Forschungszulage für Automation
Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 31. Mai 2026
Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), die auch Automatisierungsvorhaben fördern kann – vorausgesetzt, das Projekt löst eine echte technische Unsicherheit und ist nicht reine Routine. Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 % der förderfähigen Kosten; für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegt. Entscheidend ist nicht das Etikett „Automation", sondern ob im Vorhaben systematische Entwicklungsarbeit unter technischer Unsicherheit steckt.
Das Wichtigste in Kürze
Die KMU-Förderquote liegt bei 35 % der förderfähigen Kosten; ab 2026 startende Vorhaben profitieren zusätzlich von einer pauschalen Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten.
Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, danach die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.
Die Forschungszulage ist rückwirkend für mehrere Jahre und zugleich für künftige Vorhaben nutzbar.
Förderfähig sind insbesondere Personalkosten der Entwicklung und Auftragsforschung.
Gefördert wird die technische Unsicherheit im Projekt, nicht der Einsatz von Automatisierung an sich.
Was zählt bei Automation als Forschung und Entwicklung?
Die Forschungszulage belohnt nicht den Einsatz von Technik, sondern das Lösen technischer Unsicherheit. Ein Automatisierungsprojekt wird also nicht allein deshalb förderfähig, weil Roboter, Sensorik oder selbstlernende Software im Spiel sind. Maßgeblich ist, ob das Vorhaben nach den Kriterien des FZulG als Forschung und Entwicklung gilt: Es muss auf neue Erkenntnisse zielen, einem systematischen Vorgehen folgen und ein Ergebnis anstreben, das zu Projektbeginn fachlich nicht gesichert war.
Daraus ergibt sich eine klare Trennlinie. Wer eine bekannte Lösung mit etablierten Komponenten umsetzt, betreibt Engineering, aber keine förderfähige Entwicklung. Wer dagegen zu Beginn nicht weiß, ob ein technisches Ziel mit den vorhandenen Mitteln überhaupt erreichbar ist – etwa weil eine Regelung instabil werden könnte oder ein Verfahren in der angestrebten Genauigkeit so noch nicht existiert –, arbeitet typischerweise unter genau der Unsicherheit, die das Gesetz adressiert.
Diese technische Lücke ist der Kern jeder Prüfung. Eine ausführliche Einordnung der Grundlagen liefert der Pillar-Beitrag Was ist die Forschungszulage, der die Kriterien des FZulG im Detail erklärt. Für Automatisierungsteams lohnt es sich, diese Kriterien früh anzulegen, weil sie bestimmen, welche Arbeitspakete eines Projekts später überhaupt in den Antrag gehören.
Welche Automatisierungsprojekte sind förderfähig?
Sinnvoll ist zuerst der Blick auf das, was nicht förderfähig ist. Nicht gefördert wird die reine Inbetriebnahme oder Konfiguration etablierter Anlagen, das Parametrieren bekannter Steuerungen, das Ausrollen einer bereits entwickelten Lösung auf weitere Maschinen oder die Integration von Standardkomponenten nach Herstellervorgabe. In all diesen Fällen ist das Ergebnis technisch vorhersehbar – es fehlt die Unsicherheit. Auch ein hoher Automatisierungsgrad ändert daran nichts: Förderwürdig ist die Entwicklungsarbeit davor, nicht der spätere Routinebetrieb.
Förderfähig kann dagegen sein, was an die Grenzen des technisch Gesicherten geht. Im Maschinenbau betrifft das etwa die Entwicklung einer adaptiven Regelung, die auf schwankende Materialeigenschaften reagiert, oder die Bahnplanung eines Roboters für eine bislang nicht beherrschte Greif- oder Fügeaufgabe. In der Softwareentwicklung kann die Konstruktion einer Steuerungsarchitektur förderfähig sein, deren Echtzeitverhalten zu Beginn unklar ist. Im Bereich Künstliche Intelligenz fällt darunter typischerweise die Entwicklung von Modellen für die optische Qualitätsprüfung, deren Genauigkeit unter realen Produktionsbedingungen erst erprobt werden muss.
Ob ein konkretes Vorhaben diese Schwelle erreicht, muss im Einzelfall geprüft werden. Häufig steckt die förderfähige Substanz in einzelnen Arbeitspaketen eines größeren Projekts, nicht im Gesamtvorhaben. Wer Automatisierung und Software gemeinsam entwickelt, findet weitere Beispiele und Abgrenzungen im Beitrag Software richtig fördern: BSFZ-Antrag für SaaS und KI.
Welche Kosten kann ich bei Automation ansetzen?
Förderfähig sind nach dem FZulG insbesondere Personalkosten der an der Entwicklung beteiligten Mitarbeitenden sowie Auftragsforschung, also extern vergebene Entwicklungsleistungen. Bei Automatisierungsprojekten ist das oft der größte Hebel, weil ein erheblicher Teil des Aufwands in den Köpfen der Entwicklungs- und Engineering-Teams steckt. Entscheidend ist, dass die jeweilige Tätigkeit tatsächlich der Forschung und Entwicklung zuzuordnen ist und nicht der späteren Serien- oder Routinearbeit.
Für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegt als die reine Personalkostenbasis vermuten lässt. Konkrete Beträge sind im Einzelfall zu prüfen, weil sie von der Projektstruktur, der Zuordnung der Tätigkeiten und dem Anteil externer Leistungen abhängen.
Kostenart | Typische Einordnung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
Personalkosten Entwicklung | meist zentral förderfähig | Tätigkeit muss F&E zuzuordnen sein |
Auftragsforschung | anteilig berücksichtigungsfähig | echte externe Entwicklung, kein Standardeinkauf |
Gemein- und Betriebskosten | ab 2026 pauschal berücksichtigt | gilt für ab 2026 startende Vorhaben |
Wie sich die einzelnen Kostenarten sauber abgrenzen und dokumentieren lassen, behandelt der vertiefende Beitrag förderfähige Kosten der Forschungszulage 2026. Die saubere Trennung zwischen Entwicklung und Routine ist hier der häufigste Streitpunkt – und zugleich der Punkt, an dem viele Anträge unnötig Förderung liegen lassen.
Wie läuft der BSFZ-Antrag für Automation ab?
Das Verfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), ob ein Vorhaben dem Grunde nach Forschung und Entwicklung ist, und stellt darüber eine FuE-Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung trifft keine Aussage zur Höhe der Förderung, sondern allein zur fachlichen Einordnung des Projekts. Details und das Antragsportal finden sich bei der BSFZ. Im zweiten Schritt erfolgt die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER, wo die förderfähigen Kosten geltend gemacht werden.
Gerade bei Automatisierungsvorhaben liegt die Schwierigkeit in der Beschreibung. Die Technik ist meist vorhanden – was fehlt, ist die nachvollziehbare Darstellung, worin die technische Unsicherheit bestand, welche Lösungsansätze verworfen wurden und warum das Ergebnis zu Beginn offen war. Genau diese Argumentationskette entscheidet über die FuE-Bescheinigung.
„Bei Automatisierungsprojekten scheitert die Förderung selten an der Technik, sondern an der Dokumentation. Wer die technische Unsicherheit nicht sauber beschreibt, verschenkt eine Förderung, die ihm gesetzlich zusteht." — Mohammad Mehrani-Ardabily, Co-Founder Grantonomy
Hier setzt Grantonomy als technischer Partner an: von der Vorqualifizierung über die Projektstrukturierung bis zur BSFZ-Antragstellung und der Dokumentation gegenüber Finanzamt und BSFZ. Der Ansatz ist bewusst technisch statt rein steuerlich, weil die Einordnung eines Automatisierungsprojekts vor allem eine ingenieurfachliche Frage ist.
Welche Fehler verhindern die Forschungszulage für Automation?
Der häufigste Fehler ist die falsche Selbsteinschätzung. Viele Unternehmen beschreiben ihre Automatisierungsarbeit als selbstverständliche Ingenieurleistung und übersehen, dass darin echte Entwicklung unter Unsicherheit steckt. Andere überschätzen ein Vorhaben und reichen Routinearbeit als Forschung ein – beides schwächt die Forschungszulage für Automation, weil entweder Förderung verschenkt oder die Glaubwürdigkeit des Antrags untergraben wird.
Ein zweiter Fehler liegt in der Vermischung. Wird ein Gesamtprojekt eingereicht, in dem förderfähige Entwicklung und nicht förderfähige Umsetzung untrennbar verschmolzen sind, fällt die Abgrenzung schwer. Sauberer ist es, die Arbeitspakete mit technischer Unsicherheit klar zu isolieren. Hinzu kommt die fehlende laufende Dokumentation: Wer technische Hürden, Versuche und Verwerfungen erst im Nachhinein rekonstruiert, hat es im Verfahren ungleich schwerer.
Wichtig zu wissen ist, dass die Forschungszulage rückwirkend für mehrere Jahre genutzt werden kann. Wer ältere Automatisierungsprojekte nie geprüft hat, sollte das nachholen – die Frist sollte aber im Einzelfall geprüft werden. Eine breitere Einordnung für etablierte Unternehmen bietet der Leitfaden zur Forschungszulage für den Mittelstand.
Fazit
Die Forschungszulage für Automation fördert nicht den Einsatz von Technik, sondern die Lösung technischer Unsicherheit nach dem FZulG. Für KMU beträgt die Förderquote 35 % der förderfähigen Kosten, ergänzt um die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten für ab 2026 startende Vorhaben. Förderfähig sind vor allem Personalkosten und Auftragsforschung, beantragt wird zweistufig über die FuE-Bescheinigung der BSFZ und die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER. Entscheidend für den Erfolg ist die saubere Abgrenzung zwischen Entwicklung und Routine sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der technischen Unsicherheit – im Zweifel ist die konkrete Einordnung eines Vorhabens fachlich zu prüfen.
Häufige Fragen zur Forschungszulage für Automation
Ist jedes Automatisierungsprojekt förderfähig?
Nein. Förderfähig ist ein Automatisierungsvorhaben nur, wenn es eine technische Unsicherheit löst und nach dem FZulG als Forschung und Entwicklung gilt. Reine Integration oder Konfiguration etablierter Komponenten zählt nicht, auch wenn das Ergebnis hochautomatisiert ist.
Wie hoch ist die Forschungszulage für KMU?
Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 35 % der förderfähigen Kosten. Für ab 2026 startende Vorhaben kommt eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten hinzu, wodurch die effektive Förderung höher liegt.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja. Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere abgeschlossene Jahre und zugleich für künftige Vorhaben nutzen. Der konkret nutzbare Zeitraum ist im Einzelfall zu prüfen.
Welche Kosten kann ich bei Automationsprojekten ansetzen?
Förderfähig sind insbesondere Personalkosten der an der Entwicklung beteiligten Mitarbeitenden sowie Auftragsforschung. Ob eine einzelne Tätigkeit als Entwicklung zählt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Muss mein Unternehmen Gewinn machen, um gefördert zu werden?
Nein. Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig und wird unabhängig vom steuerlichen Ergebnis gewährt. Damit profitieren auch Unternehmen in Verlust- oder frühen Skalierungsphasen.


