Die Abgrenzung
Wo Handel aufhört und Entwicklung anfängt.
Die reine Handelstätigkeit ist nicht förderfähig. Einkauf, Sortiment, Marketing, Fulfillment und Kundenservice sind Geschäftsbetrieb. Auch der Aufbau eines Shops mit einem verfügbaren System ist Umsetzung bekannter Lösungswege, unabhängig vom Umsatz oder von der Zahl der Artikel.
Förderfähig wird es dort, wo eine Zielgröße erst im Experiment geklärt werden konnte. Ein Empfehlungsverfahren, dessen Güte mit verfügbaren Engines nicht erreichbar war. Eine Preisoptimierung, deren Wirkung auf Marge und Absatz offen war. Eine Bestandsprognose, deren Fehlerrate bei volatiler Nachfrage nicht absehbar war.
Eine Zahl ist hier fast immer der Prüfstein. Wer Empfehlungsgüte, Prognosefehler, Suchrelevanz oder Retourenquote benennen kann und zeigt, dass der Zielwert mit etablierten Verfahren nicht erreichbar war, hat die Grundlage für einen belastbaren Antrag. Umsatzsteigerung allein ist kein technischer Nachweis.
Auch hier gilt: bewusst abgrenzen. Shopbetrieb, Schnittstellen zu Zahlungs- und Versanddienstleistern, Content-Pflege, Kampagnen und Support gehören zum Geschäft, sind aber nicht der förderfähige Kern. Ein Antrag, der den experimentellen Teil klar herausarbeitet, ist prüffähiger als einer, der die Plattformarbeit insgesamt einreicht.
Die drei Kriterien im E-Commerce
Neuheit
Keine verfügbare Engine, kein etabliertes Verfahren erfüllt die Anforderung. Der Stand der Technik ist mit Kennwert oder Benchmark benannt.
Technische Unsicherheit
Ob Empfehlungsgüte, Prognosefehler oder Suchrelevanz erreichbar sind, steht vor dem Experiment nicht fest. Marktrisiko zählt nicht.
Systematik
Hypothese, Experiment, Messung, Iteration – nachvollziehbar in Testdesigns, Metrikverläufen und Auswertungen.
Achtzehn Tätigkeiten
Was in E-Commerce-Projekten wie eingeordnet wird.
Die folgende Einordnung beschreibt typische Fälle. Maßgeblich ist immer das konkrete Vorhaben.
Tätigkeit
Befund
Worauf es ankommt
Nachweis
Entwicklung eines eigenen Empfehlungsverfahrens, dessen Güte mit verfügbaren Engines nicht erreichbar war
Förderfähig
Etablierte Verfahren müssen nachweislich an der Zielgröße gescheitert sein
Testdesign, Metrikverläufe, verworfene Ansätze
Entwicklung eines Prognoseverfahrens für Nachfrage oder Bestand mit vorab unsicherer Güte
Förderfähig
Der Prognosefehler muss benannt und offen gewesen sein
Backtests, Metrikverläufe, Datensatzversionen
Entwicklung eines Preisoptimierungsverfahrens mit ungeklärtem Wirkungszusammenhang
Förderfähig
Zielgröße und Randbedingungen müssen technisch ungelöst gewesen sein
Experimentdesign, Auswertungen, Sensitivitätsanalysen
Entwicklung eines eigenen Such- und Relevanzverfahrens
Förderfähig
Verfügbare Suchtechnologien müssen die Anforderung nachweislich verfehlen
Vergleichsmessungen, Trefferquoten
Entwicklung einer Plattformarchitektur für vorab unsichere Last- und Latenzanforderungen
Förderfähig
Die Grenze muss benannt und technisch unsicher gewesen sein
Lastmessungen, Zielwert gegen Ist, Iterationsstände
Experimentreihe, die nach Auswertung verworfen wurde
Förderfähig
Scheitern schadet nicht – entscheidend sind Systematik und Dokumentation
Versuchsplan, Metriken, Abbruchentscheidung
Entwicklung eines Verfahrens zur Retouren- oder Betrugsvorhersage
Einzelfall
Nur wenn Erkennungsgüte und Falsch-Positiv-Rate vorab offen waren
Testdatensätze, Metrikverläufe
Entwicklung einer Bild- oder Produktdatenverarbeitung mit eigenem Verfahren
Einzelfall
Nur wenn verfügbare Dienste die geforderte Güte nachweislich nicht erreichen
Vergleichsmessungen, Fehlerraten
Entwicklung einer Personalisierungslogik über mehrere Kanäle
Einzelfall
Nur wenn Datenzusammenführung oder Echtzeitfähigkeit technisch ungelöst waren
Lastmessungen, Qualitätskennzahlen
Aufbau einer Echtzeit-Datenplattform für Shop- und Bestandsdaten
Einzelfall
Nur wenn Latenz oder Datenqualität technisch ungelöst waren
Lastmessungen, Fehlerquoten vorher und nachher
Entwicklung einer eigenen Logistik- oder Routenlogik im Fulfillment
Einzelfall
Nur wenn verfügbare Verfahren die Anforderung nicht erfüllen
Vergleichsläufe, Laufzeitmessungen
Aufbau und Betrieb eines Shops mit verfügbarem Shopsystem
Nicht förderfähig
Umsetzung im Rahmen bekannter Lösungswege
—
Anbindung von Zahlungs-, Versand- und Marktplatzschnittstellen
Nicht förderfähig
Integration nach dokumentierter Spezifikation
—
Gestaltung von Oberfläche, Checkout und Produktseiten
Nicht förderfähig
Gestaltung ist keine technische Unsicherheit
—
A/B-Tests zur Conversion-Optimierung
Nicht förderfähig
Marktforschung und Gestaltungsprüfung, kein technischer Erkenntnisgewinn
—
Content-Pflege, Produktdatenpflege und Kampagnensteuerung
Nicht förderfähig
Betriebliche Arbeit ohne Erkenntnisgewinn
—
Einsatz verfügbarer Empfehlungs-, Such- und Personalisierungsdienste
Nicht förderfähig
Anwendung bekannter Bausteine
—
Betrieb, Monitoring, Kundenservice und Retourenabwicklung
Nicht förderfähig
Laufender Betrieb im Rahmen bekannter Lösungswege
—
Dieselbe Tätigkeit kann in einem Vorhaben förderfähig und in einem anderen Routine sein. Entscheidend ist nicht, was gemacht wurde, sondern ob zu Beginn offen war, ob es funktioniert.
Häufige Ablehnungsgründe
Woran E-Commerce-Anträge typischerweise scheitern.
Handelstätigkeit als FuE eingereicht
Sortiment, Marketing und Fulfillment sind Geschäftsbetrieb. Die BSFZ erkennt darin keine technische Fragestellung.
Shopprojekt statt Entwicklungsvorhaben
Der Aufbau oder Relaunch eines Shops folgt bekannten Lösungswegen. Der experimentelle Teil muss getrennt ausgewiesen sein.
Umsatzwirkung als Nachweis
Mehr Conversion oder höherer Warenkorb belegen wirtschaftlichen Erfolg, nicht technische Unsicherheit.
A/B-Tests als Systematik missverstanden
Conversion-Tests prüfen Gestaltung und Marktverhalten. Sie ersetzen keine technische Hypothese mit messbarer Zielgröße.
Dokumentation
Die Experimente sind der Nachweis.
E-Commerce-Teams messen viel – nur meist geschäftliche Kennzahlen, nicht technische Zielgrößen. Testdesigns, Metrikverläufe, Modellauswertungen, Lastmessungen und Versionsstände enthalten trotzdem oft das, was BSFZ und Finanzamt brauchen.
Was fehlt, ist die Verbindung zur technischen Fragestellung. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welche Zielgröße unsicher war, was der Ausgangswert war, was das Experiment ergeben hat und warum ein Ansatz verworfen wurde. Geschäftliche Kennzahlen allein tragen nicht.
Für rückwirkende Jahre gilt: Rekonstruktion ist möglich, aber sie braucht Anker in vorhandenen Artefakten und eine dokumentierte Methodik. Wo Betriebs- und Entwicklungsstunden nie getrennt erfasst wurden, wird die Argumentation schnell dünn.
Was wir typischerweise auswerten
Testdesigns und Modellauswertungen
Metrikverläufe und Datensatzversionen
Lastmessungen und Architekturentscheidungen
Rollen, Stundensätze und Personalstammdaten
Rechenbeispiel
Was ein E-Commerce-Technologieteam typischerweise erreicht.
Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Der FuE-Anteil ergibt sich aus der konkreten Abgrenzung und der Zeiterfassung, nicht aus einer Pauschale. 42 % ist kein gesetzlicher Satz, sondern der rechnerische Effektivwert aus 35 % Fördersatz und dem Gemeinkostenzuschlag.
Branchenlogik allein reicht nicht.
GrantonomyOS
Die Einordnung ist der Anfang. Belastbar wird ein Antrag erst, wenn Projektstruktur, Stunden, Kosten und Dokumentation über Jahre zusammenpassen — und einer Prüfung standhalten.
Vorprüfung
Vorprüfung der Vorhaben gegen die drei Kriterien, bevor Aufwand entsteht.
Antrags-Copilot
Projektbeschreibungen für die BSFZ, aus euren technischen Artefakten hergeleitet.
Zeiterfassung
Stunden und Rollen nach GoBD-Grundsätzen, monatlich festgeschrieben.
Audit-Ready AI
Simulierte Prüfung vor der Einreichung: wo die Argumentation noch nicht trägt.
FAQ
Fragen zur Forschungszulage
im E-Commerce.
Ist ein Onlineshop förderfähig?
Der Shop als solcher nicht. Handel, Betrieb und Aufbau mit verfügbaren Systemen sind Geschäftstätigkeit. Förderfähig kann ein technisches Verfahren sein, das entwickelt wurde und dessen Güte vorab unsicher war.