Forschungszulage nach Branche

Forschungszulage in Health und MedTech

Regulatorischer Aufwand ist nicht gleich Forschung und Entwicklung. Förderfähig ist der Teil, in dem zu Beginn offen war, ob ein Wirkprinzip, ein Werkstoff oder ein Verfahren die geforderte Leistung erreicht. Wo diese Grenze verläuft, steht auf dieser Seite.

Forschungszulage nach Branche

Forschungszulage in Health und MedTech

Regulatorischer Aufwand ist nicht gleich Forschung und Entwicklung. Förderfähig ist der Teil, in dem zu Beginn offen war, ob ein Wirkprinzip, ein Werkstoff oder ein Verfahren die geforderte Leistung erreicht. Wo diese Grenze verläuft, steht auf dieser Seite.

Forschungszulage nach Branche

Forschungszulage in Health und MedTech

Regulatorischer Aufwand ist nicht gleich Forschung und Entwicklung. Förderfähig ist der Teil, in dem zu Beginn offen war, ob ein Wirkprinzip, ein Werkstoff oder ein Verfahren die geforderte Leistung erreicht. Wo diese Grenze verläuft, steht auf dieser Seite.

Die Abgrenzung

Wo Zulassung aufhört und Entwicklung anfängt.

In der Medizintechnik wird viel dokumentiert, geprüft und nachgewiesen – aber nicht alles davon ist Forschung und Entwicklung. Der Aufwand für die MDR, für technische Dokumentation und für das Qualitätsmanagement ist regulatorische Pflicht. Er belegt keine technische Unsicherheit, sondern deren Abwesenheit.

Förderfähig wird es dort, wo ein Wirkprinzip, ein Werkstoff, eine Messmethode oder ein Algorithmus erst entwickelt werden musste und vorab nicht feststand, ob die geforderte Genauigkeit, Biokompatibilität oder Zuverlässigkeit erreichbar ist. Das liegt fast immer zeitlich vor der Zulassung, nicht in ihr.

Software als Medizinprodukt ist ein eigener Fall. Die Erfüllung der IEC 62304 ist Prozessarbeit. Ein eigener Auswertungs- oder Klassifikationsalgorithmus, dessen Sensitivität und Spezifität vorab unsicher waren, kann dagegen technische Unsicherheit enthalten. Die Grenze verläuft zwischen Verfahren und Verfahrensdokumentation.

Auch hier gilt: bewusst abgrenzen. Klinische Bewertung, Audits, Notified-Body-Verfahren, Serienfreigabe und Marktbeobachtung gehören zum Produktlebenszyklus, sind aber selten der förderfähige Kern. Ein Antrag, der die Entwicklungsphase klar herausarbeitet, ist prüffähiger als einer, der das gesamte Zulassungsprojekt einreicht.

Die drei Kriterien in der Medizintechnik

Neuheit

Kein verfügbares Produkt, kein etabliertes Verfahren erfüllt die Anforderung. Der Stand der Technik ist mit Quelle oder Vergleichsprodukt benannt.

Technische Unsicherheit

Ob Genauigkeit, Biokompatibilität oder Zuverlässigkeit erreichbar sind, steht vor der Erprobung nicht fest. Regulatorischer Aufwand zählt nicht.

Systematik

Hypothese, Versuch, Messung, Iteration – nachvollziehbar in Versuchsprotokollen, Prüfberichten und Entwicklungsständen.

Achtzehn Tätigkeiten

Was in Health- und MedTech-Projekten wie eingeordnet wird.

Die folgende Einordnung beschreibt typische Fälle. Maßgeblich ist immer das konkrete Vorhaben.

Tätigkeit

Befund

Worauf es ankommt

Nachweis

Entwicklung eines neuen Wirkprinzips oder Messverfahrens, dessen Funktionsnachweis vorab nicht gesichert war

Förderfähig

Etablierte Verfahren müssen nachweislich an der Anforderung gescheitert sein

Versuchsprotokolle, Vergleichsmessungen, verworfene Konzepte

Entwicklung oder Auswahl eines Werkstoffs mit unsicherem Biokompatibilitäts- oder Langzeitverhalten

Förderfähig

Das Verhalten im Anwendungsfall muss vorab offen gewesen sein

Materialprüfungen, Alterungs- und Zytotoxizitätstests

Entwicklung eines eigenen Auswertungs- oder Klassifikationsalgorithmus für diagnostische Daten

Förderfähig

Sensitivität und Spezifität müssen vorab unsicher gewesen sein

Testdatensätze, Metrikverläufe, Validierungsergebnisse

Entwicklung eines Sensor- oder Signalverarbeitungsverfahrens für physiologische Messgrößen

Förderfähig

Störanfälligkeit oder Auflösung müssen technisch ungelöst gewesen sein

Messreihen, Störversuche, Kalibrierprotokolle

Entwicklung eines Herstellungs- oder Sterilisationsverfahrens für ein neues Produktkonzept

Förderfähig

Das Prozessfenster muss vorab unbekannt gewesen sein

Prozessparameter, Validierungsläufe, Ausschussquoten

Entwicklungsreihe oder Prototyp, die nach Erprobung verworfen wurden

Förderfähig

Scheitern schadet nicht – entscheidend sind Systematik und Dokumentation

Versuchsplan, Ergebnis, Abbruchentscheidung

Entwicklung eines digitalen Therapie- oder Diagnostikprodukts

Einzelfall

Nur wenn die Wirklogik oder Auswertung technisch ungelöst war, nicht bei Umsetzung bekannter Konzepte

Studiendesign, Auswertung, Iterationen

Miniaturisierung oder Leistungssteigerung eines bestehenden Geräts

Einzelfall

Nur wenn der Zielwert zu Beginn als nicht sicher erreichbar galt

Ausgangs- und Zielwerte, Bauteilversuche

Entwicklung eines Verfahrens zur Aufbereitung klinischer oder Realweltdaten

Einzelfall

Reine Datenpflege reicht nicht, das Verfahren muss neuartig sein

Verfahrensbeschreibung, Qualitätsmessungen

Usability- und Mensch-Maschine-Entwicklung bei sicherheitskritischer Bedienung

Einzelfall

Kritisch bei Standardmethodik, relevant bei ungelöstem technischen Bedienproblem

Testdesign, Fehlerraten, Iterationsstände

Entwicklung einer Schnittstelle zu Klinik- oder Laborinformationssystemen

Einzelfall

Nur wenn Interoperabilität oder Datenintegrität technisch ungeklärt waren

Testprotokolle, Fehleranalysen

Erstellung der technischen Dokumentation nach MDR oder IVDR

Nicht förderfähig

Regulatorische Pflicht, keine technische Unsicherheit

Durchführung klinischer Bewertungen, Audits und Notified-Body-Verfahren

Nicht förderfähig

Nachweis- und Prüfverfahren, kein Erkenntnisgewinn im Sinne des FZulG

Aufbau und Pflege des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485

Nicht förderfähig

Organisatorische Anforderung, kein Entwicklungsvorhaben

Umsetzung der IEC 62304 für bestehende Software

Nicht förderfähig

Prozessdokumentation, keine Verfahrensentwicklung

Anpassung eines zugelassenen Produkts an eine neue Sprache, Größe oder Variante

Nicht förderfähig

Variantenpflege im Rahmen bekannter Lösungswege

Serienfertigung, Freigabeprüfung und Chargendokumentation

Nicht förderfähig

Umsetzung eines validierten Verfahrens

Marktbeobachtung, Vigilanz und Nachzulassungspflichten

Nicht förderfähig

Laufender Betrieb im Rahmen regulatorischer Vorgaben

Dieselbe Tätigkeit kann in einem Vorhaben förderfähig und in einem anderen Routine sein. Entscheidend ist nicht, was gemacht wurde, sondern ob zu Beginn offen war, ob es funktioniert.

Häufige Ablehnungsgründe

Woran MedTech-Anträge typischerweise scheitern.

Zulassungsprojekt statt Entwicklungsvorhaben

Der Antrag beschreibt den Weg zur Marktfähigkeit, nicht die technische Frage. Die BSFZ liest daraus regulatorische Arbeit.

Regulatorischen Aufwand als FuE eingereicht

MDR-Dokumentation, Audits und QM-Aufbau binden große Kapazitäten, sind aber nicht förderfähig. Der Entwicklungsanteil muss getrennt ausgewiesen sein.

Stand der Technik nicht abgegrenzt

Es fehlt der Nachweis, dass verfügbare Produkte oder etablierte Verfahren die Anforderung nicht erfüllen. Gerade bei Weiterentwicklungen fällt das auf.

Entwicklungs- und Zulassungsphase vermischt

Die technische Unsicherheit liegt zeitlich vor der Zulassung. Wer beides in einem Vorhaben einreicht, macht die Abgrenzung für die Prüfung unmöglich.

Dokumentation

Die Versuche sind der Nachweis.

Kaum eine Branche dokumentiert so umfassend wie die Medizintechnik – nur eben für die Zulassung, nicht für die Forschungszulage. Versuchsprotokolle, Prüfberichte, Entwicklungsstände, Validierungsläufe und Messreihen enthalten trotzdem fast alles, was BSFZ und Finanzamt brauchen.

Was fehlt, ist die Trennung. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welche technische Frage offen war, welcher Zielwert galt, was die Erprobung ergeben hat und welcher Anteil der Arbeit auf regulatorische Pflichten entfiel. Genau diese Trennung entscheidet über den Antrag.

Für rückwirkende Jahre gilt: Rekonstruktion ist möglich, aber sie braucht Anker in vorhandenen Artefakten und eine dokumentierte Methodik. Wo Entwicklungs- und Zulassungsstunden nie getrennt erfasst wurden, wird die Argumentation schnell dünn.

Was wir typischerweise auswerten

Versuchsprotokolle und Prüfberichte

Entwicklungsstände und Designänderungen

Validierungsläufe und Messreihen

Rollen, Stundensätze und Personalstammdaten

Regulatorischer Aufwand belegt keine technische Unsicherheit, sondern deren Abwesenheit. Förderfähig ist, was vor der Zulassung offen war.

Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Regulatorischer Aufwand belegt keine technische Unsicherheit, sondern deren Abwesenheit. Förderfähig ist, was vor der Zulassung offen war.

Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Rechenbeispiel

Was ein MedTech-Entwicklungsteam typischerweise erreicht.

Entwicklungsteam

10 Personen, davon 6 mit FuE-Anteil

Personalkosten der FuE-Personen

540.000 € im Wirtschaftsjahr

FuE-Anteil nach Abgrenzung

40 %

Bemessungsgrundlage

216.000 €

Gemeinkostenzuschlag ab 2026

20 % → 259.200 €

Forschungszulage bei 35 % (KMU)

90.720 €

Entwicklungsteam

10 Personen, davon 6 mit FuE-Anteil

Personalkosten der FuE-Personen

540.000 € im Wirtschaftsjahr

FuE-Anteil nach Abgrenzung

40 %

Bemessungsgrundlage

216.000 €

Gemeinkostenzuschlag ab 2026

20 % → 259.200 €

Forschungszulage bei 35 % (KMU)

90.720 €

Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Der FuE-Anteil ergibt sich aus der konkreten Abgrenzung und der Zeiterfassung, nicht aus einer Pauschale. 42 % ist kein gesetzlicher Satz, sondern der rechnerische Effektivwert aus 35 % Fördersatz und dem Gemeinkostenzuschlag.

Der Unterschied im Vorgehen

Der Unterschied im Vorgehen

Branchenlogik allein reicht nicht.

GrantonomyOS

Die Einordnung ist der Anfang. Belastbar wird ein Antrag erst, wenn Projektstruktur, Stunden, Kosten und Dokumentation über Jahre zusammenpassen — und einer Prüfung standhalten.

Vorprüfung

Vorprüfung der Vorhaben gegen die drei Kriterien, bevor Aufwand entsteht.

Antrags-Copilot

Projektbeschreibungen für die BSFZ, aus euren technischen Artefakten hergeleitet.

Zeiterfassung

Stunden und Rollen nach GoBD-Grundsätzen, monatlich festgeschrieben.

Audit-Ready AI

Simulierte Prüfung vor der Einreichung: wo die Argumentation noch nicht trägt.

FAQ

Fragen zur Forschungszulage
in Health und MedTech.

Ist die Entwicklung eines Medizinprodukts förderfähig?

Der Teil, in dem technische Unsicherheit bestand, kann es sein. Die Arbeit an Wirkprinzip, Werkstoff, Messverfahren oder Algorithmus liegt in der Regel vor der Zulassung. Der Zulassungsprozess selbst ist nicht förderfähig.

Zählt der MDR-Aufwand als Forschung und Entwicklung?

Ist Software als Medizinprodukt förderfähig?

Was ist mit klinischen Studien?

Was ist, wenn das Produkt nie zugelassen wurde?

Was ist mit externen Prüflaboren und Entwicklungsdienstleistern?