Forschungszulage: Auftragsforschung

Auftragsforschung richtig nutzen: Forschungszulage

7 Min. Lesezeit

Marvin Vocke

Co-Founder, Grantonomy

Auftragsforschung in der Forschungszulage: Wann extern vergebene F&E förderfähig ist, welche Kosten zählen und wie der Antrag abläuft.

Übersicht zum Beitrag

Auftragsforschung richtig nutzen

Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 6. Juni 2026

Auftragsforschung beschreibt Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die ein Unternehmen extern vergibt, statt sie selbst durchzuführen. Diese Aufwendungen sind nach dem FZulG förderfähig – die Forschungszulage erfasst also nicht nur die eigenen Personalkosten, sondern auch extern beauftragte F&E. Voraussetzung ist, dass das beauftragte Vorhaben selbst die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt; ansetzbar ist dabei nur ein gesetzlich begrenzter Anteil des gezahlten Entgelts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auftragsforschung ist nach dem FZulG förderfähig: extern vergebene F&E zählt neben den eigenen Personalkosten.

  • Voraussetzung ist, dass das beauftragte Vorhaben selbst die FuE-Kriterien erfüllt.

  • Ansetzbar ist nur ein gesetzlich begrenzter Anteil des gezahlten Entgelts, der im Einzelfall zu prüfen ist.

  • Für KMU liegt die Förderquote typischerweise bei 35 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre und für zukünftige Vorhaben nutzen.

Was bedeutet Auftragsforschung bei der Forschungszulage?

Auftragsforschung liegt vor, wenn ein Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nicht mit eigenen Mitarbeitern umsetzt, sondern einen externen Dienstleister damit beauftragt. Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG, und sie erfasst neben den internen Personalkosten ausdrücklich auch solche extern vergebenen Leistungen. Geltend gemacht wird die Förderung dabei typischerweise vom auftraggebenden Unternehmen.

Entscheidend ist nicht, wer die Arbeit ausführt, sondern was beauftragt wird. Der externe Auftrag muss inhaltlich selbst Forschung und Entwicklung sein, also auf einen technischen Wissenszuwachs zielen, dessen Ergebnis zu Beginn ungewiss ist. Vergibt ein Maschinenbauer die Entwicklung eines neuartigen Steuerungsverfahrens an ein Ingenieurbüro oder beauftragt ein SaaS-Anbieter ein externes Entwicklerteam mit einem Algorithmus, dessen technische Machbarkeit offen ist, kann das Auftragsforschung im Sinne des FZulG sein.

Viele Unternehmen unterschätzen diesen Hebel und beantragen nur ihre internen Kosten. Gerade im Mittelstand und in technologiegetriebenen Unternehmen wird ein erheblicher Teil der Entwicklung extern eingekauft – und bleibt dann oft ungenutzt. Eine grundlegende Einordnung des gesamten Verfahrens bietet der Überblicksartikel Was ist die Forschungszulage, der als thematischer Pillar die Basis erklärt.

Welche Auftragsforschung ist von der Förderung ausgeschlossen?

Bevor klar wird, was zählt, lohnt der Blick auf das Gegenteil. Nicht förderfähig ist extern vergebene Arbeit ohne technische Ungewissheit. Wird routinemäßige Entwicklung, das Umsetzen einer bekannten Lösung, reine Beratung, Wartung oder die bloße Fertigung beauftragt, entsteht keine Auftragsforschung – auch dann nicht, wenn die Rechnung hoch ist.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, eine Tätigkeit werde allein dadurch zu Forschung, dass sie extern eingekauft wird. Das ist nicht der Fall. Beauftragt ein Unternehmen einen Dienstleister mit dem Integrieren einer dokumentierten Schnittstelle, dem Konfigurieren von Standardsoftware oder dem Nachbau einer am Markt verfügbaren Lösung, fehlt die technische Unsicherheit, und die Aufwendungen sind in der Regel nicht ansetzbar.

Auch Mischfälle sind kritisch: Enthält ein Auftrag sowohl echte F&E-Anteile als auch reine Umsetzungsarbeit, muss der förderfähige Teil sauber abgegrenzt werden. Welche Vorhaben die Schwelle zu Forschung und Entwicklung überschreiten, vertieft der Cluster-Artikel Was zählt als FuE-Projekt. Ob ein konkreter Auftrag förderfähig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Welche Kosten lassen sich für Auftragsforschung ansetzen?

Bei Auftragsforschung ist nicht das gesamte gezahlte Entgelt förderfähig, sondern nur ein gesetzlich begrenzter Anteil der Aufwendungen. Dieser Anteil ist im FZulG geregelt und im Einzelfall zu prüfen. Auf die so ermittelte förderfähige Bemessungsgrundlage wird anschließend die Förderquote angewendet, die für KMU typischerweise bei 35 Prozent liegt.

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich interne F&E und Auftragsforschung in der Forschungszulage unterscheiden.


Aspekt

Interne F&E

Auftragsforschung

Förderfähig

Personalkosten der eigenen Entwickler

Aufwendungen für extern vergebene F&E

Voraussetzung

Eigenes FuE-Vorhaben mit technischer Ungewissheit

Beauftragtes Vorhaben muss selbst FuE sein

Ansatz

Voller förderfähiger Personalaufwand

Nur ein gesetzlich begrenzter Anteil des Entgelts

Nachweis

Zeiterfassung und Projektdokumentation

Vertrag, Leistungsbeschreibung, FuE-Bezug

Für ab 2026 startende Vorhaben kommt zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegen kann. Anträge sind rückwirkend für mehrere Jahre und für zukünftige Vorhaben möglich. Welche Kostenarten insgesamt in Betracht kommen, beschreibt der Beitrag förderfähige Kosten der Forschungszulage im Detail.

Wie weist man Auftragsforschung gegenüber der BSFZ nach?

Der Nachweis von Auftragsforschung steht und fällt mit der Dokumentation des Auftragsverhältnisses und des FuE-Bezugs. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob das beauftragte Vorhaben selbst die fünf Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Maßgeblich sind daher der Vertrag, eine aussagekräftige Leistungsbeschreibung und die nachvollziehbare Verbindung zwischen externer Leistung und dem zugrunde liegenden technischen Problem.

Bewährt hat sich, den extern vergebenen Anteil von Beginn an als Teil eines klar umrissenen FuE-Vorhabens zu beschreiben und die technische Ungewissheit explizit darzustellen. Wer erst nachträglich eine Forschungsleistung in einen Standardauftrag hineinliest, hat es im Verfahren deutlich schwerer.

„Auftragsforschung wird am häufigsten übersehen, weil Unternehmen extern eingekaufte Entwicklung gedanklich von ihrer eigenen Forschung trennen. Dabei zählt für die BSFZ allein, ob die beauftragte Leistung selbst Forschung und Entwicklung ist." — Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Wie läuft der Antrag für Auftragsforschung konkret ab?

Das Verfahren ist zweistufig und folgt denselben Schritten wie bei interner Forschung. Im ersten Schritt wird die FuE-Bescheinigung über die BSFZ beantragt; die Projektbeschreibung umfasst dabei auch die extern beauftragten Anteile und deren technischen Beitrag. Im zweiten Schritt dient die Bescheinigung als Grundlage, um die Forschungszulage beim Finanzamt über ELSTER festsetzen zu lassen.

Die saubere Trennung von förderfähigen Forschungsanteilen und reiner Umsetzungsarbeit ist dabei die zentrale Aufgabe. Wer den FuE-Bezug bereits bei der Beauftragung dokumentiert und nicht erst im Nachhinein rekonstruiert, vereinfacht das gesamte Verfahren erheblich und vermeidet die häufigste Ablehnungsursache bei extern vergebener Entwicklung. Genau hier setzt Grantonomy als technischer Partner für Vorqualifizierung, Projektstrukturierung und die BSFZ-Antragstellung gegenüber BSFZ und Finanzamt an. Die rechtliche Grundlage findet sich im FZulG im Original, die fachlichen Anforderungen erläutert die BSFZ direkt.

Fazit

Auftragsforschung ist ein oft ungenutzter Hebel der Forschungszulage: Extern vergebene Forschung und Entwicklung ist nach dem FZulG förderfähig, sofern die beauftragte Leistung selbst die FuE-Kriterien erfüllt. Ansetzbar ist nur ein gesetzlich begrenzter Anteil des Entgelts, auf den für KMU typischerweise eine Förderquote von 35 Prozent angewendet wird. Entscheidend sind die technische Ungewissheit der beauftragten Arbeit, die saubere Abgrenzung von Routineleistungen und eine belastbare Dokumentation des Auftragsverhältnisses.

Häufige Fragen zu Auftragsforschung in der Forschungszulage

Ist Auftragsforschung bei der Forschungszulage förderfähig?

Ja, extern vergebene Forschung und Entwicklung ist nach dem FZulG förderfähig. Voraussetzung ist, dass das beauftragte Vorhaben selbst die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Geltend gemacht wird die Förderung typischerweise vom auftraggebenden Unternehmen.

Welcher Anteil der Auftragsforschung lässt sich ansetzen?

Bei Auftragsforschung ist nicht das volle Entgelt förderfähig, sondern nur ein gesetzlich begrenzter Anteil der Aufwendungen. Die genaue Höhe ist im FZulG geregelt und im Einzelfall zu prüfen. Auf diese Bemessungsgrundlage wird die Förderquote angewendet.

Wann ist extern vergebene Entwicklung nicht förderfähig?

Externe Leistungen ohne technische Ungewissheit sind nicht förderfähig, etwa Routineentwicklung, das Umsetzen bekannter Lösungen, Beratung oder Wartung. Eine Tätigkeit wird nicht allein dadurch zu Forschung, dass sie extern eingekauft wird. Entscheidend ist der FuE-Charakter der beauftragten Arbeit.

Wie hoch ist die Förderung für KMU?

Für KMU liegt die Förderquote typischerweise bei 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegen kann.

Kann ich Auftragsforschung rückwirkend geltend machen?

Ja, die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre und für zukünftige Vorhaben nutzen. Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Fristen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Auftragsforschung richtig nutzen

Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 6. Juni 2026

Auftragsforschung beschreibt Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die ein Unternehmen extern vergibt, statt sie selbst durchzuführen. Diese Aufwendungen sind nach dem FZulG förderfähig – die Forschungszulage erfasst also nicht nur die eigenen Personalkosten, sondern auch extern beauftragte F&E. Voraussetzung ist, dass das beauftragte Vorhaben selbst die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt; ansetzbar ist dabei nur ein gesetzlich begrenzter Anteil des gezahlten Entgelts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auftragsforschung ist nach dem FZulG förderfähig: extern vergebene F&E zählt neben den eigenen Personalkosten.

  • Voraussetzung ist, dass das beauftragte Vorhaben selbst die FuE-Kriterien erfüllt.

  • Ansetzbar ist nur ein gesetzlich begrenzter Anteil des gezahlten Entgelts, der im Einzelfall zu prüfen ist.

  • Für KMU liegt die Förderquote typischerweise bei 35 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre und für zukünftige Vorhaben nutzen.

Was bedeutet Auftragsforschung bei der Forschungszulage?

Auftragsforschung liegt vor, wenn ein Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nicht mit eigenen Mitarbeitern umsetzt, sondern einen externen Dienstleister damit beauftragt. Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG, und sie erfasst neben den internen Personalkosten ausdrücklich auch solche extern vergebenen Leistungen. Geltend gemacht wird die Förderung dabei typischerweise vom auftraggebenden Unternehmen.

Entscheidend ist nicht, wer die Arbeit ausführt, sondern was beauftragt wird. Der externe Auftrag muss inhaltlich selbst Forschung und Entwicklung sein, also auf einen technischen Wissenszuwachs zielen, dessen Ergebnis zu Beginn ungewiss ist. Vergibt ein Maschinenbauer die Entwicklung eines neuartigen Steuerungsverfahrens an ein Ingenieurbüro oder beauftragt ein SaaS-Anbieter ein externes Entwicklerteam mit einem Algorithmus, dessen technische Machbarkeit offen ist, kann das Auftragsforschung im Sinne des FZulG sein.

Viele Unternehmen unterschätzen diesen Hebel und beantragen nur ihre internen Kosten. Gerade im Mittelstand und in technologiegetriebenen Unternehmen wird ein erheblicher Teil der Entwicklung extern eingekauft – und bleibt dann oft ungenutzt. Eine grundlegende Einordnung des gesamten Verfahrens bietet der Überblicksartikel Was ist die Forschungszulage, der als thematischer Pillar die Basis erklärt.

Welche Auftragsforschung ist von der Förderung ausgeschlossen?

Bevor klar wird, was zählt, lohnt der Blick auf das Gegenteil. Nicht förderfähig ist extern vergebene Arbeit ohne technische Ungewissheit. Wird routinemäßige Entwicklung, das Umsetzen einer bekannten Lösung, reine Beratung, Wartung oder die bloße Fertigung beauftragt, entsteht keine Auftragsforschung – auch dann nicht, wenn die Rechnung hoch ist.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, eine Tätigkeit werde allein dadurch zu Forschung, dass sie extern eingekauft wird. Das ist nicht der Fall. Beauftragt ein Unternehmen einen Dienstleister mit dem Integrieren einer dokumentierten Schnittstelle, dem Konfigurieren von Standardsoftware oder dem Nachbau einer am Markt verfügbaren Lösung, fehlt die technische Unsicherheit, und die Aufwendungen sind in der Regel nicht ansetzbar.

Auch Mischfälle sind kritisch: Enthält ein Auftrag sowohl echte F&E-Anteile als auch reine Umsetzungsarbeit, muss der förderfähige Teil sauber abgegrenzt werden. Welche Vorhaben die Schwelle zu Forschung und Entwicklung überschreiten, vertieft der Cluster-Artikel Was zählt als FuE-Projekt. Ob ein konkreter Auftrag förderfähig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Welche Kosten lassen sich für Auftragsforschung ansetzen?

Bei Auftragsforschung ist nicht das gesamte gezahlte Entgelt förderfähig, sondern nur ein gesetzlich begrenzter Anteil der Aufwendungen. Dieser Anteil ist im FZulG geregelt und im Einzelfall zu prüfen. Auf die so ermittelte förderfähige Bemessungsgrundlage wird anschließend die Förderquote angewendet, die für KMU typischerweise bei 35 Prozent liegt.

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich interne F&E und Auftragsforschung in der Forschungszulage unterscheiden.


Aspekt

Interne F&E

Auftragsforschung

Förderfähig

Personalkosten der eigenen Entwickler

Aufwendungen für extern vergebene F&E

Voraussetzung

Eigenes FuE-Vorhaben mit technischer Ungewissheit

Beauftragtes Vorhaben muss selbst FuE sein

Ansatz

Voller förderfähiger Personalaufwand

Nur ein gesetzlich begrenzter Anteil des Entgelts

Nachweis

Zeiterfassung und Projektdokumentation

Vertrag, Leistungsbeschreibung, FuE-Bezug

Für ab 2026 startende Vorhaben kommt zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegen kann. Anträge sind rückwirkend für mehrere Jahre und für zukünftige Vorhaben möglich. Welche Kostenarten insgesamt in Betracht kommen, beschreibt der Beitrag förderfähige Kosten der Forschungszulage im Detail.

Wie weist man Auftragsforschung gegenüber der BSFZ nach?

Der Nachweis von Auftragsforschung steht und fällt mit der Dokumentation des Auftragsverhältnisses und des FuE-Bezugs. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob das beauftragte Vorhaben selbst die fünf Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Maßgeblich sind daher der Vertrag, eine aussagekräftige Leistungsbeschreibung und die nachvollziehbare Verbindung zwischen externer Leistung und dem zugrunde liegenden technischen Problem.

Bewährt hat sich, den extern vergebenen Anteil von Beginn an als Teil eines klar umrissenen FuE-Vorhabens zu beschreiben und die technische Ungewissheit explizit darzustellen. Wer erst nachträglich eine Forschungsleistung in einen Standardauftrag hineinliest, hat es im Verfahren deutlich schwerer.

„Auftragsforschung wird am häufigsten übersehen, weil Unternehmen extern eingekaufte Entwicklung gedanklich von ihrer eigenen Forschung trennen. Dabei zählt für die BSFZ allein, ob die beauftragte Leistung selbst Forschung und Entwicklung ist." — Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Wie läuft der Antrag für Auftragsforschung konkret ab?

Das Verfahren ist zweistufig und folgt denselben Schritten wie bei interner Forschung. Im ersten Schritt wird die FuE-Bescheinigung über die BSFZ beantragt; die Projektbeschreibung umfasst dabei auch die extern beauftragten Anteile und deren technischen Beitrag. Im zweiten Schritt dient die Bescheinigung als Grundlage, um die Forschungszulage beim Finanzamt über ELSTER festsetzen zu lassen.

Die saubere Trennung von förderfähigen Forschungsanteilen und reiner Umsetzungsarbeit ist dabei die zentrale Aufgabe. Wer den FuE-Bezug bereits bei der Beauftragung dokumentiert und nicht erst im Nachhinein rekonstruiert, vereinfacht das gesamte Verfahren erheblich und vermeidet die häufigste Ablehnungsursache bei extern vergebener Entwicklung. Genau hier setzt Grantonomy als technischer Partner für Vorqualifizierung, Projektstrukturierung und die BSFZ-Antragstellung gegenüber BSFZ und Finanzamt an. Die rechtliche Grundlage findet sich im FZulG im Original, die fachlichen Anforderungen erläutert die BSFZ direkt.

Fazit

Auftragsforschung ist ein oft ungenutzter Hebel der Forschungszulage: Extern vergebene Forschung und Entwicklung ist nach dem FZulG förderfähig, sofern die beauftragte Leistung selbst die FuE-Kriterien erfüllt. Ansetzbar ist nur ein gesetzlich begrenzter Anteil des Entgelts, auf den für KMU typischerweise eine Förderquote von 35 Prozent angewendet wird. Entscheidend sind die technische Ungewissheit der beauftragten Arbeit, die saubere Abgrenzung von Routineleistungen und eine belastbare Dokumentation des Auftragsverhältnisses.

Häufige Fragen zu Auftragsforschung in der Forschungszulage

Ist Auftragsforschung bei der Forschungszulage förderfähig?

Ja, extern vergebene Forschung und Entwicklung ist nach dem FZulG förderfähig. Voraussetzung ist, dass das beauftragte Vorhaben selbst die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Geltend gemacht wird die Förderung typischerweise vom auftraggebenden Unternehmen.

Welcher Anteil der Auftragsforschung lässt sich ansetzen?

Bei Auftragsforschung ist nicht das volle Entgelt förderfähig, sondern nur ein gesetzlich begrenzter Anteil der Aufwendungen. Die genaue Höhe ist im FZulG geregelt und im Einzelfall zu prüfen. Auf diese Bemessungsgrundlage wird die Förderquote angewendet.

Wann ist extern vergebene Entwicklung nicht förderfähig?

Externe Leistungen ohne technische Ungewissheit sind nicht förderfähig, etwa Routineentwicklung, das Umsetzen bekannter Lösungen, Beratung oder Wartung. Eine Tätigkeit wird nicht allein dadurch zu Forschung, dass sie extern eingekauft wird. Entscheidend ist der FuE-Charakter der beauftragten Arbeit.

Wie hoch ist die Förderung für KMU?

Für KMU liegt die Förderquote typischerweise bei 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegen kann.

Kann ich Auftragsforschung rückwirkend geltend machen?

Ja, die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre und für zukünftige Vorhaben nutzen. Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Fristen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?