Forschungszulage: Höhe

Forschungszulage Höhe & Berechnung: bis zu 42 %

7 Min. Lesezeit

Marvin Vocke

Co-Founder, Grantonomy

Wie hoch ist die Forschungszulage? KMU erhalten 35 % der Kosten, ab 2026 effektiv bis zu 42 %. So berechnen Sie Förderquote und Höhe.

Übersicht zum Beitrag

ForForschungszulage Höhe & Berechnung

Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2026

Die Höhe der Forschungszulage ergibt sich aus den förderfähigen Kosten eines F&E-Vorhabens multipliziert mit der gesetzlichen Förderquote. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt diese Quote 35 Prozent, und die förderfähigen Kosten umfassen vor allem Personalkosten und Auftragsforschung. Wer die Forschungszulage berechnen will, ermittelt also zuerst die förderfähige Bemessungsgrundlage und wendet darauf die Förderquote an. Die Forschungszulage ist dabei eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG, die unabhängig davon ausgezahlt wird, ob ein Unternehmen Gewinn oder Verlust schreibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Forschungszulage folgt der Formel: förderfähige Kosten mal Förderquote.

  • Für KMU beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage.

  • Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung; Vertriebs-, Marketing- und reine Routinekosten zählen nicht dazu.

  • Für ab 2026 startende Vorhaben werden Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

  • Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig und lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre sowie für künftige Jahre nutzen.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Die Höhe der Forschungszulage hängt von zwei Größen ab: der förderfähigen Bemessungsgrundlage und der anzuwendenden Förderquote. Für KMU liegt diese Quote bei 35 Prozent. Das bedeutet vereinfacht: Von den nachweisbar förderfähigen F&E-Kosten eines Jahres fließen typischerweise 35 Prozent als Zulage zurück. Für größere Unternehmen kann die Quote geringer ausfallen, das ist im Einzelfall zu prüfen.

Ein zentraler Vorteil gegenüber vielen anderen Förderprogrammen liegt in der Gewinnunabhängigkeit. Die Forschungszulage wird auch dann gewährt, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt, weil sie nicht aus dem Gewinn, sondern über das Festsetzungsverfahren beim Finanzamt fließt. Gerade Startups und Scaleups in einer Investitionsphase profitieren davon, weil sie ihre Entwicklungsarbeit fördern lassen können, lange bevor sie profitabel sind.

In der Praxis erreichen die Beträge spürbare Größenordnungen. Über die bisher von Grantonomy betreuten Unternehmen liegt die durchschnittliche Fördersumme bei rund 520.000 Euro pro Unternehmen, insgesamt wurden so über 8 Millionen Euro für Kunden gesichert. Diese Werte sind Erfahrungswerte und keine garantierte Zusage, denn die tatsächliche Höhe folgt immer den konkreten förderfähigen Kosten des einzelnen Vorhabens. Was die Forschungszulage grundsätzlich ist und für wen sie gilt, erklärt der Grundlagenartikel dazu, was die Forschungszulage ist.

Wie wird die Forschungszulage berechnet?

Die Berechnung der Forschungszulage folgt einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe stellt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine FuE-Bescheinigung aus, die bestätigt, dass das Vorhaben dem Grunde nach förderfähig ist. Diese Bescheinigung bewertet die technische Substanz, nicht die Höhe. In der zweiten Stufe wird die Forschungszulage beim Finanzamt über ELSTER beantragt und dort der Höhe nach festgesetzt.

Die eigentliche Rechnung setzt an der Bemessungsgrundlage an. Diese Bemessungsgrundlage besteht aus den förderfähigen Kosten des bescheinigten Vorhabens, insbesondere aus den Personalkosten der beteiligten Entwicklerinnen und Entwickler sowie aus Auftragsforschung. Auf diese Summe wird die Förderquote von 35 Prozent für KMU angewendet. Das Ergebnis ist die festzusetzende Forschungszulage für das jeweilige Wirtschaftsjahr.

Wer die Forschungszulage berechnen möchte, sollte die beiden Stufen sauber trennen. Die BSFZ entscheidet über das „Ob", das Finanzamt über das „Wie viel". Fehler entstehen häufig dort, wo Unternehmen die technische Begründung schwach halten und dann in der zweiten Stufe Kosten ansetzen wollen, die nie sauber einem bescheinigten Vorhaben zugeordnet wurden. Die gesetzliche Grundlage dieses Verfahrens findet sich im FZulG im Original, die Details zur Bescheinigung bei der BSFZ.

Welche Kosten zählen zur Bemessungsgrundlage?

Vor der Frage, was zählt, lohnt die ehrliche Abgrenzung, was nicht zählt. Nicht förderfähig sind typischerweise reine Vertriebs- und Marketingkosten, allgemeine Verwaltung sowie Routinearbeiten ohne technische Unsicherheit. Wer eine bekannte Bibliothek nach Standardmuster einbindet, ein bestehendes Feature pflegt oder eine reine Produktionsanpassung vornimmt, betreibt in der Regel keine förderfähige Forschung und Entwicklung. Entscheidend ist immer, ob im Kern eine echte technische Unsicherheit gelöst wurde.

Förderfähig sind dagegen insbesondere Personalkosten für die eigentliche F&E-Arbeit sowie Auftragsforschung, wenn die Entwicklung an externe Partner vergeben wurde. In Softwareprojekten zählt etwa die Entwicklung neuer Algorithmen, in KI-Projekten das Training und die Architektur neuer Modelle und im Maschinenbau die Konstruktion und Erprobung von Prototypen mit offenem technischem Ergebnis. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Posten ein.


Kostenart

Förderfähig

Hinweis

Personalkosten F&E

Ja

typischerweise größter Block

Auftragsforschung

Anteilig

im Einzelfall zu prüfen

Gemein-/Betriebskosten

Ab 2026 pauschal

erhöht effektive Förderung

Vertrieb und Marketing

Nein

kein F&E-Bezug

Routine ohne Unsicherheit

Nein

keine technische Unsicherheit

Welche Kosten im Detail angesetzt werden können und wie sie sauber dokumentiert werden, vertieft der Beitrag dazu, welche Kosten konkret förderfähig sind. Die Praxis zeigt: Viele Unternehmen lassen Fördersumme liegen, weil sie förderfähige Entwicklungsstunden nicht systematisch erfassen.

Wie verändert die Reform 2026 die Höhe?

Für ab 2026 startende Vorhaben verändert sich die Berechnungslogik zugunsten der Unternehmen. Zusätzlich zu den klassischen Personalkosten und der Auftragsforschung werden Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt. Dadurch wächst die förderfähige Bemessungsgrundlage, und die effektive Förderung liegt höher als bei einer Betrachtung allein über die Personalkosten. Wie hoch der Effekt im konkreten Fall ausfällt, ist von der Kostenstruktur des Vorhabens abhängig und im Einzelfall zu prüfen.

Ebenso wichtig für die Höhe ist die zeitliche Dimension. Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere abgeschlossene Jahre und zugleich für künftige Jahre nutzen. Unternehmen, die bislang nichts beantragt haben, verlieren also nicht automatisch ihren Anspruch für vergangene Entwicklungsarbeit, sondern können diese unter den geltenden Voraussetzungen nachträglich geltend machen. Was sich darüber hinaus rechtlich und förderlogisch ändert, fasst der Überblick dazu zusammen, was sich 2026 ändert.

„Die meisten Unternehmen unterschätzen, wie viel ihrer Entwicklungsarbeit förderfähig ist. Entscheidend ist nicht der Aufwand allein, sondern die saubere technische Begründung der Unsicherheit – daran bemisst sich am Ende die Höhe der Bemessungsgrundlage." — Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Wie vermeiden Unternehmen typische Rechenfehler?

Der häufigste Fehler ist eine zu kleine Bemessungsgrundlage. Unternehmen rechnen oft nur einen Bruchteil der tatsächlich förderfähigen Entwicklungsstunden an, weil sie F&E-Arbeit nicht von normaler Produktarbeit trennen. Wer seine Stunden nicht projektbezogen erfasst, kann die förderfähigen Personalkosten später kaum belastbar nachweisen, und die festgesetzte Zulage fällt entsprechend niedriger aus.

Ein zweiter Fehler liegt in einer schwachen technischen Begründung. Da die BSFZ das „Ob" der Förderung über die technische Unsicherheit entscheidet, kippt eine ungenaue Vorhabenbeschreibung im Zweifel die gesamte Förderung, nicht nur einen Teilbetrag. Ein dritter Fehler ist der Verzicht auf die rückwirkende Antragstellung, wodurch berechtigte Ansprüche aus Vorjahren ungenutzt bleiben. An genau diesen Punkten setzt Grantonomy als technischer Partner an: bei der Vorqualifizierung, der förderlogischen Strukturierung der Vorhaben, der BSFZ-Antragstellung und der Dokumentation gegenüber BSFZ und Finanzamt. Die Vergütung ist dabei vollständig erfolgsbasiert, also nur bei tatsächlicher Auszahlung fällig.

Fazit

Wer die Forschungszulage berechnen will, braucht zwei Werte: die förderfähige Bemessungsgrundlage und die Förderquote von 35 Prozent für KMU. Die Bemessungsgrundlage speist sich vor allem aus Personalkosten und Auftragsforschung, während Vertrieb, Marketing und Routinearbeiten außen vor bleiben. Das Verfahren ist zweistufig: Erst bestätigt die BSFZ die Förderfähigkeit dem Grunde nach, dann setzt das Finanzamt die Höhe über ELSTER fest. Für ab 2026 startende Vorhaben erhöht die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten die effektive Förderung zusätzlich. Da die Forschungszulage gewinnunabhängig ist und rückwirkend genutzt werden kann, lohnt sich eine saubere Berechnung für nahezu jedes technologiegetriebene Unternehmen.

Häufige Fragen zur Höhe der Forschungszulage

Wie hoch ist die Förderquote der Forschungszulage?

Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Für größere Unternehmen kann sie niedriger ausfallen, was im Einzelfall zu prüfen ist. Die Quote wird auf die nachgewiesenen förderfähigen F&E-Kosten angewendet.

Wie berechnet sich die Höhe der Forschungszulage?

Die Höhe ergibt sich aus den förderfähigen Kosten eines bescheinigten F&E-Vorhabens multipliziert mit der Förderquote. Die Kosten umfassen typischerweise Personalkosten und Auftragsforschung. Festgesetzt wird die Zulage in der zweiten Verfahrensstufe beim Finanzamt über ELSTER.

Welche Kosten erhöhen die Fördersumme?

Den größten Hebel bilden die Personalkosten der an der Entwicklung beteiligten Mitarbeitenden sowie Auftragsforschung. Für ab 2026 startende Vorhaben werden zusätzlich Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt. Nicht förderfähige Posten wie Vertrieb oder Routinearbeiten zählen dagegen nicht zur Bemessungsgrundlage.

Ist die Forschungszulage auch bei Verlust nutzbar?

Ja, die Forschungszulage ist gewinnunabhängig und wird auch bei Verlusten gewährt. Sie fließt nicht über den Gewinn, sondern über das Festsetzungsverfahren beim Finanzamt. Das macht sie gerade für Startups und Scaleups in der Investitionsphase attraktiv.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend berechnen?

Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere abgeschlossene Jahre und zugleich für künftige Jahre nutzen. Entscheidend ist, dass die Vorhaben sauber dokumentiert und technisch begründet sind. Die genaue Höhe pro Jahr richtet sich nach den jeweils angefallenen förderfähigen Kosten.

ForForschungszulage Höhe & Berechnung

Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2026

Die Höhe der Forschungszulage ergibt sich aus den förderfähigen Kosten eines F&E-Vorhabens multipliziert mit der gesetzlichen Förderquote. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt diese Quote 35 Prozent, und die förderfähigen Kosten umfassen vor allem Personalkosten und Auftragsforschung. Wer die Forschungszulage berechnen will, ermittelt also zuerst die förderfähige Bemessungsgrundlage und wendet darauf die Förderquote an. Die Forschungszulage ist dabei eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG, die unabhängig davon ausgezahlt wird, ob ein Unternehmen Gewinn oder Verlust schreibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Forschungszulage folgt der Formel: förderfähige Kosten mal Förderquote.

  • Für KMU beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage.

  • Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung; Vertriebs-, Marketing- und reine Routinekosten zählen nicht dazu.

  • Für ab 2026 startende Vorhaben werden Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt, wodurch die effektive Förderung höher liegt.

  • Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig und lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre sowie für künftige Jahre nutzen.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Die Höhe der Forschungszulage hängt von zwei Größen ab: der förderfähigen Bemessungsgrundlage und der anzuwendenden Förderquote. Für KMU liegt diese Quote bei 35 Prozent. Das bedeutet vereinfacht: Von den nachweisbar förderfähigen F&E-Kosten eines Jahres fließen typischerweise 35 Prozent als Zulage zurück. Für größere Unternehmen kann die Quote geringer ausfallen, das ist im Einzelfall zu prüfen.

Ein zentraler Vorteil gegenüber vielen anderen Förderprogrammen liegt in der Gewinnunabhängigkeit. Die Forschungszulage wird auch dann gewährt, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt, weil sie nicht aus dem Gewinn, sondern über das Festsetzungsverfahren beim Finanzamt fließt. Gerade Startups und Scaleups in einer Investitionsphase profitieren davon, weil sie ihre Entwicklungsarbeit fördern lassen können, lange bevor sie profitabel sind.

In der Praxis erreichen die Beträge spürbare Größenordnungen. Über die bisher von Grantonomy betreuten Unternehmen liegt die durchschnittliche Fördersumme bei rund 520.000 Euro pro Unternehmen, insgesamt wurden so über 8 Millionen Euro für Kunden gesichert. Diese Werte sind Erfahrungswerte und keine garantierte Zusage, denn die tatsächliche Höhe folgt immer den konkreten förderfähigen Kosten des einzelnen Vorhabens. Was die Forschungszulage grundsätzlich ist und für wen sie gilt, erklärt der Grundlagenartikel dazu, was die Forschungszulage ist.

Wie wird die Forschungszulage berechnet?

Die Berechnung der Forschungszulage folgt einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe stellt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine FuE-Bescheinigung aus, die bestätigt, dass das Vorhaben dem Grunde nach förderfähig ist. Diese Bescheinigung bewertet die technische Substanz, nicht die Höhe. In der zweiten Stufe wird die Forschungszulage beim Finanzamt über ELSTER beantragt und dort der Höhe nach festgesetzt.

Die eigentliche Rechnung setzt an der Bemessungsgrundlage an. Diese Bemessungsgrundlage besteht aus den förderfähigen Kosten des bescheinigten Vorhabens, insbesondere aus den Personalkosten der beteiligten Entwicklerinnen und Entwickler sowie aus Auftragsforschung. Auf diese Summe wird die Förderquote von 35 Prozent für KMU angewendet. Das Ergebnis ist die festzusetzende Forschungszulage für das jeweilige Wirtschaftsjahr.

Wer die Forschungszulage berechnen möchte, sollte die beiden Stufen sauber trennen. Die BSFZ entscheidet über das „Ob", das Finanzamt über das „Wie viel". Fehler entstehen häufig dort, wo Unternehmen die technische Begründung schwach halten und dann in der zweiten Stufe Kosten ansetzen wollen, die nie sauber einem bescheinigten Vorhaben zugeordnet wurden. Die gesetzliche Grundlage dieses Verfahrens findet sich im FZulG im Original, die Details zur Bescheinigung bei der BSFZ.

Welche Kosten zählen zur Bemessungsgrundlage?

Vor der Frage, was zählt, lohnt die ehrliche Abgrenzung, was nicht zählt. Nicht förderfähig sind typischerweise reine Vertriebs- und Marketingkosten, allgemeine Verwaltung sowie Routinearbeiten ohne technische Unsicherheit. Wer eine bekannte Bibliothek nach Standardmuster einbindet, ein bestehendes Feature pflegt oder eine reine Produktionsanpassung vornimmt, betreibt in der Regel keine förderfähige Forschung und Entwicklung. Entscheidend ist immer, ob im Kern eine echte technische Unsicherheit gelöst wurde.

Förderfähig sind dagegen insbesondere Personalkosten für die eigentliche F&E-Arbeit sowie Auftragsforschung, wenn die Entwicklung an externe Partner vergeben wurde. In Softwareprojekten zählt etwa die Entwicklung neuer Algorithmen, in KI-Projekten das Training und die Architektur neuer Modelle und im Maschinenbau die Konstruktion und Erprobung von Prototypen mit offenem technischem Ergebnis. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Posten ein.


Kostenart

Förderfähig

Hinweis

Personalkosten F&E

Ja

typischerweise größter Block

Auftragsforschung

Anteilig

im Einzelfall zu prüfen

Gemein-/Betriebskosten

Ab 2026 pauschal

erhöht effektive Förderung

Vertrieb und Marketing

Nein

kein F&E-Bezug

Routine ohne Unsicherheit

Nein

keine technische Unsicherheit

Welche Kosten im Detail angesetzt werden können und wie sie sauber dokumentiert werden, vertieft der Beitrag dazu, welche Kosten konkret förderfähig sind. Die Praxis zeigt: Viele Unternehmen lassen Fördersumme liegen, weil sie förderfähige Entwicklungsstunden nicht systematisch erfassen.

Wie verändert die Reform 2026 die Höhe?

Für ab 2026 startende Vorhaben verändert sich die Berechnungslogik zugunsten der Unternehmen. Zusätzlich zu den klassischen Personalkosten und der Auftragsforschung werden Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt. Dadurch wächst die förderfähige Bemessungsgrundlage, und die effektive Förderung liegt höher als bei einer Betrachtung allein über die Personalkosten. Wie hoch der Effekt im konkreten Fall ausfällt, ist von der Kostenstruktur des Vorhabens abhängig und im Einzelfall zu prüfen.

Ebenso wichtig für die Höhe ist die zeitliche Dimension. Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere abgeschlossene Jahre und zugleich für künftige Jahre nutzen. Unternehmen, die bislang nichts beantragt haben, verlieren also nicht automatisch ihren Anspruch für vergangene Entwicklungsarbeit, sondern können diese unter den geltenden Voraussetzungen nachträglich geltend machen. Was sich darüber hinaus rechtlich und förderlogisch ändert, fasst der Überblick dazu zusammen, was sich 2026 ändert.

„Die meisten Unternehmen unterschätzen, wie viel ihrer Entwicklungsarbeit förderfähig ist. Entscheidend ist nicht der Aufwand allein, sondern die saubere technische Begründung der Unsicherheit – daran bemisst sich am Ende die Höhe der Bemessungsgrundlage." — Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Wie vermeiden Unternehmen typische Rechenfehler?

Der häufigste Fehler ist eine zu kleine Bemessungsgrundlage. Unternehmen rechnen oft nur einen Bruchteil der tatsächlich förderfähigen Entwicklungsstunden an, weil sie F&E-Arbeit nicht von normaler Produktarbeit trennen. Wer seine Stunden nicht projektbezogen erfasst, kann die förderfähigen Personalkosten später kaum belastbar nachweisen, und die festgesetzte Zulage fällt entsprechend niedriger aus.

Ein zweiter Fehler liegt in einer schwachen technischen Begründung. Da die BSFZ das „Ob" der Förderung über die technische Unsicherheit entscheidet, kippt eine ungenaue Vorhabenbeschreibung im Zweifel die gesamte Förderung, nicht nur einen Teilbetrag. Ein dritter Fehler ist der Verzicht auf die rückwirkende Antragstellung, wodurch berechtigte Ansprüche aus Vorjahren ungenutzt bleiben. An genau diesen Punkten setzt Grantonomy als technischer Partner an: bei der Vorqualifizierung, der förderlogischen Strukturierung der Vorhaben, der BSFZ-Antragstellung und der Dokumentation gegenüber BSFZ und Finanzamt. Die Vergütung ist dabei vollständig erfolgsbasiert, also nur bei tatsächlicher Auszahlung fällig.

Fazit

Wer die Forschungszulage berechnen will, braucht zwei Werte: die förderfähige Bemessungsgrundlage und die Förderquote von 35 Prozent für KMU. Die Bemessungsgrundlage speist sich vor allem aus Personalkosten und Auftragsforschung, während Vertrieb, Marketing und Routinearbeiten außen vor bleiben. Das Verfahren ist zweistufig: Erst bestätigt die BSFZ die Förderfähigkeit dem Grunde nach, dann setzt das Finanzamt die Höhe über ELSTER fest. Für ab 2026 startende Vorhaben erhöht die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten die effektive Förderung zusätzlich. Da die Forschungszulage gewinnunabhängig ist und rückwirkend genutzt werden kann, lohnt sich eine saubere Berechnung für nahezu jedes technologiegetriebene Unternehmen.

Häufige Fragen zur Höhe der Forschungszulage

Wie hoch ist die Förderquote der Forschungszulage?

Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Für größere Unternehmen kann sie niedriger ausfallen, was im Einzelfall zu prüfen ist. Die Quote wird auf die nachgewiesenen förderfähigen F&E-Kosten angewendet.

Wie berechnet sich die Höhe der Forschungszulage?

Die Höhe ergibt sich aus den förderfähigen Kosten eines bescheinigten F&E-Vorhabens multipliziert mit der Förderquote. Die Kosten umfassen typischerweise Personalkosten und Auftragsforschung. Festgesetzt wird die Zulage in der zweiten Verfahrensstufe beim Finanzamt über ELSTER.

Welche Kosten erhöhen die Fördersumme?

Den größten Hebel bilden die Personalkosten der an der Entwicklung beteiligten Mitarbeitenden sowie Auftragsforschung. Für ab 2026 startende Vorhaben werden zusätzlich Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt. Nicht förderfähige Posten wie Vertrieb oder Routinearbeiten zählen dagegen nicht zur Bemessungsgrundlage.

Ist die Forschungszulage auch bei Verlust nutzbar?

Ja, die Forschungszulage ist gewinnunabhängig und wird auch bei Verlusten gewährt. Sie fließt nicht über den Gewinn, sondern über das Festsetzungsverfahren beim Finanzamt. Das macht sie gerade für Startups und Scaleups in der Investitionsphase attraktiv.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend berechnen?

Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere abgeschlossene Jahre und zugleich für künftige Jahre nutzen. Entscheidend ist, dass die Vorhaben sauber dokumentiert und technisch begründet sind. Die genaue Höhe pro Jahr richtet sich nach den jeweils angefallenen förderfähigen Kosten.

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?