Finance.

Ist die Entwicklung einer Finanzplattform förderfähig?

Das Produkt als Ganzes nicht. Einzelne technische Vorhaben darin können es sein, etwa Modell-, Architektur- oder Verarbeitungsthemen, bei denen der Erfolg zu Beginn nicht absehbar war.

Zählt die Umsetzung regulatorischer Vorgaben?

Sind Scoring- und Risikomodelle förderfähig?

Was ist mit Blockchain-Projekten?

Was ist, wenn das Modell die Zielwerte nicht erreicht hat?

Was ist mit externen Entwicklern und Datenlieferanten?