R&D Tax Credit

R&D Tax Credit Deutschland: Forschungszulage einfach erklärt

Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

7 Min. Lesezeit

Marvin Vocke

Co-Founder, Grantonomy

Der R&D Tax Credit in Deutschland heißt Forschungszulage: 35 % für KMU, effektiv bis zu 42 % ab 2026. Verfahren, Kosten und Antrag kompakt erklärt.

Übersicht zum Beitrag

R&D Tax Credit in Deutschland

Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Der R&D Tax Credit in Deutschland heißt Forschungszulage: eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 35 Prozent auf die förderfähige Bemessungsgrundlage; für Vorhaben, die ab 2026 starten, steigt die effektive Förderung durch eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent auf bis zu 42 Prozent der zugrunde liegenden förderfähigen Kosten. Das Verfahren läuft zweistufig: zuerst die FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), danach die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Forschungszulage ist der deutsche R&D Tax Credit: eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG.

  • Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen beträgt 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage.

  • Für ab 2026 startende Vorhaben erhöht eine Pauschale von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten die effektive Förderung auf bis zu 42 Prozent.

  • Das Verfahren ist zweistufig: erst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Die Forschungszulage ist rückwirkend für mehrere Jahre und für zukünftige Jahre nutzbar; förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung.

Was ist der R&D Tax Credit in Deutschland?

Wer international nach einem R&D Tax Credit sucht, findet in Deutschland die Forschungszulage. Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie erfüllt damit genau die Funktion, die R&D Tax Credits in anderen Ländern übernehmen: Unternehmen erhalten einen festen Prozentsatz ihrer förderfähigen F&E-Aufwendungen, ohne dass die Förderung an einen Gewinn geknüpft ist.

Die Gewinnunabhängigkeit ist für viele Unternehmen der entscheidende Unterschied zu rein ertragsteuerlichen Instrumenten. Auch Unternehmen in der Verlustphase, etwa Startups mit hohen Entwicklungskosten oder Scaleups im Wachstumsmodus, können die Forschungszulage nutzen. Entscheidend ist nicht die Ertragslage, sondern ob im Unternehmen förderfähige Forschungs- und Entwicklungsarbeit stattfindet.

Zwei Institutionen prägen das Verfahren: die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die die technische Seite eines Vorhabens prüft und die FuE-Bescheinigung ausstellt, und das Finanzamt, das die Zulage anschließend über ELSTER festsetzt. Diese klare Trennung zwischen technischer Prüfung und steuerlicher Festsetzung unterscheidet die Forschungszulage von klassischen Zuschussprogrammen mit projektbezogenen Bewerbungsverfahren.

Einen Einstieg in alle Grundbegriffe bietet der Grundlagenartikel Was ist die Forschungszulage, der als zentraler Überblick die Systematik der Förderung einordnet. Der vorliegende Artikel vertieft die Perspektive von CFOs, CTOs und Engineering-Leads, die die Forschungszulage als deutschen R&D Tax Credit einordnen und für ihr Unternehmen nutzen wollen.

Wie hoch ist die Förderung ab 2026?

Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen beträgt 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Diese Quote ist im FZulG geregelt und bildet die Basis jeder Berechnung.

Für Vorhaben, die ab 2026 starten, wird zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen angesetzt. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage, und die effektive Förderung steigt auf bis zu 42 Prozent der zugrunde liegenden förderfähigen Kosten. Die Rechnung dahinter ist transparent: 35 Prozent × 1,20 = 42 Prozent. Wichtig für die Einordnung: Die 42 Prozent sind keine neue gesetzliche Förderquote, sondern der effektive Fördersatz bezogen auf die Basisaufwendungen, insbesondere Personalkosten. Ob die Gemein- und Betriebskostenpauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen.

Die folgende Übersicht fasst die zentralen Eckwerte zusammen:


Merkmal

Regelung

Einordnung

KMU-Förderquote

35 % der Bemessungsgrundlage

gesetzliche Quote nach FZulG

Gemein- und Betriebskostenpauschale

20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen

für ab 2026 startende Vorhaben

Effektive Förderung

bis zu 42 %

Rechnung 35 % × 1,20, keine gesetzliche Quote

Verfahren

BSFZ, dann Finanzamt über ELSTER

zweistufig

Zeitliche Nutzung

rückwirkend und zukünftig

im Einzelfall zu prüfen

Wie sich diese Werte auf konkrete Projektbudgets auswirken und welche Rechenschritte dabei typischerweise anfallen, vertieft der Beitrag Forschungszulage Höhe und Berechnung.

Welche Projekte und Kosten sind förderfähig?

Zuerst die ehrliche Abgrenzung: Nicht förderfähig ist in der Regel, was ohne technische Unsicherheit auskommt. Dazu zählen Routineentwicklung, reine Fehlerbehebung, gewöhnliches Customizing bestehender Software oder die Anpassung etablierter Komponenten nach bekannten Verfahren. Wer ein CRM konfiguriert, eine Website umbaut oder eine Maschine nach Herstellerhandbuch parametriert, betreibt keine förderfähige Forschung und Entwicklung.

Förderfähig kann ein Vorhaben dagegen sein, wenn zu Projektbeginn technisch offen ist, ob und wie das Ziel erreicht wird. Entscheidend ist die konkrete technische Unsicherheit. In der Softwareentwicklung betrifft das etwa Architekturen, deren Skalierungsverhalten unter realer Last nicht vorhersehbar ist. In KI-Projekten ist typischerweise unklar, ob ein Modell die angestrebte Genauigkeit auf den eigenen Daten überhaupt erreichen kann, etwa bei ML-Pipelines, RAG-Systemen oder dem Feintuning von LLMs. Im Maschinenbau entsteht technische Unsicherheit häufig bei neuen Fertigungsverfahren oder bei Komponenten, die außerhalb bekannter Auslegungsgrenzen arbeiten sollen.

Bei den Kosten sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung förderfähig. Für ab 2026 startende Vorhaben kommt die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent hinzu. Konkrete Beträge müssen immer im Einzelfall geprüft werden, denn die Zuordnung von Personalstunden zu förderfähigen Tätigkeiten entscheidet am Ende über die Bemessungsgrundlage. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kostenarten liefert der Cluster-Artikel Förderfähige Kosten der Forschungszulage 2026.

Wie läuft das Verfahren über BSFZ und Finanzamt ab?

Das Verfahren der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe stellt das Unternehmen einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die prüft, ob das Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Das Ergebnis ist die FuE-Bescheinigung, die technische Grundlage der gesamten Förderung.

In der zweiten Stufe folgt die Festsetzung beim Finanzamt. Der Antrag wird über ELSTER eingereicht, das Finanzamt prüft die geltend gemachten Aufwendungen und setzt die Forschungszulage fest. Die gesetzliche Grundlage für beide Stufen ist das Forschungszulagengesetz im Original.

Ein praktischer Vorteil dieses Aufbaus: Die Forschungszulage kann rückwirkend für mehrere Jahre und zugleich für zukünftige Jahre genutzt werden. Unternehmen, die ihre F&E-Arbeit bisher nicht geltend gemacht haben, können abgeschlossene Entwicklungsjahre nachträglich aufarbeiten, sofern die Projekte sauber dokumentiert und förderlogisch strukturiert werden. Wie der Weg von der Projektidentifikation bis zur Einreichung konkret aussieht, beschreibt der Leitfaden Forschungszulage beantragen Schritt für Schritt.

Was sollten CFOs bei der Antragstellung beachten?

Der häufigste Fehler ist ein rein steuerlicher Blick auf ein technisches Thema. Die BSFZ prüft keine Buchhaltung, sondern die technische Substanz eines Vorhabens: Worin lag die Unsicherheit, welche Lösungswege wurden untersucht, was war zu Projektbeginn offen. Anträge, die Entwicklungsarbeit nur in Steuer- und Controllingsprache beschreiben, verschenken genau die Substanz, auf die es in der Prüfung ankommt.

Der zweite typische Fehler ist Unterschätzung. Viele Entwicklungsteams halten ihre Arbeit für normale Produktentwicklung, obwohl sie regelmäßig technische Unsicherheiten lösen, etwa beim Aufbau einer neuen Datenarchitektur oder bei der Validierung eines ML-Modells. Wer FuE-Anteile erst am Jahresende sucht, findet weniger als tatsächlich vorhanden ist; wer Projekte früh einordnet und die Dokumentation mitlaufen lässt, sichert die volle Bemessungsgrundlage.

„Die Forschungszulage scheitert selten am Gesetz, sondern an der Übersetzung: Wer die technische Unsicherheit eines Projekts präzise beschreiben kann, hat den wichtigsten Teil des Antrags bereits verstanden." – Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Grantonomy begleitet Unternehmen dabei End-to-End, von der KI-gestützten Vorqualifizierung über die Projektstrukturierung bis zur BSFZ-Antragstellung und der Dokumentation gegenüber Finanzamt und BSFZ. Die Arbeit ist zu 100 Prozent erfolgsbasiert, vergütet wird also nur bei tatsächlicher Auszahlung, und über alle bisher eingereichten Anträge liegt die Bewilligungsquote bei 100 Prozent. Beides ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber, dass ein technischer statt rein steuerlicher Ansatz in der Praxis funktioniert.

Zusammenfassung

Deutschland hat einen R&D Tax Credit, er heißt nur anders: Die Forschungszulage nach dem FZulG ist eine gewinnunabhängige, gesetzlich geregelte F&E-Förderung mit einer Förderquote von 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen. Für Vorhaben ab 2026 steigt die effektive Förderung durch die Gemein- und Betriebskostenpauschale von 20 Prozent auf bis zu 42 Prozent der zugrunde liegenden förderfähigen Kosten. Das zweistufige Verfahren über BSFZ und Finanzamt trennt technische Prüfung und steuerliche Festsetzung, und die rückwirkende Nutzbarkeit macht den R&D Tax Credit in Deutschland auch für vergangene Entwicklungsjahre relevant. Wer Personalkosten und Auftragsforschung sauber dokumentiert und die technische Unsicherheit seiner Projekte präzise beschreibt, kann die Förderung planbar in seine F&E-Finanzierung integrieren; die konkrete Förderfähigkeit ist dabei immer im Einzelfall zu prüfen.

Häufige Fragen zum R&D Tax Credit in Deutschland

Gibt es in Deutschland einen R&D Tax Credit?

Ja, das deutsche Pendant ist die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige F&E-Förderung, die über ein zweistufiges Verfahren aus BSFZ-Bescheinigung und Festsetzung beim Finanzamt beantragt wird.

Wie hoch ist die Forschungszulage ab 2026?

Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen beträgt 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Für ab 2026 startende Vorhaben erhöht eine Pauschale von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten die effektive Förderung auf bis zu 42 Prozent; ob die Pauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja, die Forschungszulage ist rückwirkend für mehrere Jahre und für zukünftige Jahre nutzbar. Voraussetzung ist, dass die Projekte die FuE-Kriterien erfüllen und die Aufwendungen nachvollziehbar dokumentiert sind; der konkrete Zeitraum ist im Einzelfall zu prüfen.

Welche Kosten sind bei der Forschungszulage förderfähig?

Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung. Für ab 2026 startende Vorhaben wird zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen angesetzt.

Muss mein Unternehmen Gewinn machen, um die Forschungszulage zu erhalten?

Nein, die Forschungszulage ist gewinnunabhängig. Auch Unternehmen in der Verlustphase, etwa Startups oder Scaleups mit hohen Entwicklungskosten, können die Förderung nutzen, sofern förderfähige Forschungs- und Entwicklungsarbeit vorliegt.

R&D Tax Credit in Deutschland

Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy · Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Der R&D Tax Credit in Deutschland heißt Forschungszulage: eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 35 Prozent auf die förderfähige Bemessungsgrundlage; für Vorhaben, die ab 2026 starten, steigt die effektive Förderung durch eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent auf bis zu 42 Prozent der zugrunde liegenden förderfähigen Kosten. Das Verfahren läuft zweistufig: zuerst die FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), danach die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Forschungszulage ist der deutsche R&D Tax Credit: eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige F&E-Förderung nach dem FZulG.

  • Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen beträgt 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage.

  • Für ab 2026 startende Vorhaben erhöht eine Pauschale von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten die effektive Förderung auf bis zu 42 Prozent.

  • Das Verfahren ist zweistufig: erst die FuE-Bescheinigung über die BSFZ, dann die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

  • Die Forschungszulage ist rückwirkend für mehrere Jahre und für zukünftige Jahre nutzbar; förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung.

Was ist der R&D Tax Credit in Deutschland?

Wer international nach einem R&D Tax Credit sucht, findet in Deutschland die Forschungszulage. Die Forschungszulage ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie erfüllt damit genau die Funktion, die R&D Tax Credits in anderen Ländern übernehmen: Unternehmen erhalten einen festen Prozentsatz ihrer förderfähigen F&E-Aufwendungen, ohne dass die Förderung an einen Gewinn geknüpft ist.

Die Gewinnunabhängigkeit ist für viele Unternehmen der entscheidende Unterschied zu rein ertragsteuerlichen Instrumenten. Auch Unternehmen in der Verlustphase, etwa Startups mit hohen Entwicklungskosten oder Scaleups im Wachstumsmodus, können die Forschungszulage nutzen. Entscheidend ist nicht die Ertragslage, sondern ob im Unternehmen förderfähige Forschungs- und Entwicklungsarbeit stattfindet.

Zwei Institutionen prägen das Verfahren: die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die die technische Seite eines Vorhabens prüft und die FuE-Bescheinigung ausstellt, und das Finanzamt, das die Zulage anschließend über ELSTER festsetzt. Diese klare Trennung zwischen technischer Prüfung und steuerlicher Festsetzung unterscheidet die Forschungszulage von klassischen Zuschussprogrammen mit projektbezogenen Bewerbungsverfahren.

Einen Einstieg in alle Grundbegriffe bietet der Grundlagenartikel Was ist die Forschungszulage, der als zentraler Überblick die Systematik der Förderung einordnet. Der vorliegende Artikel vertieft die Perspektive von CFOs, CTOs und Engineering-Leads, die die Forschungszulage als deutschen R&D Tax Credit einordnen und für ihr Unternehmen nutzen wollen.

Wie hoch ist die Förderung ab 2026?

Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen beträgt 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Diese Quote ist im FZulG geregelt und bildet die Basis jeder Berechnung.

Für Vorhaben, die ab 2026 starten, wird zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen angesetzt. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage, und die effektive Förderung steigt auf bis zu 42 Prozent der zugrunde liegenden förderfähigen Kosten. Die Rechnung dahinter ist transparent: 35 Prozent × 1,20 = 42 Prozent. Wichtig für die Einordnung: Die 42 Prozent sind keine neue gesetzliche Förderquote, sondern der effektive Fördersatz bezogen auf die Basisaufwendungen, insbesondere Personalkosten. Ob die Gemein- und Betriebskostenpauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen.

Die folgende Übersicht fasst die zentralen Eckwerte zusammen:


Merkmal

Regelung

Einordnung

KMU-Förderquote

35 % der Bemessungsgrundlage

gesetzliche Quote nach FZulG

Gemein- und Betriebskostenpauschale

20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen

für ab 2026 startende Vorhaben

Effektive Förderung

bis zu 42 %

Rechnung 35 % × 1,20, keine gesetzliche Quote

Verfahren

BSFZ, dann Finanzamt über ELSTER

zweistufig

Zeitliche Nutzung

rückwirkend und zukünftig

im Einzelfall zu prüfen

Wie sich diese Werte auf konkrete Projektbudgets auswirken und welche Rechenschritte dabei typischerweise anfallen, vertieft der Beitrag Forschungszulage Höhe und Berechnung.

Welche Projekte und Kosten sind förderfähig?

Zuerst die ehrliche Abgrenzung: Nicht förderfähig ist in der Regel, was ohne technische Unsicherheit auskommt. Dazu zählen Routineentwicklung, reine Fehlerbehebung, gewöhnliches Customizing bestehender Software oder die Anpassung etablierter Komponenten nach bekannten Verfahren. Wer ein CRM konfiguriert, eine Website umbaut oder eine Maschine nach Herstellerhandbuch parametriert, betreibt keine förderfähige Forschung und Entwicklung.

Förderfähig kann ein Vorhaben dagegen sein, wenn zu Projektbeginn technisch offen ist, ob und wie das Ziel erreicht wird. Entscheidend ist die konkrete technische Unsicherheit. In der Softwareentwicklung betrifft das etwa Architekturen, deren Skalierungsverhalten unter realer Last nicht vorhersehbar ist. In KI-Projekten ist typischerweise unklar, ob ein Modell die angestrebte Genauigkeit auf den eigenen Daten überhaupt erreichen kann, etwa bei ML-Pipelines, RAG-Systemen oder dem Feintuning von LLMs. Im Maschinenbau entsteht technische Unsicherheit häufig bei neuen Fertigungsverfahren oder bei Komponenten, die außerhalb bekannter Auslegungsgrenzen arbeiten sollen.

Bei den Kosten sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung förderfähig. Für ab 2026 startende Vorhaben kommt die pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent hinzu. Konkrete Beträge müssen immer im Einzelfall geprüft werden, denn die Zuordnung von Personalstunden zu förderfähigen Tätigkeiten entscheidet am Ende über die Bemessungsgrundlage. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kostenarten liefert der Cluster-Artikel Förderfähige Kosten der Forschungszulage 2026.

Wie läuft das Verfahren über BSFZ und Finanzamt ab?

Das Verfahren der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe stellt das Unternehmen einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die prüft, ob das Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Das Ergebnis ist die FuE-Bescheinigung, die technische Grundlage der gesamten Förderung.

In der zweiten Stufe folgt die Festsetzung beim Finanzamt. Der Antrag wird über ELSTER eingereicht, das Finanzamt prüft die geltend gemachten Aufwendungen und setzt die Forschungszulage fest. Die gesetzliche Grundlage für beide Stufen ist das Forschungszulagengesetz im Original.

Ein praktischer Vorteil dieses Aufbaus: Die Forschungszulage kann rückwirkend für mehrere Jahre und zugleich für zukünftige Jahre genutzt werden. Unternehmen, die ihre F&E-Arbeit bisher nicht geltend gemacht haben, können abgeschlossene Entwicklungsjahre nachträglich aufarbeiten, sofern die Projekte sauber dokumentiert und förderlogisch strukturiert werden. Wie der Weg von der Projektidentifikation bis zur Einreichung konkret aussieht, beschreibt der Leitfaden Forschungszulage beantragen Schritt für Schritt.

Was sollten CFOs bei der Antragstellung beachten?

Der häufigste Fehler ist ein rein steuerlicher Blick auf ein technisches Thema. Die BSFZ prüft keine Buchhaltung, sondern die technische Substanz eines Vorhabens: Worin lag die Unsicherheit, welche Lösungswege wurden untersucht, was war zu Projektbeginn offen. Anträge, die Entwicklungsarbeit nur in Steuer- und Controllingsprache beschreiben, verschenken genau die Substanz, auf die es in der Prüfung ankommt.

Der zweite typische Fehler ist Unterschätzung. Viele Entwicklungsteams halten ihre Arbeit für normale Produktentwicklung, obwohl sie regelmäßig technische Unsicherheiten lösen, etwa beim Aufbau einer neuen Datenarchitektur oder bei der Validierung eines ML-Modells. Wer FuE-Anteile erst am Jahresende sucht, findet weniger als tatsächlich vorhanden ist; wer Projekte früh einordnet und die Dokumentation mitlaufen lässt, sichert die volle Bemessungsgrundlage.

„Die Forschungszulage scheitert selten am Gesetz, sondern an der Übersetzung: Wer die technische Unsicherheit eines Projekts präzise beschreiben kann, hat den wichtigsten Teil des Antrags bereits verstanden." – Marvin Vocke, Co-Founder Grantonomy

Grantonomy begleitet Unternehmen dabei End-to-End, von der KI-gestützten Vorqualifizierung über die Projektstrukturierung bis zur BSFZ-Antragstellung und der Dokumentation gegenüber Finanzamt und BSFZ. Die Arbeit ist zu 100 Prozent erfolgsbasiert, vergütet wird also nur bei tatsächlicher Auszahlung, und über alle bisher eingereichten Anträge liegt die Bewilligungsquote bei 100 Prozent. Beides ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber, dass ein technischer statt rein steuerlicher Ansatz in der Praxis funktioniert.

Zusammenfassung

Deutschland hat einen R&D Tax Credit, er heißt nur anders: Die Forschungszulage nach dem FZulG ist eine gewinnunabhängige, gesetzlich geregelte F&E-Förderung mit einer Förderquote von 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen. Für Vorhaben ab 2026 steigt die effektive Förderung durch die Gemein- und Betriebskostenpauschale von 20 Prozent auf bis zu 42 Prozent der zugrunde liegenden förderfähigen Kosten. Das zweistufige Verfahren über BSFZ und Finanzamt trennt technische Prüfung und steuerliche Festsetzung, und die rückwirkende Nutzbarkeit macht den R&D Tax Credit in Deutschland auch für vergangene Entwicklungsjahre relevant. Wer Personalkosten und Auftragsforschung sauber dokumentiert und die technische Unsicherheit seiner Projekte präzise beschreibt, kann die Förderung planbar in seine F&E-Finanzierung integrieren; die konkrete Förderfähigkeit ist dabei immer im Einzelfall zu prüfen.

Häufige Fragen zum R&D Tax Credit in Deutschland

Gibt es in Deutschland einen R&D Tax Credit?

Ja, das deutsche Pendant ist die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie ist eine gesetzlich geregelte, gewinnunabhängige F&E-Förderung, die über ein zweistufiges Verfahren aus BSFZ-Bescheinigung und Festsetzung beim Finanzamt beantragt wird.

Wie hoch ist die Forschungszulage ab 2026?

Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen beträgt 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Für ab 2026 startende Vorhaben erhöht eine Pauschale von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten die effektive Förderung auf bis zu 42 Prozent; ob die Pauschale greift, ist im Einzelfall zu prüfen.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja, die Forschungszulage ist rückwirkend für mehrere Jahre und für zukünftige Jahre nutzbar. Voraussetzung ist, dass die Projekte die FuE-Kriterien erfüllen und die Aufwendungen nachvollziehbar dokumentiert sind; der konkrete Zeitraum ist im Einzelfall zu prüfen.

Welche Kosten sind bei der Forschungszulage förderfähig?

Förderfähig sind insbesondere Personalkosten und Auftragsforschung. Für ab 2026 startende Vorhaben wird zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen angesetzt.

Muss mein Unternehmen Gewinn machen, um die Forschungszulage zu erhalten?

Nein, die Forschungszulage ist gewinnunabhängig. Auch Unternehmen in der Verlustphase, etwa Startups oder Scaleups mit hohen Entwicklungskosten, können die Förderung nutzen, sofern förderfähige Forschungs- und Entwicklungsarbeit vorliegt.

#Forschungszulage#FZulG#steuerliche Forschungsförderung#FuE-Bescheinigung#BSFZ-Antrag#ELSTER Forschungszulage

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Grantonomy ist ausschließlich auf die Forschungszulage spezialisiert und begleitet technologiegetriebene Unternehmen End-to-End: von der technischen Vorqualifizierung über den BSFZ-Antrag bis zur prüfungsfesten Kostendokumentation gegenüber dem Finanzamt. Die Vergütung ist vollständig erfolgsbasiert und fällt nur bei tatsächlicher Auszahlung an. Bewilligungsquote: 100 % über alle bisher eingereichten Anträge.

Rein erfolgsbasiert

Effektiv bis zu 42 % ab 2026

4 Jahre rückwirkend

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Können Sie die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?

Könnt ihr die Fragen mit „Ja“ beantworten?

Ist euer Projekt Förderfähig?

✔️ Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig und gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)*?

✔️ Handelt es sich bei euch um ein abgeschlossenes, laufendes oder geplantes Projekt, um ein innovatives Entwicklungs- oder Forschungsvorhaben?

✔️ Haben die Arbeiten an Ihrem Projekt nach dem 1. Januar 2022 begonnen?

✔️ Werden die Projektarbeiten von eigenen Mitarbeitenden oder von Auftragnehmern innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt?

✔️ Wurde das Projekt bislang nicht durch andere staatliche Programme gefördert?