Forschungszulage Höchstbetrag: Höhe & Berechnung

Forschungszulage Höchstbetrag: Höhe & Berechnung

7 Min. Lesezeit

Marvin Vocke

Co-Founder, Grantonomy

Forschungszulage Höchstbetrag verständlich erklärt: Berechnung, Bemessungsgrundlage, effektiv bis zu 42 % und welche Faktoren die Förderhöhe begrenzen.

Übersicht zum Beitrag

Forschungszulage Höchstbetrag

Autor: Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy. Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2026.

Der Höchstbetrag der Forschungszulage ergibt sich nicht aus einer einzelnen Zahl, sondern aus zwei Größen: der gesetzlich gedeckelten Bemessungsgrundlage und dem darauf angewendeten Fördersatz. Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG); für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt ein Fördersatz von 35 % auf die förderfähige Bemessungsgrundlage, der für ab 2026 startende Vorhaben über eine Pauschale effektiv auf bis zu 42 % steigen kann. Der maximale Förderbetrag eines Unternehmens entsteht also dort, wo die maximal anrechenbare Bemessungsgrundlage mit diesem Fördersatz multipliziert wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Förderhöhe ist das Produkt aus förderfähiger Bemessungsgrundlage und Fördersatz, nicht ein pauschaler Festbetrag.

  • Der KMU-Fördersatz liegt bei 35 % der Bemessungsgrundlage und kann für ab 2026 startende Vorhaben effektiv auf bis zu 42 % steigen.

  • Die jährliche Deckelung der Bemessungsgrundlage richtet sich nach der aktuell geltenden Fassung des FZulG und ist im Einzelfall zu prüfen.

  • Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung; die Forschungszulage ist rückwirkend für mehrere Jahre und für künftige Jahre nutzbar.

Wie hoch ist der Höchstbetrag der Forschungszulage?

Einen festen Eurobetrag, der für jedes Unternehmen gleich gilt, gibt es nicht. Der Höchstbetrag entsteht aus dem Zusammenspiel von zwei Hebeln: der maximal anrechenbaren förderfähigen Bemessungsgrundlage und dem Fördersatz. Für KMU beträgt dieser Satz 35 % der Bemessungsgrundlage. Für ab 2026 startende Vorhaben kann zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten greifen, wodurch die effektive Förderung auf bis zu 42 % der zugrunde liegenden förderfähigen Kosten steigt. Die 42 % sind dabei keine gesetzliche Förderquote, sondern der effektive Fördersatz bezogen auf die Basisaufwendungen, insbesondere die Personalkosten.

Der eigentliche Deckel liegt auf der Bemessungsgrundlage: Das FZulG begrenzt, wie viel förderfähiger Aufwand maximal angesetzt werden kann. Die konkrete Höhe dieser Obergrenze richtet sich nach der jeweils geltenden Gesetzesfassung und sollte anhand des aktuellen Stands geprüft werden. Maßgeblich sind hier das FZulG im Original sowie die BMF-Veröffentlichungen zur Forschungszulage. Wer den Höchstbetrag für das eigene Unternehmen wissen will, kommt deshalb an einer individuellen Berechnung nicht vorbei. Den methodischen Rahmen dazu liefert der Beitrag Forschungszulage Höhe und Berechnung.

Wie wird die Forschungszulage konkret berechnet?

Die Berechnung folgt einer klaren Reihenfolge. Zuerst werden die förderfähigen Kosten eines FuE-Vorhabens ermittelt, vor allem die Personalkosten der beteiligten Mitarbeitenden sowie anrechenbare Auftragsforschung. Daraus entsteht die Bemessungsgrundlage. Auf diese wird der Fördersatz von 35 % angewendet. Für ab 2026 startende Vorhaben kann die 20-%-Pauschale für Gemein- und Betriebskosten die Bemessungsgrundlage erhöhen, sodass sich rechnerisch ein effektiver Satz von bis zu 42 % ergibt (35 % × 1,20 = 42 %). Ob diese Pauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen.

Ein einfaches Rechenbeispiel verdeutlicht das Prinzip, ohne eine Garantie für den Einzelfall zu sein: Liegen die förderfähigen Personalkosten eines Software- oder KI-Vorhabens bei 1.000.000 Euro, beträgt die Förderung bei 35 % rund 350.000 Euro. Greift die Pauschale ab 2026, kann der effektive Wert auf bis zu 420.000 Euro steigen. Die tatsächliche Höhe hängt von der sauberen Kostenzuordnung und der geltenden Deckelung ab.

Das Verfahren selbst ist zweistufig und entkoppelt die fachliche von der finanziellen Prüfung. Zuerst bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dass ein FuE-Vorhaben vorliegt; danach setzt das Finanzamt die Forschungszulage über ELSTER fest und beziffert den Betrag. Erst in diesem zweiten Schritt steht die konkrete Fördersumme fest.

Welche Kosten erhöhen die Bemessungsgrundlage?

Bevor klar wird, was den Betrag erhöht, lohnt der Blick auf das, was nicht in die Bemessungsgrundlage gehört. Nicht ansetzbar sind typischerweise Vertrieb, Marketing, allgemeine Verwaltung, routinemäßige Wartung sowie Tätigkeiten ohne technische Unsicherheit. Wer diese Posten irrtümlich einbezieht, riskiert Rückfragen im Verfahren; wer förderfähige Anteile zu vorsichtig erfasst, verschenkt dagegen Förderhöhe.

Den größten Hebel auf die Bemessungsgrundlage bilden die Personalkosten der im Vorhaben tätigen Mitarbeitenden. In Software-, KI- und Maschinenbauprojekten steckt der Aufwand überwiegend in Entwicklungsstunden, weshalb eine nachvollziehbare Zeiterfassung direkt auf die Förderhöhe wirkt. Hinzu kommt anrechenbare Auftragsforschung, also extern vergebene FuE-Leistungen. Welche Aufwendungen im Detail zählen, ist im Einzelfall zu prüfen; eine strukturierte Übersicht bietet der Beitrag zu den förderfähigen Kosten der Forschungszulage 2026.


Faktor

Wirkung auf die Förderhöhe

Beispiel

Förderfähige Personalkosten

Erhöhen die Bemessungsgrundlage direkt

Sauber zugeordnete FuE-Stunden im Engineering

Auftragsforschung

Zusätzlich anrechenbar

Extern vergebene Entwicklungsleistung

Pauschale ab 2026

+20 % auf übrige Aufwendungen

Effektiver Satz steigt auf bis zu 42 %

Gerade die Vollständigkeit der Kostenzuordnung entscheidet darüber, wie nah ein Unternehmen an seinen individuellen Höchstbetrag kommt.

„Den gesetzlichen Höchstbetrag schöpfen die wenigsten Unternehmen aus. Nicht, weil ihre Projekte zu klein wären, sondern weil förderfähige Entwicklungsstunden im Alltag untergehen und nie sauber der Forschung zugeordnet werden." – Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Welche Faktoren begrenzen die Förderung?

Zwei Grenzen wirken zusammen. Die erste ist die gesetzliche Deckelung der Bemessungsgrundlage: Oberhalb eines bestimmten förderfähigen Aufwands steigt die Förderung nicht weiter, unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Kosten liegen. Die konkrete Höhe dieser Grenze ergibt sich aus der aktuell geltenden Fassung des FZulG und sollte dort beziehungsweise mit fachlicher Unterstützung geprüft werden. Ob die Deckelung pro Wirtschaftsjahr oder anders greift, ist Teil dieser Prüfung.

Die zweite Grenze ist praktischer Natur: Nur sauber belegte, der Forschung zugeordnete Kosten zählen. Fehlende Zeiterfassung, unklare Projektabgrenzung oder eine zu enge Definition des FuE-Vorhabens drücken die Bemessungsgrundlage und damit den erreichbaren Betrag. Häufig unterschätzen Unternehmen ihren förderfähigen Anteil, weil Entwicklungsarbeit als normales Tagesgeschäft gilt und nicht als Forschung erkannt wird.

An genau diesen beiden Stellen setzt Grantonomy als technischer Partner an: bei der Vorqualifizierung, der präzisen Strukturierung der Vorhaben und der Dokumentation gegenüber BSFZ und Finanzamt. Je belastbarer die fachliche und kostenseitige Grundlage, desto näher rückt die Förderung an den individuell möglichen Höchstbetrag.

Wie hole ich den maximalen Betrag heraus?

Der größte Hebel ist die vollständige und belegbare Erfassung aller förderfähigen Tätigkeiten. Das beginnt mit einer realistischen Abgrenzung des Vorhabens: Welche Arbeitsschritte tragen echte technische Unsicherheit, welche sind reine Anwendung? Eine fortlaufende Zeiterfassung auf Projektebene macht die Personalkosten später nachvollziehbar und schützt im Verfahren.

Ein zweiter Hebel ist der zeitliche Rahmen. Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen und zusätzlich für künftige Vorhaben nutzen. Wer bisherige Entwicklungsjahre prüft, kann oft Förderpotenzial heben, das sonst verfällt. Nach der Festsetzung folgt die Auszahlung über das Finanzamt; den Ablauf dazu beschreibt der Beitrag Forschungszulage Auszahlung: Ablauf und Dauer 2026.

Wer das gesamte Bild zuerst verstehen möchte, findet die Grundlagen im Pillar-Beitrag Was ist die Forschungszulage? Kompakt und einfach erklärt. Den Höchstbetrag erreicht am ehesten, wer die fachliche Einordnung, die Kostenzuordnung und die rückwirkende Nutzung konsequent zusammendenkt.

Zusammenfassung

Der Forschungszulage Höchstbetrag ist keine feste Zahl, sondern das Ergebnis aus förderfähiger Bemessungsgrundlage und Fördersatz. Für KMU gelten 35 %, für ab 2026 startende Vorhaben effektiv bis zu 42 % auf die Basisaufwendungen. Begrenzt wird die Förderung durch die gesetzliche Deckelung der Bemessungsgrundlage, deren konkrete Höhe sich nach der aktuellen Fassung des FZulG richtet und im Einzelfall zu prüfen ist. Den individuell möglichen Höchstbetrag erreicht, wer Personalkosten und Auftragsforschung vollständig und belegbar erfasst und die rückwirkende Nutzung für mehrere Jahre konsequent ausschöpft.

Häufige Fragen zum Höchstbetrag der Forschungszulage

Gibt es einen festen Höchstbetrag bei der Forschungszulage?

Es gibt keinen für alle Unternehmen einheitlichen Eurobetrag. Begrenzt wird die Förderung durch eine gesetzliche Deckelung der Bemessungsgrundlage, deren Höhe sich nach der aktuell geltenden Fassung des FZulG richtet. Der individuelle Höchstbetrag ergibt sich, indem der Fördersatz auf diese gedeckelte Bemessungsgrundlage angewendet wird.

Wie wird die Höhe der Forschungszulage berechnet?

Zuerst werden die förderfähigen Kosten eines FuE-Vorhabens zur Bemessungsgrundlage zusammengefasst, darauf wird der KMU-Fördersatz von 35 % angewendet. Für ab 2026 startende Vorhaben kann eine 20-%-Pauschale die Bemessungsgrundlage erhöhen, sodass sich ein effektiver Satz von bis zu 42 % ergibt. Die konkrete Höhe hängt von der Kostenzuordnung und der geltenden Deckelung ab.

Welche Kosten zählen zur Bemessungsgrundlage?

Maßgeblich sind vor allem die Personalkosten der im Vorhaben tätigen Mitarbeitenden sowie anrechenbare Auftragsforschung. Nicht förderfähig sind typischerweise Vertrieb, Marketing, Verwaltung und routinemäßige Wartung. Welche Aufwendungen im Detail zählen, ist im Einzelfall zu prüfen.

Gilt der Höchstbetrag pro Jahr oder pro Projekt?

Die gesetzliche Deckelung bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage, nicht auf einzelne Projekte. Ob sie je Wirtschaftsjahr oder in anderer Form greift und in welcher Höhe, ergibt sich aus der aktuell geltenden Fassung des FZulG und sollte dort oder mit fachlicher Unterstützung geprüft werden. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend maximieren?

Ja, die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen und zusätzlich für künftige Vorhaben nutzen. Wer frühere Entwicklungsjahre prüft, kann oft zusätzliches Förderpotenzial heben. Die genaue Zahl der nutzbaren Jahre ist im Einzelfall zu prüfen.

Forschungszulage Höchstbetrag

Autor: Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy. Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2026.

Der Höchstbetrag der Forschungszulage ergibt sich nicht aus einer einzelnen Zahl, sondern aus zwei Größen: der gesetzlich gedeckelten Bemessungsgrundlage und dem darauf angewendeten Fördersatz. Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG); für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt ein Fördersatz von 35 % auf die förderfähige Bemessungsgrundlage, der für ab 2026 startende Vorhaben über eine Pauschale effektiv auf bis zu 42 % steigen kann. Der maximale Förderbetrag eines Unternehmens entsteht also dort, wo die maximal anrechenbare Bemessungsgrundlage mit diesem Fördersatz multipliziert wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Förderhöhe ist das Produkt aus förderfähiger Bemessungsgrundlage und Fördersatz, nicht ein pauschaler Festbetrag.

  • Der KMU-Fördersatz liegt bei 35 % der Bemessungsgrundlage und kann für ab 2026 startende Vorhaben effektiv auf bis zu 42 % steigen.

  • Die jährliche Deckelung der Bemessungsgrundlage richtet sich nach der aktuell geltenden Fassung des FZulG und ist im Einzelfall zu prüfen.

  • Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung; die Forschungszulage ist rückwirkend für mehrere Jahre und für künftige Jahre nutzbar.

Wie hoch ist der Höchstbetrag der Forschungszulage?

Einen festen Eurobetrag, der für jedes Unternehmen gleich gilt, gibt es nicht. Der Höchstbetrag entsteht aus dem Zusammenspiel von zwei Hebeln: der maximal anrechenbaren förderfähigen Bemessungsgrundlage und dem Fördersatz. Für KMU beträgt dieser Satz 35 % der Bemessungsgrundlage. Für ab 2026 startende Vorhaben kann zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten greifen, wodurch die effektive Förderung auf bis zu 42 % der zugrunde liegenden förderfähigen Kosten steigt. Die 42 % sind dabei keine gesetzliche Förderquote, sondern der effektive Fördersatz bezogen auf die Basisaufwendungen, insbesondere die Personalkosten.

Der eigentliche Deckel liegt auf der Bemessungsgrundlage: Das FZulG begrenzt, wie viel förderfähiger Aufwand maximal angesetzt werden kann. Die konkrete Höhe dieser Obergrenze richtet sich nach der jeweils geltenden Gesetzesfassung und sollte anhand des aktuellen Stands geprüft werden. Maßgeblich sind hier das FZulG im Original sowie die BMF-Veröffentlichungen zur Forschungszulage. Wer den Höchstbetrag für das eigene Unternehmen wissen will, kommt deshalb an einer individuellen Berechnung nicht vorbei. Den methodischen Rahmen dazu liefert der Beitrag Forschungszulage Höhe und Berechnung.

Wie wird die Forschungszulage konkret berechnet?

Die Berechnung folgt einer klaren Reihenfolge. Zuerst werden die förderfähigen Kosten eines FuE-Vorhabens ermittelt, vor allem die Personalkosten der beteiligten Mitarbeitenden sowie anrechenbare Auftragsforschung. Daraus entsteht die Bemessungsgrundlage. Auf diese wird der Fördersatz von 35 % angewendet. Für ab 2026 startende Vorhaben kann die 20-%-Pauschale für Gemein- und Betriebskosten die Bemessungsgrundlage erhöhen, sodass sich rechnerisch ein effektiver Satz von bis zu 42 % ergibt (35 % × 1,20 = 42 %). Ob diese Pauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen.

Ein einfaches Rechenbeispiel verdeutlicht das Prinzip, ohne eine Garantie für den Einzelfall zu sein: Liegen die förderfähigen Personalkosten eines Software- oder KI-Vorhabens bei 1.000.000 Euro, beträgt die Förderung bei 35 % rund 350.000 Euro. Greift die Pauschale ab 2026, kann der effektive Wert auf bis zu 420.000 Euro steigen. Die tatsächliche Höhe hängt von der sauberen Kostenzuordnung und der geltenden Deckelung ab.

Das Verfahren selbst ist zweistufig und entkoppelt die fachliche von der finanziellen Prüfung. Zuerst bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dass ein FuE-Vorhaben vorliegt; danach setzt das Finanzamt die Forschungszulage über ELSTER fest und beziffert den Betrag. Erst in diesem zweiten Schritt steht die konkrete Fördersumme fest.

Welche Kosten erhöhen die Bemessungsgrundlage?

Bevor klar wird, was den Betrag erhöht, lohnt der Blick auf das, was nicht in die Bemessungsgrundlage gehört. Nicht ansetzbar sind typischerweise Vertrieb, Marketing, allgemeine Verwaltung, routinemäßige Wartung sowie Tätigkeiten ohne technische Unsicherheit. Wer diese Posten irrtümlich einbezieht, riskiert Rückfragen im Verfahren; wer förderfähige Anteile zu vorsichtig erfasst, verschenkt dagegen Förderhöhe.

Den größten Hebel auf die Bemessungsgrundlage bilden die Personalkosten der im Vorhaben tätigen Mitarbeitenden. In Software-, KI- und Maschinenbauprojekten steckt der Aufwand überwiegend in Entwicklungsstunden, weshalb eine nachvollziehbare Zeiterfassung direkt auf die Förderhöhe wirkt. Hinzu kommt anrechenbare Auftragsforschung, also extern vergebene FuE-Leistungen. Welche Aufwendungen im Detail zählen, ist im Einzelfall zu prüfen; eine strukturierte Übersicht bietet der Beitrag zu den förderfähigen Kosten der Forschungszulage 2026.


Faktor

Wirkung auf die Förderhöhe

Beispiel

Förderfähige Personalkosten

Erhöhen die Bemessungsgrundlage direkt

Sauber zugeordnete FuE-Stunden im Engineering

Auftragsforschung

Zusätzlich anrechenbar

Extern vergebene Entwicklungsleistung

Pauschale ab 2026

+20 % auf übrige Aufwendungen

Effektiver Satz steigt auf bis zu 42 %

Gerade die Vollständigkeit der Kostenzuordnung entscheidet darüber, wie nah ein Unternehmen an seinen individuellen Höchstbetrag kommt.

„Den gesetzlichen Höchstbetrag schöpfen die wenigsten Unternehmen aus. Nicht, weil ihre Projekte zu klein wären, sondern weil förderfähige Entwicklungsstunden im Alltag untergehen und nie sauber der Forschung zugeordnet werden." – Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Welche Faktoren begrenzen die Förderung?

Zwei Grenzen wirken zusammen. Die erste ist die gesetzliche Deckelung der Bemessungsgrundlage: Oberhalb eines bestimmten förderfähigen Aufwands steigt die Förderung nicht weiter, unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Kosten liegen. Die konkrete Höhe dieser Grenze ergibt sich aus der aktuell geltenden Fassung des FZulG und sollte dort beziehungsweise mit fachlicher Unterstützung geprüft werden. Ob die Deckelung pro Wirtschaftsjahr oder anders greift, ist Teil dieser Prüfung.

Die zweite Grenze ist praktischer Natur: Nur sauber belegte, der Forschung zugeordnete Kosten zählen. Fehlende Zeiterfassung, unklare Projektabgrenzung oder eine zu enge Definition des FuE-Vorhabens drücken die Bemessungsgrundlage und damit den erreichbaren Betrag. Häufig unterschätzen Unternehmen ihren förderfähigen Anteil, weil Entwicklungsarbeit als normales Tagesgeschäft gilt und nicht als Forschung erkannt wird.

An genau diesen beiden Stellen setzt Grantonomy als technischer Partner an: bei der Vorqualifizierung, der präzisen Strukturierung der Vorhaben und der Dokumentation gegenüber BSFZ und Finanzamt. Je belastbarer die fachliche und kostenseitige Grundlage, desto näher rückt die Förderung an den individuell möglichen Höchstbetrag.

Wie hole ich den maximalen Betrag heraus?

Der größte Hebel ist die vollständige und belegbare Erfassung aller förderfähigen Tätigkeiten. Das beginnt mit einer realistischen Abgrenzung des Vorhabens: Welche Arbeitsschritte tragen echte technische Unsicherheit, welche sind reine Anwendung? Eine fortlaufende Zeiterfassung auf Projektebene macht die Personalkosten später nachvollziehbar und schützt im Verfahren.

Ein zweiter Hebel ist der zeitliche Rahmen. Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen und zusätzlich für künftige Vorhaben nutzen. Wer bisherige Entwicklungsjahre prüft, kann oft Förderpotenzial heben, das sonst verfällt. Nach der Festsetzung folgt die Auszahlung über das Finanzamt; den Ablauf dazu beschreibt der Beitrag Forschungszulage Auszahlung: Ablauf und Dauer 2026.

Wer das gesamte Bild zuerst verstehen möchte, findet die Grundlagen im Pillar-Beitrag Was ist die Forschungszulage? Kompakt und einfach erklärt. Den Höchstbetrag erreicht am ehesten, wer die fachliche Einordnung, die Kostenzuordnung und die rückwirkende Nutzung konsequent zusammendenkt.

Zusammenfassung

Der Forschungszulage Höchstbetrag ist keine feste Zahl, sondern das Ergebnis aus förderfähiger Bemessungsgrundlage und Fördersatz. Für KMU gelten 35 %, für ab 2026 startende Vorhaben effektiv bis zu 42 % auf die Basisaufwendungen. Begrenzt wird die Förderung durch die gesetzliche Deckelung der Bemessungsgrundlage, deren konkrete Höhe sich nach der aktuellen Fassung des FZulG richtet und im Einzelfall zu prüfen ist. Den individuell möglichen Höchstbetrag erreicht, wer Personalkosten und Auftragsforschung vollständig und belegbar erfasst und die rückwirkende Nutzung für mehrere Jahre konsequent ausschöpft.

Häufige Fragen zum Höchstbetrag der Forschungszulage

Gibt es einen festen Höchstbetrag bei der Forschungszulage?

Es gibt keinen für alle Unternehmen einheitlichen Eurobetrag. Begrenzt wird die Förderung durch eine gesetzliche Deckelung der Bemessungsgrundlage, deren Höhe sich nach der aktuell geltenden Fassung des FZulG richtet. Der individuelle Höchstbetrag ergibt sich, indem der Fördersatz auf diese gedeckelte Bemessungsgrundlage angewendet wird.

Wie wird die Höhe der Forschungszulage berechnet?

Zuerst werden die förderfähigen Kosten eines FuE-Vorhabens zur Bemessungsgrundlage zusammengefasst, darauf wird der KMU-Fördersatz von 35 % angewendet. Für ab 2026 startende Vorhaben kann eine 20-%-Pauschale die Bemessungsgrundlage erhöhen, sodass sich ein effektiver Satz von bis zu 42 % ergibt. Die konkrete Höhe hängt von der Kostenzuordnung und der geltenden Deckelung ab.

Welche Kosten zählen zur Bemessungsgrundlage?

Maßgeblich sind vor allem die Personalkosten der im Vorhaben tätigen Mitarbeitenden sowie anrechenbare Auftragsforschung. Nicht förderfähig sind typischerweise Vertrieb, Marketing, Verwaltung und routinemäßige Wartung. Welche Aufwendungen im Detail zählen, ist im Einzelfall zu prüfen.

Gilt der Höchstbetrag pro Jahr oder pro Projekt?

Die gesetzliche Deckelung bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage, nicht auf einzelne Projekte. Ob sie je Wirtschaftsjahr oder in anderer Form greift und in welcher Höhe, ergibt sich aus der aktuell geltenden Fassung des FZulG und sollte dort oder mit fachlicher Unterstützung geprüft werden. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend maximieren?

Ja, die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen und zusätzlich für künftige Vorhaben nutzen. Wer frühere Entwicklungsjahre prüft, kann oft zusätzliches Förderpotenzial heben. Die genaue Zahl der nutzbaren Jahre ist im Einzelfall zu prüfen.

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?