Forschungszulage nach Branche

Forschungszulage für Legal Tech

Juristische Expertise ist keine technische Unsicherheit. Förderfähig ist der Teil, in dem zu Beginn offen war, ob ein Verfahren juristische Dokumente in der geforderten Güte verarbeiten kann. Wo diese Grenze verläuft, steht auf dieser Seite.

Forschungszulage nach Branche

Forschungszulage für Legal Tech

Juristische Expertise ist keine technische Unsicherheit. Förderfähig ist der Teil, in dem zu Beginn offen war, ob ein Verfahren juristische Dokumente in der geforderten Güte verarbeiten kann. Wo diese Grenze verläuft, steht auf dieser Seite.

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Forschungszulage für Legal Tech

Juristische Expertise ist keine technische Unsicherheit. Förderfähig ist der Teil, in dem zu Beginn offen war, ob ein Verfahren juristische Dokumente in der geforderten Güte verarbeiten kann. Wo diese Grenze verläuft, steht auf dieser Seite.

Die Abgrenzung

Wo juristische Arbeit aufhört und Entwicklung anfängt.

Legal-Tech-Produkte entstehen aus zwei Quellen: juristischem Fachwissen und technischer Entwicklung. Für die Forschungszulage zählt nur die zweite. Das Einpflegen von Rechtswissen, das Erstellen von Vertragsvorlagen und das Abbilden von Prüfschemata sind fachliche Arbeit, kein technisches Problem.

Förderfähig wird es dort, wo ein Verfahren die juristische Sprache selbst beherrschen musste. Eine Klauselerkennung, deren Trefferquote mit verfügbaren Modellen nicht erreichbar war. Eine Extraktion aus schlecht strukturierten Dokumenten, deren Genauigkeit offen war. Eine Fristenlogik, deren Zuverlässigkeit über Dokumentvarianten hinweg nicht absehbar war.

Eine Zahl ist hier fast immer der Prüfstein. Wer Trefferquote, Extraktionsgenauigkeit, Falsch-Positiv-Rate oder Abdeckung benennen kann und zeigt, dass der Zielwert mit etablierten Verfahren nicht erreichbar war, hat die Grundlage für einen belastbaren Antrag. Wer beschreibt, was das Produkt juristisch leistet, hat sie nicht.

Auch hier gilt: bewusst abgrenzen. Redaktion von Inhalten, Mandantenverwaltung, Dokumentenmanagement, Schnittstellen zu Kanzlei- und Gerichtssystemen und Betrieb gehören zum Produkt, sind aber nicht der förderfähige Kern.

Die drei Kriterien bei Legal Tech

Neuheit

Kein verfügbares Modell, kein etabliertes Verfahren erfüllt die Anforderung. Der Stand der Technik ist mit Benchmark oder Vergleichslösung benannt.

Technische Unsicherheit

Ob Trefferquote oder Extraktionsgenauigkeit erreichbar sind, steht vor dem Experiment nicht fest. Juristische Komplexität zählt nicht.

Systematik

Hypothese, Experiment, Messung, Iteration – nachvollziehbar in Testkorpora, Metrikverläufen und Fehleranalysen.

Achtzehn Tätigkeiten

Was in Legal-Tech-Projekten wie eingeordnet wird.

Die folgende Einordnung beschreibt typische Fälle. Maßgeblich ist immer das konkrete Vorhaben.

Tätigkeit

Befund

Worauf es ankommt

Nachweis

Entwicklung eines eigenen Verfahrens zur Klausel- oder Risikoerkennung in Verträgen

Förderfähig

Verfügbare Modelle müssen die geforderte Trefferquote nachweislich verfehlt haben

Testkorpora, Metrikverläufe, verworfene Ansätze

Entwicklung eines Extraktionsverfahrens für schlecht strukturierte oder gescannte Rechtsdokumente

Förderfähig

Die Zielgenauigkeit muss benannt und vorab unsicher gewesen sein

Vergleichsmessungen, Fehleranalysen

Entwicklung eines Klassifikationsverfahrens für juristische Sprache mit vorab unsicherer Güte

Förderfähig

Fachsprachliche Besonderheiten müssen den Standardansatz scheitern lassen

Testdatensätze, Ablationsstudien

Entwicklung einer Evaluations- und Absicherungslogik für generative Rechtsanwendungen

Förderfähig

Eigenes Bewertungsverfahren, nicht Übernahme bekannter Benchmarks

Evaluationsdesign, Fehlerquoten

Entwicklung eines Verfahrens zur Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Rechtsdokumenten

Förderfähig

Erkennungsgüte bei Personenbezug muss vorab offen gewesen sein

Testkorpora, Rest-Risiko-Analysen

Experimentreihe, die nach Auswertung verworfen wurde

Förderfähig

Scheitern schadet nicht – entscheidend sind Systematik und Dokumentation

Versuchsplan, Metriken, Abbruchentscheidung

Entwicklung einer Suche über große Dokumentbestände

Einzelfall

Nur wenn verfügbare Suchtechnologien die Anforderung nachweislich nicht erfüllen

Vergleichsmessungen, Trefferquoten

Entwicklung einer Fristen- oder Prüflogik über heterogene Dokumentvarianten

Einzelfall

Nur wenn Zuverlässigkeit über Varianten hinweg technisch ungeklärt war

Testfälle, Fehlerraten

Verarbeitung mehrsprachiger oder rechtsordnungsübergreifender Dokumente

Einzelfall

Nur wenn Übertragbarkeit des Verfahrens vorab unsicher war

Vergleichsmessungen je Sprache oder Rechtsordnung

Entwicklung eines Verfahrens zur Erklärbarkeit automatisierter Prüfergebnisse

Einzelfall

Kritisch bei Anwendung bekannter Bibliotheken, relevant bei neuartigen Anforderungen

Testdesign, Ergebnisse

Aufbau einer eigenen Annotations- und Trainingsdatenlogik

Einzelfall

Reine Annotation reicht nicht, das Verfahren muss neuartig sein

Verfahrensbeschreibung, Qualitätsmessungen

Nutzung einer LLM-API einschließlich Prompt-Engineering für Rechtstexte

Nicht förderfähig

Anwendung bekannter Bausteine, kein eigener Erkenntnisgewinn

Einpflegen von Rechtswissen, Prüfschemata und Vertragsvorlagen

Nicht förderfähig

Juristische Fachbarbeit, keine technische Unsicherheit

Aufbau von Mandanten-, Akten- und Dokumentenverwaltung

Nicht förderfähig

Etablierte Muster, technischer Erfolg von Beginn an absehbar

Anbindung an Kanzleisoftware, beA und Gerichtsschnittstellen

Nicht förderfähig

Integration nach dokumentierter Spezifikation

Umsetzung von DSGVO-, RDG- und Berufsrechtsanforderungen

Nicht förderfähig

Regulatorische Pflicht, keine technische Unsicherheit

Aufbau von Workflow-, Freigabe- und Reportingfunktionen

Nicht förderfähig

Umsetzung im Rahmen bekannter Lösungswege

Betrieb, Support, Pflege von Vorlagen und Rechtsstandsaktualisierung

Nicht förderfähig

Laufender Betrieb im Rahmen bekannter Lösungswege

Dieselbe Tätigkeit kann in einem Vorhaben förderfähig und in einem anderen Routine sein. Entscheidend ist nicht, was gemacht wurde, sondern ob zu Beginn offen war, ob es funktioniert.

Häufige Ablehnungsgründe

Woran Legal-Tech-Anträge typischerweise scheitern.

Juristische Komplexität als technische Unsicherheit

Der Antrag beschreibt, wie anspruchsvoll die Rechtsmaterie ist. Die BSFZ prüft technische Fragen, nicht fachliche.

Keine messbare Zielgröße

Ohne Trefferquote, Extraktionsgenauigkeit oder Fehlerrate mit Ausgangswert lässt sich technische Unsicherheit nicht belegen.

Modellnutzung als Entwicklung eingereicht

Prompt-Engineering und der Einsatz verfügbarer Sprachmodelle gelten als Anwendung. Die eigene Verfahrensentwicklung muss erkennbar sein.

Fachliche und technische Stunden vermischt

Juristische Redaktion und Entwicklung laufen im selben Team. Ohne getrennte Erfassung ist die Bemessungsgrundlage angreifbar.

Dokumentation

Die Testkorpora sind der Nachweis.

Legal-Tech-Teams messen in der Regel genau – nur meist für die Produktqualität, nicht für die Forschungszulage. Testkorpora, Metrikverläufe, Fehleranalysen, Versionsstände und Evaluationsergebnisse enthalten trotzdem fast alles, was BSFZ und Finanzamt brauchen.

Was fehlt, ist die Verbindung zur Fragestellung. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welche Zielgröße unsicher war, was der Ausgangswert war, was das Experiment ergeben hat und warum ein Ansatz verworfen wurde. Und es muss erkennbar sein, welcher Anteil der Arbeit juristische Redaktion war.

Für rückwirkende Jahre gilt: Rekonstruktion ist möglich, aber sie braucht Anker in vorhandenen Artefakten und eine dokumentierte Methodik. Wo fachliche und technische Stunden nie getrennt erfasst wurden, wird die Argumentation schnell dünn.

Was wir typischerweise auswerten

Testkorpora und Evaluationsergebnisse

Metrikverläufe und Fehleranalysen

Versionsstände und Architekturentscheidungen

Rollen, Stundensätze und Personalstammdaten

Juristische Komplexität ist keine technische Unsicherheit. Interessant wird es, wenn ein Verfahren die geforderte Trefferquote vorab nicht erreichen konnte.

Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Juristische Komplexität ist keine technische Unsicherheit. Interessant wird es, wenn ein Verfahren die geforderte Trefferquote vorab nicht erreichen konnte.

Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Rechenbeispiel

Was ein Legal-Tech-Team typischerweise erreicht.

Entwicklungsteam

9 Personen, davon 4 mit FuE-Anteil

Personalkosten der FuE-Personen

360.000 € im Wirtschaftsjahr

FuE-Anteil nach Abgrenzung

45 %

Bemessungsgrundlage

162.000 €

Gemeinkostenzuschlag ab 2026

20 % → 194.400 €

Forschungszulage bei 35 % (KMU)

68.040 €

Entwicklungsteam

9 Personen, davon 4 mit FuE-Anteil

Personalkosten der FuE-Personen

360.000 € im Wirtschaftsjahr

FuE-Anteil nach Abgrenzung

45 %

Bemessungsgrundlage

162.000 €

Gemeinkostenzuschlag ab 2026

20 % → 194.400 €

Forschungszulage bei 35 % (KMU)

68.040 €

Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Der FuE-Anteil ergibt sich aus der konkreten Abgrenzung und der Zeiterfassung, nicht aus einer Pauschale. 42 % ist kein gesetzlicher Satz, sondern der rechnerische Effektivwert aus 35 % Fördersatz und dem Gemeinkostenzuschlag.

Der Unterschied im Vorgehen

Der Unterschied im Vorgehen

Branchenlogik allein reicht nicht.

GrantonomyOS

Die Einordnung ist der Anfang. Belastbar wird ein Antrag erst, wenn Projektstruktur, Stunden, Kosten und Dokumentation über Jahre zusammenpassen — und einer Prüfung standhalten.

Vorprüfung

Vorprüfung der Vorhaben gegen die drei Kriterien, bevor Aufwand entsteht.

Antrags-Copilot

Projektbeschreibungen für die BSFZ, aus euren technischen Artefakten hergeleitet.

Zeiterfassung

Stunden und Rollen nach GoBD-Grundsätzen, monatlich festgeschrieben.

Audit-Ready AI

Simulierte Prüfung vor der Einreichung: wo die Argumentation noch nicht trägt.

FAQ

Fragen zur Forschungszulage
bei Legal Tech.

Ist die Entwicklung einer Legal-Tech-Plattform förderfähig?

Das Produkt als Ganzes nicht. Förderfähig kann der Teil sein, in dem ein Verfahren zur Verarbeitung juristischer Sprache entwickelt wurde und die geforderte Güte vorab unsicher war.

Zählt juristische Fachexpertise?

Ist der Einsatz von Sprachmodellen förderfähig?

Wie grenzen wir juristische von technischer Arbeit ab?

Was ist, wenn die Zielwerte nicht erreicht wurden?

Was ist mit externen Entwicklern und Annotationsdienstleistern?