Forschungszulage: Höhe

Wie hoch ist die Forschungszulage?

7 Min. Lesezeit

Marvin Vocke

Co-Founder, Grantonomy

Die Forschungszulage beträgt für KMU 35 % – ab 2026 effektiv bis zu 42 %. So berechnen Sie Höhe, förderfähige Kosten und Fördersumme.

Übersicht zum Beitrag

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2026

Die Forschungszulage beträgt für kleine und mittlere Unternehmen 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Für Vorhaben, die ab 2026 starten, erhöht eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent den effektiven Fördersatz auf bis zu 42 Prozent der zugrunde liegenden Kosten. Wie hoch die Forschungszulage im konkreten Fall ausfällt, hängt vom Anteil förderfähiger Personal- und Auftragsforschungskosten ab – die Förderung ist gewinnunabhängig und lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre sowie für künftige Jahre nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für KMU beträgt die Forschungszulage 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage.

  • Für ab 2026 startende Vorhaben erhöht eine 20-Prozent-Pauschale für Gemein- und Betriebskosten die effektive Förderung auf bis zu 42 Prozent der Basisaufwendungen.

  • Förderfähig sind vor allem Personalkosten und Auftragsforschung; die konkrete Höhe ist im Einzelfall zu prüfen.

  • Die Förderung ist gewinnunabhängig und rückwirkend für mehrere Jahre sowie für künftige Jahre nutzbar.

  • Das Verfahren ist zweistufig: erst FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

Wie hoch ist die Forschungszulage für KMU?

Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Für kleine und mittlere Unternehmen liegt der Fördersatz bei 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Maßgeblich ist damit nicht Umsatz oder Gewinn, sondern die Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen für ein anerkanntes FuE-Vorhaben.

Für die tatsächliche Auszahlung ist deshalb die Bemessungsgrundlage entscheidend – also die Summe der Kosten, die gegenüber Finanzamt und BSFZ als förderfähig nachgewiesen werden. Zwei Unternehmen mit identischem Fördersatz erhalten sehr unterschiedliche Beträge, wenn das eine seine förderfähigen Personalstunden vollständig erfasst und das andere nur einen Teil. Die rechtliche Grundlage regelt das Forschungszulagengesetz im Original; die Systematik erklärt der Grundlagenbeitrag Was ist die Forschungszulage.

Weil die Förderung gewinnunabhängig ist, profitieren auch Unternehmen in einer Verlust- oder frühen Wachstumsphase. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob im betreffenden Jahr ein steuerlicher Gewinn erzielt wurde.

Wie kommen die effektiv bis zu 42 Prozent zustande?

Die häufig genannten 42 Prozent sind keine neue gesetzliche Förderquote, sondern der effektive Fördersatz bezogen auf die Basisaufwendungen. Er entsteht durch eine zusätzliche Regelung für Vorhaben, die ab 2026 starten: Auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen wird pauschal ein Aufschlag von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten angesetzt. Dadurch wächst die Bemessungsgrundlage, auf die der Fördersatz von 35 Prozent angewendet wird.

Rechnerisch ergibt sich der effektive Satz aus 35 Prozent multipliziert mit dem Faktor 1,20 – das entspricht 42 Prozent der ursprünglichen förderfähigen Kosten, insbesondere der Personalkosten. Die Formulierung „bis zu 42 Prozent" ist bewusst gewählt, denn ob die Gemein- und Betriebskostenpauschale im Einzelfall greift, muss individuell geprüft werden. Welche Regelungen sich zum Jahr 2026 sonst noch ändern und welche bestehen bleiben, ordnet der Beitrag Forschungszulage 2026: Was sich ändert und bleibt ein.

Für die Praxis folgt daraus: Der reine Prozentsatz sagt wenig über den Auszahlungsbetrag aus. Erst das Zusammenspiel aus förderfähiger Basis, Pauschale und korrekter Zuordnung ergibt die tatsächliche Höhe der Forschungszulage.

Welche Kosten zählen zur Bemessungsgrundlage?

Vor der Frage nach förderfähigen Kosten steht die Abgrenzung dessen, was nicht zählt. Aufwendungen ohne unmittelbaren Bezug zu einem anerkannten FuE-Vorhaben gehören nicht in die Bemessungsgrundlage – typischerweise reine Vertriebs-, Marketing- und Verwaltungskosten sowie die routinemäßige Weiterentwicklung bestehender Produkte ohne erkennbare technische Unsicherheit. Wann eine solche Unsicherheit vorliegt, erläutert der Beitrag technische Unsicherheit bei der Forschungszulage.

Förderfähig sind vor allem Personalkosten der im Vorhaben tätigen Beschäftigten sowie Auftragsforschung. In der Softwareentwicklung zählen dazu typischerweise Entwicklerstunden für ein Projekt mit offenem technischem Ergebnis, etwa den Aufbau einer neuen Architektur, deren Machbarkeit zu Projektbeginn nicht feststand. Im KI-Bereich betrifft das häufig neue Modell- oder Trainingsansätze, im Maschinenbau die Konstruktion einer Komponente, deren Funktionsfähigkeit erst erprobt werden muss. Eine vertiefende Übersicht bietet der weiterführende Beitrag förderfähige Kosten der Forschungszulage 2026.

Die Bemessungsgrundlage ist zudem gesetzlich nach oben begrenzt; die konkrete Obergrenze und ihre Anwendung sind im Einzelfall zu prüfen. Welche Stunden und Kostenanteile am Ende anerkannt werden, entscheidet sich an der sauberen technischen Zuordnung – nicht daran, ob ein Projekt nach außen „nach Forschung klingt".

Wie berechnet sich die konkrete Fördersumme?

Die Fördersumme ergibt sich, indem der Fördersatz auf die förderfähige Bemessungsgrundlage angewendet wird. Für ab 2026 startende Vorhaben, bei denen die Pauschale greift, wird die Basis zunächst um 20 Prozent erhöht und anschließend mit 35 Prozent multipliziert. Die folgende Beispielrechnung zeigt die Systematik; die tatsächliche Höhe hängt vom konkreten Vorhaben ab und ist im Einzelfall zu prüfen.


Förderfähige Kosten

Rechenweg (ab 2026)

Forschungszulage

100.000 €

100.000 € × 1,20 × 35 %

42.000 €

500.000 €

500.000 € × 1,20 × 35 %

210.000 €

1.000.000 €

1.000.000 € × 1,20 × 35 %

420.000 €

Die Beispiele verdeutlichen, warum die vollständige Erfassung der Basis so wichtig ist: Jeder nicht dokumentierte Anteil förderfähiger Personalkosten senkt die Auszahlung unmittelbar. Über alle bisher eingereichten Anträge erreicht Grantonomy eine Bewilligungsquote von 100 Prozent; die durchschnittlich gesicherte Fördersumme liegt bei rund 520.000 Euro pro Unternehmen, insgesamt wurden mehr als 12 Millionen Euro für Kunden gesichert.

Zu beachten ist die Einordnung der Jahre: Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen und zugleich für künftige Vorhaben nutzen. Wer mehrere Projektjahre einbezieht, erhöht die kumulierte Fördersumme entsprechend.

Wie sichern Unternehmen die volle Höhe?

Die volle Höhe entscheidet sich im zweistufigen Verfahren. Zuerst prüft die BSFZ das Vorhaben und stellt eine FuE-Bescheinigung aus, anschließend erfolgt die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER. Die technische Argumentation gegenüber der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist der Hebel, der über den anerkannten Umfang und damit über die Höhe entscheidet.

Viele Unternehmen unterschätzen die Forschungszulage oder beantragen sie zu vorsichtig. Ein verbreiteter Fehler ist, nur offensichtliche Forschungsprojekte anzumelden und die alltägliche Entwicklungsarbeit mit technischer Unsicherheit auszusparen. Ebenso häufig werden förderfähige Personalstunden unvollständig erfasst oder technisch zu schwach begründet, sodass die Bemessungsgrundlage kleiner ausfällt als möglich. Als technischer Partner übernimmt Grantonomy die Vorqualifizierung, die Strukturierung der Projekte, die BSFZ-Antragstellung und die Dokumentation gegenüber Finanzamt und BSFZ – erfolgsbasiert, mit Vergütung nur bei tatsächlicher Auszahlung.

Die entscheidende Frage ist selten der Fördersatz, sondern die saubere Bemessungsgrundlage. Wer alle förderfähigen Stunden technisch nachvollziehbar dokumentiert, holt die Forschungszulage in voller Höhe heraus – nicht, wer nur den Prozentsatz kennt. — Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Fazit

Wie hoch die Forschungszulage ausfällt, bestimmt vor allem die förderfähige Bemessungsgrundlage. Für KMU beträgt der Fördersatz 35 Prozent; für ab 2026 startende Vorhaben erhöht die 20-Prozent-Pauschale für Gemein- und Betriebskosten die effektive Förderung auf bis zu 42 Prozent der Basisaufwendungen. Förderfähig sind vor allem Personalkosten und Auftragsforschung, während Kosten ohne FuE-Bezug außen vor bleiben. Die gewinnunabhängige Förderung ist rückwirkend für mehrere Jahre und für künftige Jahre nutzbar und wird im zweistufigen Verfahren über BSFZ und Finanzamt festgesetzt. Die tatsächliche Höhe ist im Einzelfall zu prüfen und steht und fällt mit der sauberen technischen Zuordnung der Kosten.

Häufige Fragen zur Höhe der Forschungszulage

Wie hoch ist die Forschungszulage für KMU?

Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Forschungszulage 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Für ab 2026 startende Vorhaben kann eine 20-Prozent-Pauschale für Gemein- und Betriebskosten hinzukommen, wodurch die effektive Förderung auf bis zu 42 Prozent der Basisaufwendungen steigt. Die konkrete Höhe ist im Einzelfall zu prüfen.

Sind die effektiv 42 Prozent eine neue Förderquote?

Nein. Die 42 Prozent sind keine neue gesetzliche Förderquote, sondern der effektive Fördersatz bezogen auf die förderfähigen Basiskosten. Er ergibt sich rechnerisch aus 35 Prozent multipliziert mit dem Faktor 1,20 aus der Gemein- und Betriebskostenpauschale für ab 2026 startende Vorhaben.

Welche Kosten sind für die Forschungszulage förderfähig?

Förderfähig sind vor allem Personalkosten für die im FuE-Vorhaben tätigen Beschäftigten sowie Auftragsforschung. Aufwendungen ohne Bezug zu einem anerkannten FuE-Vorhaben, etwa reiner Vertrieb oder routinemäßige Weiterentwicklung, zählen nicht dazu. Was im Einzelfall anerkannt wird, hängt von der technischen Unsicherheit des Vorhabens ab.

Lässt sich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja. Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen und zugleich für künftige Vorhaben nutzen. Da die Förderung gewinnunabhängig ist, besteht der Anspruch auch für Jahre ohne steuerlichen Gewinn.

Wie läuft das Verfahren zur Forschungszulage ab?

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst stellt die BSFZ eine FuE-Bescheinigung für das Vorhaben aus, anschließend erfolgt die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER. Die Höhe der Förderung hängt maßgeblich von der technischen Begründung und der nachgewiesenen Bemessungsgrundlage ab.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Von Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2026

Die Forschungszulage beträgt für kleine und mittlere Unternehmen 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Für Vorhaben, die ab 2026 starten, erhöht eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent den effektiven Fördersatz auf bis zu 42 Prozent der zugrunde liegenden Kosten. Wie hoch die Forschungszulage im konkreten Fall ausfällt, hängt vom Anteil förderfähiger Personal- und Auftragsforschungskosten ab – die Förderung ist gewinnunabhängig und lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre sowie für künftige Jahre nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für KMU beträgt die Forschungszulage 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage.

  • Für ab 2026 startende Vorhaben erhöht eine 20-Prozent-Pauschale für Gemein- und Betriebskosten die effektive Förderung auf bis zu 42 Prozent der Basisaufwendungen.

  • Förderfähig sind vor allem Personalkosten und Auftragsforschung; die konkrete Höhe ist im Einzelfall zu prüfen.

  • Die Förderung ist gewinnunabhängig und rückwirkend für mehrere Jahre sowie für künftige Jahre nutzbar.

  • Das Verfahren ist zweistufig: erst FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

Wie hoch ist die Forschungszulage für KMU?

Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Für kleine und mittlere Unternehmen liegt der Fördersatz bei 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Maßgeblich ist damit nicht Umsatz oder Gewinn, sondern die Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen für ein anerkanntes FuE-Vorhaben.

Für die tatsächliche Auszahlung ist deshalb die Bemessungsgrundlage entscheidend – also die Summe der Kosten, die gegenüber Finanzamt und BSFZ als förderfähig nachgewiesen werden. Zwei Unternehmen mit identischem Fördersatz erhalten sehr unterschiedliche Beträge, wenn das eine seine förderfähigen Personalstunden vollständig erfasst und das andere nur einen Teil. Die rechtliche Grundlage regelt das Forschungszulagengesetz im Original; die Systematik erklärt der Grundlagenbeitrag Was ist die Forschungszulage.

Weil die Förderung gewinnunabhängig ist, profitieren auch Unternehmen in einer Verlust- oder frühen Wachstumsphase. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob im betreffenden Jahr ein steuerlicher Gewinn erzielt wurde.

Wie kommen die effektiv bis zu 42 Prozent zustande?

Die häufig genannten 42 Prozent sind keine neue gesetzliche Förderquote, sondern der effektive Fördersatz bezogen auf die Basisaufwendungen. Er entsteht durch eine zusätzliche Regelung für Vorhaben, die ab 2026 starten: Auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen wird pauschal ein Aufschlag von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten angesetzt. Dadurch wächst die Bemessungsgrundlage, auf die der Fördersatz von 35 Prozent angewendet wird.

Rechnerisch ergibt sich der effektive Satz aus 35 Prozent multipliziert mit dem Faktor 1,20 – das entspricht 42 Prozent der ursprünglichen förderfähigen Kosten, insbesondere der Personalkosten. Die Formulierung „bis zu 42 Prozent" ist bewusst gewählt, denn ob die Gemein- und Betriebskostenpauschale im Einzelfall greift, muss individuell geprüft werden. Welche Regelungen sich zum Jahr 2026 sonst noch ändern und welche bestehen bleiben, ordnet der Beitrag Forschungszulage 2026: Was sich ändert und bleibt ein.

Für die Praxis folgt daraus: Der reine Prozentsatz sagt wenig über den Auszahlungsbetrag aus. Erst das Zusammenspiel aus förderfähiger Basis, Pauschale und korrekter Zuordnung ergibt die tatsächliche Höhe der Forschungszulage.

Welche Kosten zählen zur Bemessungsgrundlage?

Vor der Frage nach förderfähigen Kosten steht die Abgrenzung dessen, was nicht zählt. Aufwendungen ohne unmittelbaren Bezug zu einem anerkannten FuE-Vorhaben gehören nicht in die Bemessungsgrundlage – typischerweise reine Vertriebs-, Marketing- und Verwaltungskosten sowie die routinemäßige Weiterentwicklung bestehender Produkte ohne erkennbare technische Unsicherheit. Wann eine solche Unsicherheit vorliegt, erläutert der Beitrag technische Unsicherheit bei der Forschungszulage.

Förderfähig sind vor allem Personalkosten der im Vorhaben tätigen Beschäftigten sowie Auftragsforschung. In der Softwareentwicklung zählen dazu typischerweise Entwicklerstunden für ein Projekt mit offenem technischem Ergebnis, etwa den Aufbau einer neuen Architektur, deren Machbarkeit zu Projektbeginn nicht feststand. Im KI-Bereich betrifft das häufig neue Modell- oder Trainingsansätze, im Maschinenbau die Konstruktion einer Komponente, deren Funktionsfähigkeit erst erprobt werden muss. Eine vertiefende Übersicht bietet der weiterführende Beitrag förderfähige Kosten der Forschungszulage 2026.

Die Bemessungsgrundlage ist zudem gesetzlich nach oben begrenzt; die konkrete Obergrenze und ihre Anwendung sind im Einzelfall zu prüfen. Welche Stunden und Kostenanteile am Ende anerkannt werden, entscheidet sich an der sauberen technischen Zuordnung – nicht daran, ob ein Projekt nach außen „nach Forschung klingt".

Wie berechnet sich die konkrete Fördersumme?

Die Fördersumme ergibt sich, indem der Fördersatz auf die förderfähige Bemessungsgrundlage angewendet wird. Für ab 2026 startende Vorhaben, bei denen die Pauschale greift, wird die Basis zunächst um 20 Prozent erhöht und anschließend mit 35 Prozent multipliziert. Die folgende Beispielrechnung zeigt die Systematik; die tatsächliche Höhe hängt vom konkreten Vorhaben ab und ist im Einzelfall zu prüfen.


Förderfähige Kosten

Rechenweg (ab 2026)

Forschungszulage

100.000 €

100.000 € × 1,20 × 35 %

42.000 €

500.000 €

500.000 € × 1,20 × 35 %

210.000 €

1.000.000 €

1.000.000 € × 1,20 × 35 %

420.000 €

Die Beispiele verdeutlichen, warum die vollständige Erfassung der Basis so wichtig ist: Jeder nicht dokumentierte Anteil förderfähiger Personalkosten senkt die Auszahlung unmittelbar. Über alle bisher eingereichten Anträge erreicht Grantonomy eine Bewilligungsquote von 100 Prozent; die durchschnittlich gesicherte Fördersumme liegt bei rund 520.000 Euro pro Unternehmen, insgesamt wurden mehr als 12 Millionen Euro für Kunden gesichert.

Zu beachten ist die Einordnung der Jahre: Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen und zugleich für künftige Vorhaben nutzen. Wer mehrere Projektjahre einbezieht, erhöht die kumulierte Fördersumme entsprechend.

Wie sichern Unternehmen die volle Höhe?

Die volle Höhe entscheidet sich im zweistufigen Verfahren. Zuerst prüft die BSFZ das Vorhaben und stellt eine FuE-Bescheinigung aus, anschließend erfolgt die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER. Die technische Argumentation gegenüber der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist der Hebel, der über den anerkannten Umfang und damit über die Höhe entscheidet.

Viele Unternehmen unterschätzen die Forschungszulage oder beantragen sie zu vorsichtig. Ein verbreiteter Fehler ist, nur offensichtliche Forschungsprojekte anzumelden und die alltägliche Entwicklungsarbeit mit technischer Unsicherheit auszusparen. Ebenso häufig werden förderfähige Personalstunden unvollständig erfasst oder technisch zu schwach begründet, sodass die Bemessungsgrundlage kleiner ausfällt als möglich. Als technischer Partner übernimmt Grantonomy die Vorqualifizierung, die Strukturierung der Projekte, die BSFZ-Antragstellung und die Dokumentation gegenüber Finanzamt und BSFZ – erfolgsbasiert, mit Vergütung nur bei tatsächlicher Auszahlung.

Die entscheidende Frage ist selten der Fördersatz, sondern die saubere Bemessungsgrundlage. Wer alle förderfähigen Stunden technisch nachvollziehbar dokumentiert, holt die Forschungszulage in voller Höhe heraus – nicht, wer nur den Prozentsatz kennt. — Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Fazit

Wie hoch die Forschungszulage ausfällt, bestimmt vor allem die förderfähige Bemessungsgrundlage. Für KMU beträgt der Fördersatz 35 Prozent; für ab 2026 startende Vorhaben erhöht die 20-Prozent-Pauschale für Gemein- und Betriebskosten die effektive Förderung auf bis zu 42 Prozent der Basisaufwendungen. Förderfähig sind vor allem Personalkosten und Auftragsforschung, während Kosten ohne FuE-Bezug außen vor bleiben. Die gewinnunabhängige Förderung ist rückwirkend für mehrere Jahre und für künftige Jahre nutzbar und wird im zweistufigen Verfahren über BSFZ und Finanzamt festgesetzt. Die tatsächliche Höhe ist im Einzelfall zu prüfen und steht und fällt mit der sauberen technischen Zuordnung der Kosten.

Häufige Fragen zur Höhe der Forschungszulage

Wie hoch ist die Forschungszulage für KMU?

Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Forschungszulage 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Für ab 2026 startende Vorhaben kann eine 20-Prozent-Pauschale für Gemein- und Betriebskosten hinzukommen, wodurch die effektive Förderung auf bis zu 42 Prozent der Basisaufwendungen steigt. Die konkrete Höhe ist im Einzelfall zu prüfen.

Sind die effektiv 42 Prozent eine neue Förderquote?

Nein. Die 42 Prozent sind keine neue gesetzliche Förderquote, sondern der effektive Fördersatz bezogen auf die förderfähigen Basiskosten. Er ergibt sich rechnerisch aus 35 Prozent multipliziert mit dem Faktor 1,20 aus der Gemein- und Betriebskostenpauschale für ab 2026 startende Vorhaben.

Welche Kosten sind für die Forschungszulage förderfähig?

Förderfähig sind vor allem Personalkosten für die im FuE-Vorhaben tätigen Beschäftigten sowie Auftragsforschung. Aufwendungen ohne Bezug zu einem anerkannten FuE-Vorhaben, etwa reiner Vertrieb oder routinemäßige Weiterentwicklung, zählen nicht dazu. Was im Einzelfall anerkannt wird, hängt von der technischen Unsicherheit des Vorhabens ab.

Lässt sich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja. Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend für mehrere Jahre geltend machen und zugleich für künftige Vorhaben nutzen. Da die Förderung gewinnunabhängig ist, besteht der Anspruch auch für Jahre ohne steuerlichen Gewinn.

Wie läuft das Verfahren zur Forschungszulage ab?

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst stellt die BSFZ eine FuE-Bescheinigung für das Vorhaben aus, anschließend erfolgt die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER. Die Höhe der Förderung hängt maßgeblich von der technischen Begründung und der nachgewiesenen Bemessungsgrundlage ab.

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?